Es handelt sich um eine Statistik auf der Basis mind. 10 Einwohner bis 99 Einwohner. Landesweit sind verschiedene Fachverfahren zur Führung des Einwohnerwesens im Einsatz. MeldIT umfasst einen landesweit einheitlichen Auszug aus den dort vorhandenen Daten, die für Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (§29 des Landes-Meldegesetzes von Baden-Württemberg) zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Durch die Nutzung des Datenbestandes vom Meldeportal MeldIT liegen die Daten landesweit qualitätsgesichert und tagesaktuell vor. Die jeweiligen Inhalte der Attribute werden nur dann angegeben, wenn alle Attribute der Altersgruppe mindestens die Zahl drei liefern. Werte kleiner oder gleich drei werden nicht dargestellt.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.
Es handelt sich um eine Statistik auf der Basis kleiner 10 Einwohner. Als Ergebnis werden die Anzahl der Einwohner angegeben. Landesweit sind verschiedene Fachverfahren zur Führung des Einwohnerwesens im Einsatz. MeldIT umfasst einen landesweit einheitlichen Auszug aus den dort vorhandenen Daten, die für Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (§29 des Landes-Meldegesetzes von Baden-Württemberg) zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Durch die Nutzung des Datenbestandes vom Meldeportal MeldIT liegen die Daten landesweit qualitätsgesichert und tagesaktuell vor.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.
Es handelt sich um eine Statistik auf der Basis von mind. 100 Einwohner. Landesweit sind verschiedene Fachverfahren zur Führung des Einwohnerwesens im Einsatz. MeldIT umfasst einen landesweit einheitlichen Auszug aus den dort vorhandenen Daten, die für Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (§29 des Landes-Meldegesetzes von Baden-Württemberg) zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Durch die Nutzung des Datenbestandes vom Meldeportal MeldIT liegen die Daten landesweit qualitätsgesichert und tagesaktuell vor. Die jeweiligen Inhalte der Attribute werden nur dann angegeben, wenn alle Attribute der Gruppen (Altersgruppe, Einwohner (HW/NW), Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand) mindestens die Zahl drei liefern. Werte kleiner oder gleich drei werden nicht dargestellt.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.
Die FA TS-GWA dient der Erfassung von Dienstgeschäften und Tätigkeiten im Außen- und Innendienst im Aufgabenbereich Gewerbeaufsicht. Mit der Tätigkeitsstatistik der Gewerbeaufsicht können gesetzliche und international bestehende Berichtspflichten (z.B. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht) erfüllt werden. Ferner dienen die Daten zur Ermittlung von Kennzahlen zur Steuerung und Planung der Tätigkeiten der Gewerbeaufsicht.
Gemessene Windstatistiken für (ausgewählte) Standorte im Land Baden-Württemberg. Die gemessenen Windstatistiken enthalten direkte Informationen aus bodennahen Messungen und unterliegen somit lokalen mikroskaligen Einflüssen. Sie repräsentieren die für den jeweils angegebenen Zeitraum mittleren Verhältnisse am/für den Standort. Für die als Punktmessung zu verstehende gemessene Windstatistik ist die horizontale Repräsentativität variabel und abhängig von der Standortumgebung; die ebenfalls variable Gültigkeitshöhe liegt teilweise innerhalb der Rauigkeit.
Synthetische Wind- und Ausbreitungsklassenstatistiken (SynAKS) für das Land Baden-Württemberg als standortrepräsentative meteorologische Eingangsdaten für anlagenbezogene Immissionsprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach TA Luft, die Überprüfung der Angaben in einem Gutachten auf Plausibilität, Fragen der Standortfindung, die schnelle Einordnung von Nachbarschaftsbeschwerden durch Gerüche, Kleinfeuerungsanlagen oder Lärm, die Verwendung in Ausbreitungsrechnungen (AUSTAL, GERDA) sowie die Berechnung von Verkehrsimmissionen. Die SynAKS werden ohne Messungen vor Ort durch Zusammenführung von topographischen und meteorologisch-statistischen Informationen sowie aus den Ergebnissen von Modellrechnungen künstlich (synthetisch) hergestellt. Sie repräsentieren die für den nun aktualisierten Antriebszeitraum 2011 bis 2020 mittleren Verhältnisse über Bezugsflächen von 500 Meter x 500 Meter, die der räumlichen Auflösung der zugrundeliegenden Modellrechnungen entsprechen. Die synthetischen Winddaten beziehen sich auf eine Anemometerhöhe von 10 Meter über Grund bzw. über Bebauungs- oder Bewuchsniveau.
Daten zur öffentlichen Abwasserentsorgung werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§7). Den Angaben zu den Anschlussverhältnissen, zum Abwasseraufkommen und zur Kanalisation liegt das Wohnortprinzip zugrunde. Dagegen gehen die Daten zur Abwasserbehandlung in den Kläranlagen, zur Restbelastung im Kläranlagenablauf sowie zum Klärschlamm vom Standort der Kläranlagen aus (Standortprinzip).
Daten zur nicht öffentlichen Wasserversorgung werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§8). Ein Teil des Berichtskreises umfasst die Wärmekraftwerke, die Elektrizität für die öffentliche Versorgung erzeugen, indem die Wärmeenergie von Brennstoffen oder anderen Energiequellen zur Erzeugung von elektrischer Energie genutzt wird. Der andere Teil des Berichtskreises sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden einbezogen, die entweder - selbst Wasser gewinnen, oder - Wasser oder Abwasser in ein Gewässer einleiten oder, - bei ausschließlichem Fremdbezug, ein Wasseraufkommen von mindestens 10 000 m³ haben.
Daten zur nichtöffentlichen Abwasserentsorgung werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§8). Ein Teil des Berichtskreises umfasst die Wärmekraftwerke, die Elektrizität für die öffentliche Versorgung erzeugen, indem die Wärmeenergie von Brennstoffen oder anderen Energiequellen zur Erzeugung von elektrischer Energie genutzt wird. Der andere Teil des Berichtskreises sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden einbezogen, die entweder - selbst Wasser gewinnen, oder - Wasser oder Abwasser in ein Gewässer einleiten, oder - bei ausschließlichem Fremdbezug, ein Wasseraufkommen von mindestens 10 000 m³ haben
In die Erhebung gemäß §7 sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden einbezogen, die entweder selbst Wasser gewinnen, Wasser oder Abwasser in ein Gewässer einleiten oder, bei ausschließlichem Fremdbezug, ein Wasseraufkommen von mindestens 10 000 m³ haben.