Der Geodatensatz enthält die an der Geländeoberfläche anstehenden Locker- und Festgesteine auf Basis einer landesweit gültigen Generallegende, deren Ausbissgeometrie keine flächenhafte Darstellung ermöglicht und daher als landesweiter Liniendatensatz geführt wird. Inhaltlich handelt es sich überwiegend um geologische Bänke von landesweiter Bedeutung, die teilweise auch stratigraphische Grenzschichten zwischen zwei Flächeneinheiten bilden. Der Datensatz ist Teil der Geologischen Grundkarte (GK50), welche den aktuellen Kenntnisstand des geologischen Baus von Baden-Württemberg im mittleren Maßstabsbereich darstellt.
Die GK50 gliedert sich dabei in die Datenebenen der flächenhaften geologischen Einheiten von Locker- und Festgesteinen, der geologischen Überlagerungen jüngerer Sedimente, linienhafte geologische Einheiten (geologische Bänke), Tektonik (strukturgeologische Linien) sowie Erz- und Mineralgänge.
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die bodenkundlichen Informationen in Form der digitalen BK50-Moor weisen Moorböden, mooranverwandte Böden und weitere kohlenstoffreiche Grund- und Stauwasserböden auf Grundlage von Kartiereinheiten der Bodenkundlichen Karte 1 : 50 000 (GeoLa BK50) aus. Durch die Speicherung großer Mengen an organischem Kohlenstoff kommt sowohl den intakten Moorböden als auch den moorähnlichen kohlenstoffreichen Böden eine wichtige Klimafunktion zu. Moorböden erfüllen die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in besonderem Maße. Als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe übernehmen Moor- und moorähnliche Böden darüber hinaus wichtige Funktionen in den jeweiligen Ökosystemen. Im natürlichen Zustand sind Moorböden zudem Sonderstandorte für naturnahe Vegetation und haben darüber hinaus eine besondere Bedeutung als Archive der Natur- und Kulturgeschichte.
Die BK50-Moor stellt eine wichtige Datengrundlage für die Berücksichtigung von Moorböden sowie mooranverwandten Böden bei Planvorhaben in Baden-Württemberg dar. Des Weiteren können diese Daten bei moorschutzfachlichen und moorrelevanten Fragestellungen aus den Bereichen des Natur- und Klimaschutzes sowie der Landwirtschaft zur Identifikation und Abgrenzung der genannten Böden im mittleren Maßstabsbezug genutzt werden. Die moorbodenkundlichen Daten der BK50-Moor stellen eine überarbeitete Fassung der Historischen Moorkarte Baden-Württemberg der LUBW, mit klarem Fokus auf der bodenkundlichen Klassifizierung der entwickelten Bodentypen, dar. Anders als in der Historischen Moorkarte der LUBW umfasst die BK50-Moor die ganze Bandbreite der humosen Grundwasserböden. Sie veranschaulicht die Bodenwasserverhältnisse um den eigentlichen Moor- bzw. überdeckten Torfkörper. Die Legendeinheiten, die nicht klar Hoch- und/oder Niedermooren zugewiesen werden, decken teils eine weitere Spanne von vergesellschafteten Grund- und Stauwasserböden ab.
Die Geometriedaten werden mit Angaben zum Bodentyp, zum Ausgangsmaterial der Bodenbildung sowie zusätzlich mit einem PDF-Datenblatt beschrieben.
Die Daten stammen aus einer landesweiten Erhebung der Streuobstbäume anhand photogrammetrischer Luftbilder mit einer räumlichen Auflösung von 40 cm, d. h. 6,25 Punkten/m² (Befliegung 2012-2015). Bäume mit einer Höhe zwischen 3 m und 20 m werden entsprechend einem bestimmten Klassifikationsschema und unter Berücksichtigung der weiteren Parameter als Streuobstbäume angesprochen. Nicht alle Bäume wurden mit der gleichen Vertrauenswürdigkeit eingestuft. Dargestellt sind Punkte der Baumklassen 3-5, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um Streuobstbäume handelt, vergleichsweise hoch ist. Jeder Punkt stellt dabei einen Einzelbaum dar.
Die Ermittlung der Klassifikationsgüte erfolgte auf Basis einer Validation. Hierbei wurden die Streuobstbäume auf 13 Flächen im Gelände kartiert. Bei der Klassifikation wurden 79,4 % der im Feld kartierten Streuobstbäume erfasst, d.h. 20,6 % der Streuobstbäume, v.a. Jungbäume, konnten mittels der Klassifikationsalgorithmen nicht als solche erkannt werden bzw. waren durch die gesetzten Parameterschwellwerte von der Klassifikation ausgeschlossen. Für die Klassen 35 wurden 76,0 % der Bäume richtig als Streuobstbaum klassifiziert. Fälschlich als Streuobstbaum klassifiziert wurden 24,0 % der mittels Fernerkundung erfassten Bäume. Für 0,3 % der Landesfläche (96 Kacheln mit je 1 km² innerhalb der Landesgrenze) wurde keine Auswertung durchgeführt.
