Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind.
Die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete erfolgt durch Sammelverordnungen der Regierungspräsidien. Die verordneten Grenzen der FFH-Gebiete sind im Daten-und Kartendienst in der Kategorie "FFH-Gebiete" abzurufen.
Im verwaltungsinternen Auswertesystem sind ergänzend die Abgrenzungen, die von der EU bestätigt wurden, abzurufen (Kategorie "FFH-Gebiete (von EU festgelegt)")
Weitere Grundlage für die Sicherung der FFH-Gebiete sind Managementpläne. Im Rahmen dieser behördenverbindlichen Fachpläne werden u.a. die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) erfasst und bewertet und konkrete Ziele und Maßnahmen für ihre Pflege und Entwicklung festgelegt.
Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Das Thema beinhaltet die landeseigenen Flurstücke, basierenden auf den ALKIS-Daten und den Daten der Liegenschaftsverwaltung (Vermögen und Bau Baden-Württemberg). Ca. 90% der Flurstücke im Landeseigentum wurden erfasst.
GEK dienen der Darstellung des Ist-Zustands eines Gewässers mit dessen Defiziten und sind das Instrument der Wasserwirtschaftsverwaltung für die Ausarbeitung und Darstellung sämtlicher möglicher Maßnahmen im und am Gewässer zur Verbesserung des ökologischen Zustandes. Auf Basis der erforderlichen Fachdaten werden Darstellungen in Form von thematischen Karten und Bandgrafiken ermöglicht.
Geländemarken sind Kilometersteine und -tafeln. Diese finden sich an Gewässern I. Ordnung, Wasser- und Schifffahrtsstraßen des Bundes sowie zum Teil auch an Gewässern II. Ordnung. Die Geländemarken sind ein historischer Bestand an Kilometer- und Hektometersteinen an Gewässern und Vermarkung an Deichen. Diese werden vor Ort zur Orientierung genutzt. Die Erfassung der Geländemarken in WIBAS ist keine Pflicht, die Objektart dient der Unterstützung der Wasserwirtschaftsverwaltung bei der Erstellung von Karten.
Die Verfahrensgrenzen (Umringe) der FNO-Verfahren wurden von der Flurneuordnungsverwaltung Baden-Württemberg erstellt und stehen im Rahmen des WIBAS (ehemals WAABIS) Baden-Württemberg seit Dezember 2005 zur Verfügung.
Es gibt zur Zeit in BW über 500 laufende Verfahren. 252 Verfahren haben den Rechtsstand "Vorläufige Besitzeinweisung" und höher erreicht. Davon liegen von 164 Verfahren digitale Daten vor.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Die Objektart Gewerbedaten / Kommunales Gewerberegister enthält Daten über einen gewerblich geführten Betrieb. Es handelt sich nicht um das von der Kommunalverwaltung geführte Verzeichnis (Gewerberegister) gemäß der Gewerbeordnung sondern um eine Teilmenge dessen. Es besteht keine Gewährleistung auf die Aktualität beziehungsweise die Richtigkeit der Daten, die über diese Objektart veröffentlicht werden.
Ein Gewerbe besteht aus einem Betrieb, der wiederum aus mindestens einem, aber auch mehreren Betriebsstätten - auch in mehreren Gemeinden - bestehen kann. Einer Betriebsstätte können mehrere Branchen zugeordnet werden. Gemäß des primären Nutzens der Objektart ist sie auf Branchenebene beschrieben, was bedeutet, dass für eine Betriebsstätte und Branche ein Punkt existiert. Die Objektart enthält neben Informationen über die Branche, Daten über den Namen des Gewerbes, An- und Abmeldedatum und Daten über den Betriebsinhaber.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 08.02.2011 beschlossen.
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Im Rahmen einer Kooperation mit der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg entstand ausgehend von einer landesweiten Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 bis 2005 das bundesweit erste Digitale Geländemodell (DGM). Dieser Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Aus den Last Pulse Daten der Laserscanbefliegungen in den Jahren 2000 bis 2005 wurde flächendeckend für Baden-Württemberg ein digitales Geländemodell (DGM) berechnet. Im Gegensatz zu den unregelmäßigen Punktwolken in den Originaldaten der Laserscanbefliegungen enthält das daraus berechnete DGM ein regelmäßiges Punktgitter mit gleichbleibendem Punktabstand. Punktuell wurden ab 2005 diese Daten aus terrestrischen Laserscanerfassungen aktualisiert. Sie werden im Höhensystem NN (DHHN12 mit Höhenstatus 130) gehalten. Der Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Die Daten werden im Höhensystem NHN (DHHN2016 mit Höhenstatus 170) gehalten. Das DGM von Baden-Württemberg beschreibt die Geländeoberfläche ohne Vegetation, Bebauung, Infrastruktur- oder Verkehrsobjekte anhand von Geländepunkten. Die Geländepunkte sind durch dreidimensionale Koordinatenwerte definiert. Die Höhenwerte werden in einem regelmäßigen Gitter im Abstand von 1 Meter (DGM1) und 5 Meter (DGM5) gespeichert.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Im Rahmen einer Kooperation mit der Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg entstand ausgehend von einer landesweiten Laserscanbefliegung in den Jahren 2000 bis 2005 das bundesweit erste Digitale Geländemodell (DGM). Dieser Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Aus den Last Pulse Daten der Laserscanbefliegungen in den Jahren 2000 bis 2005 wurde flächendeckend für Baden-Württemberg ein digitales Geländemodell (DGM) berechnet. Im Gegensatz zu den unregelmäßigen Punktwolken in den Originaldaten der Laserscanbefliegungen enthält das daraus berechnete DGM ein regelmäßiges Punktgitter mit gleichbleibendem Punktabstand. Punktuell wurden ab 2005 diese Daten aus terrestrischen Laserscanerfassungen aktualisiert. Sie werden im Höhensystem NN (DHHN12 mit Höhenstatus 130) gehalten. Der Datenbestand wird nach und nach durch DGM Daten ersetzt, die aus den Laserscandaten der Befliegungen ab 2016 berechnet werden. Die Daten werden im Höhensystem NHN (DHHN2016 mit Höhenstatus 170) gehalten. Das DGM von Baden-Württemberg beschreibt die Geländeoberfläche ohne Vegetation, Bebauung, Infrastruktur- oder Verkehrsobjekte anhand von Geländepunkten. Die Geländepunkte sind durch dreidimensionale Koordinatenwerte definiert. Die Höhenwerte werden in einem regelmäßigen Gitter im Abstand von 1 Meter (DGM1) und 5 Meter (DGM5) gespeichert.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
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Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.