Gesamterfassung und Fortschreibung der Regenwasseranlagen und der nachgeschalteten Anlagen sowie Entlastungen ohne Behandlungsanlage (Regenüberläufe im Mischsystem, Regenauslässe im Trennsystem); sowohl Bestand, als auch geplante Anlagen (je nach Planungsstand anlagenbezogen oder Angabe des geplanten Rückhaltevolumens)
Der Datensatz zeigt die installierte Leistung [in MW] bestehender Photovoltaikanlagen auf Dachflächen als Summe einer Gemeinde, eines Kreises oder einer Region in Baden-Württemberg (Stand 2025). Es handelt sich um Daten aus dem Marktstammdatenregister, die auf der Seite https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR öffentlich einsehbar sind sowie eigenen Berechnungen.
Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurde eine landesweite Übersicht zu Freiflächen, die theoretisch für die Photovoltaiknutzung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geeignet sind, erstellt. Berücksichtigt wurden dabei Flächen entlang von Autobahnen und Schienenstrecken sowie Abfalldeponien und Altlastenareale.
Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).
Dargestellt sind genehmigungspflichtige Biomassefeuerungsanlagen der Gewerbeaufsicht mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 1 MW, für die Emissionserklärungen der Betreiber nach der 11. BImSchV bei der LUBW vorliegen.
Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurde auf der Grundlage von hochaufgelösten Laserscandaten die Eignung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen ermittelt und das solare Energiepotenzial auf Dachflächen (in kW) für ganz Baden-Württemberg flächendeckend berechnet. Die Potenzialanalyse bezieht sich dabei auf Standortfaktoren wie Neigung, Ausrichtung, Verschattung und solare Einstrahlung. Die Berechnung dieser Faktoren erfolgte über ein digitales Oberflächenmodell.
Die Stadt- und Landkreise erstellen gemäß Abfallbilanzverordnung auf der Grundlage des §3 Abs. 2 LabfG jährlich Abfallbilanzen für ihr Entsorgungsgebiet (Kreisgebiet), in denen das Aufkommen an Abfällen , soweit es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) angedient wird, in der Gliederung nach Abfallarten und den Verbleib der Abfälle nach Art der Entsorgung dargestellt wird. Das Aufkommen beschreibt die im Gebiet des örE angefallenen und über ihn entsorgten Siedlungsabfälle in Art und Menge. Die von den örE erstellten Abfallbilanzen werden vom Statistischen Landesamt im Auftrag des UM ausgewertet.
Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Lieferscheindaten werden als Wahldaten auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. U. a. sind die Bodenanalysen für die Aufnahme in die Bodendatenbank durch die unteren Bodenschutzbehörden von Interesse.
Datensatz zur kommunalen Hitzebetroffenheit in Baden-Württemberg basierend auf der Planungshinweiskarte Hitze und Flächennutzungen und Bevölkerungsdaten. Für jede Gemeinde wird der Anteil der Hitzebetroffenheit für die Gesamtflächen und Gesamtbevölkerung sowie für bestimmte Flächennutzungen und Bevölkerungsgruppen für verschiedene zeitliche Zustände bestimmt.