Die Aussagekraft der Daten ist aufgrund der verwendeten Methodik eingeschränkt und bedarf der Validierung im Gelände. Es handelt es sich nicht um Ergebnisse einer Kartierung.
Für weitere Informationen zur Erhebung und Auswertungen siehe Borngräber et al. 2020 (BORNGRABER, S., A. KRISMANN & K. SCHMIEDER (2020): Ermittlung der Streuobstbestände Baden-Württembergs durch automatisierte Fernerkundungsverfahren. Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg, Band 81, https://pd.lubw.de/10364).
Mit der Satellitenbildauswertung sollen aktuelle Landnutzungsdaten für Baden-Württemberg für Umweltzwecke bestimmt werden. Dafür wurden multispektrale LANDSAT-TM5 Datensätze der Jahre 2009 und 2010 verwendet. Mit Erstellung dieser Landnutzungskarte wird eine vergleichbare, durch die LUBW beauftragte Erhebung aus dem Jahr 2000 fortgeführt. Der bereitgestellte Datensatz ist nach gebietsweit einheitlichen Kriterien erarbeitet worden und aus techn. Gegebenheiten des Satellitensystems heraus in einem Maßstabsbereich ab ca. 1:100.000 anwendbar. Die Daten liegen flächendeckend in einer Auflösung von 30 x 30 Meter vor.
Digitale Topographische Karten 1:25.000 (DTK25): Die Inhalte sind abhängig vom Kartenwerk und kommen aus den Vektordaten des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) und dem Digitalen Geländemodell (DGM) (Höhenlinien) des Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), sowie den Gebäuderumrisse des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS). Für die bessere Lesbarkeit der Fachobjekte wurde die Karte in Helligkeit und Kontrast verändert.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Es handelt sich um eine Statistik auf der Basis von mind. 100 Einwohner. Landesweit sind verschiedene Fachverfahren zur Führung des Einwohnerwesens im Einsatz. MeldIT umfasst einen landesweit einheitlichen Auszug aus den dort vorhandenen Daten, die für Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (§29 des Landes-Meldegesetzes von Baden-Württemberg) zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Durch die Nutzung des Datenbestandes vom Meldeportal MeldIT liegen die Daten landesweit qualitätsgesichert und tagesaktuell vor. Die jeweiligen Inhalte der Attribute werden nur dann angegeben, wenn alle Attribute der Gruppen (Altersgruppe, Einwohner (HW/NW), Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand) mindestens die Zahl drei liefern. Werte kleiner oder gleich drei werden nicht dargestellt.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.
Managementpläne zu den Natura 2000-Gebieten. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sieht vor, dass für die Natura 2000-Schutzgebiete Maßnahmen festgelegt werden, die zur Erhaltung der dort vorkommenden FFH-Arten und FFH-Lebensräume erforderlich sind. In Baden-Württemberg wurden die Vogelschutzgebiete mit der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von europäischen Vogelschutzgebieten vom 5.2.2010 rechtlich gesichert. Die Schutzgüter in den FFH- und Vogelschutzgebieten sollen vorrangig durch Vereinbarungen mit den Landnutzern in einem günstigen Erhaltungszustand erhalten bzw. - wenn erforderlich - dieser wiederhergestellt werden. Hierfür ist die Erstellung von Managementplänen eine wichtige Grundlage, da in diesen die Vorkommen der Lebensraumtypen und der Lebensstätten der Arten dokumentiert sowie die Erhaltungs- und wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen dargestellt werden. Darüber hinaus bilden die Pläne eine wesentliche Grundlage für die Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten.
Synthetische Wind- und Ausbreitungsklassenstatistiken (SynAKS) für das Land Baden-Württemberg als standortrepräsentative meteorologische Eingangsdaten für anlagenbezogene Immissionsprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach TA Luft, die Überprüfung der Angaben in einem Gutachten auf Plausibilität, Fragen der Standortfindung, die schnelle Einordnung von Nachbarschaftsbeschwerden durch Gerüche, Kleinfeuerungsanlagen oder Lärm, die Verwendung in Ausbreitungsrechnungen (AUSTAL, GERDA) sowie die Berechnung von Verkehrsimmissionen. Die SynAKS werden ohne Messungen vor Ort durch Zusammenführung von topographischen und meteorologisch-statistischen Informationen sowie aus den Ergebnissen von Modellrechnungen künstlich (synthetisch) hergestellt. Sie repräsentieren die für den nun aktualisierten Antriebszeitraum 2011 bis 2020 mittleren Verhältnisse über Bezugsflächen von 500 Meter x 500 Meter, die der räumlichen Auflösung der zugrundeliegenden Modellrechnungen entsprechen. Die synthetischen Winddaten beziehen sich auf eine Anemometerhöhe von 10 Meter über Grund bzw. über Bebauungs- oder Bewuchsniveau.
Für bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. In Baden-Württemberg gibt es Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer), Salze und Sole, Erze, Erdwärme und andere Bodenschätze. Erloschene Bergbauberechtigungen geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Das Thema zeigt die bestehenden und die erloschenen Bergbauberechtigungen. - Weitere Informationen: https://www.lgrb-bw.de/landesbergdirektion/bergbau