Der Bebauungsplan (B-Plan), den die Gemeinde als Satzung beschließt, ist im prinzipiell zweistufigen Verfahren der Bauleitplanung die zweite Stufe, der verbindliche Bauleitplan. Er enthält flächenscharf die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Die Festsetzungen geben den planerischen Willen der Gemeinde wieder. Sie lenkt durch die Festsetzungen rechtsverbindlich die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke des Plangebiets. Nach ihrem Inhalt wird zwischen qualifizierten, einfachen und vorhabensbezogenen B-Plänen unterschieden (§ 30 BauGB bzw. § 12 BauGB). Die Aufstellung des B-Plans erfolgt gemäß §§ 8-11 und 13 BauGB sowie § 12 BauGB.
Fachlich: Räumlicher Geltungsbereich und bauliche Festsetzungen (Karte und Text).
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.
Die Objektart Gewerbedaten / Kommunales Gewerberegister enthält Daten über einen gewerblich geführten Betrieb. Es handelt sich nicht um das von der Kommunalverwaltung geführte Verzeichnis (Gewerberegister) gemäß der Gewerbeordnung sondern um eine Teilmenge dessen. Es besteht keine Gewährleistung auf die Aktualität beziehungsweise die Richtigkeit der Daten, die über diese Objektart veröffentlicht werden.
Ein Gewerbe besteht aus einem Betrieb, der wiederum aus mindestens einem, aber auch mehreren Betriebsstätten - auch in mehreren Gemeinden - bestehen kann. Einer Betriebsstätte können mehrere Branchen zugeordnet werden. Gemäß des primären Nutzens der Objektart ist sie auf Branchenebene beschrieben, was bedeutet, dass für eine Betriebsstätte und Branche ein Punkt existiert. Die Objektart enthält neben Informationen über die Branche, Daten über den Namen des Gewerbes, An- und Abmeldedatum und Daten über den Betriebsinhaber.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 08.02.2011 beschlossen.