Daten zu Unfällen beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen werden auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§ 9). Ein Unfall im Sinne dieser Erhebung liegt dann vor, wenn ein wassergefährdender Stoff (einschließlich Betriebsstoffe) bei der Beförderung oder aus Anlagen und deren Sicherheitseinrichtungen austritt und somit, zumindest in geringem Umfang, Unfallfolgen sowie anschließende Sofortmaßnahmen verursacht. Dabei erfüllt bereits jede mögliche Wassergefährdung eines Stoffes, der unkontrolliert aus dem Bereich einer Anlage oder im Verlauf einer Beförderung in die Umgebung freigesetzt wird, den Tatbestand eines Unfalles.
Mit der Erweiterung auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind seit 1996 neben Unfällen bei der Lagerung nun auch Unfälle beim Herstellen, Behandeln, Verwenden, Abfüllen und Umschlagen (einschließlich innerbetrieblicher Beförderung) wassergefährdender Stoffe Gegenstand der Erhebung. Schadensfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Silo- und Tankfahrzeuge, Schiffe, Eisenbahn und Luftfahrzeuge) sowie Zwischenfälle mit Rohrfernleitungen zählen zu den Unfällen bei der Beförderung solcher Stoffe. Die Ergebnisse sind wegen teilweise veränderter Merkmale nur eingeschränkt mit den vor 1996 durchgeführten Erhebungen vergleichbar.
Umfasst mindestens alle Brunnen, für deren Wassergewinnung Wasserentnahmeentgelt zu entrichten ist und Industriebrunnen für Zaunbetriebe. Ausgewählte weitere Brunnen sind in das Landesmessnetz integriert.
GEK dienen der Darstellung des Ist-Zustands eines Gewässers mit dessen Defiziten und sind das Instrument der Wasserwirtschaftsverwaltung für die Ausarbeitung und Darstellung sämtlicher möglicher Maßnahmen im und am Gewässer zur Verbesserung des ökologischen Zustandes. Auf Basis der erforderlichen Fachdaten werden Darstellungen in Form von thematischen Karten und Bandgrafiken ermöglicht.
In das elektronisch zu führende Wasserbuch sind aus dem Katalog der § 87 Abs. 2 WHG und § 69 Abs. 2 WG zu erfassen:
- Erlaubnisse, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, - Gehobene Erlaubnisse - Bewilligungen, - alte Rechte und alte Befugnisse, die bis zum 01.03.2013 zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet werden (§ 21 Abs. 1 WHG), - Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68 WHG, - Wasserschutzgebiete, - Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete und - Quellenschutzgebiete. Ab 01.01.2014 neu erteilte Erlaubnisse für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern i.S.v. § 28 WG sind in das Wasserbuch einzutragen.
Für die gemäß § 87 Abs. 2 Nr. 3 WHG für Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete (ÜSG) geregelte Eintragungspflicht in das Wasserbuch bedarf es keiner Differenzierung. Unter Bezug auf die Bezeichnung von ÜSG nach § 65 WG sind festgesetzte ÜSG und Risikogebiete nicht getrennt im Wasserbuch zu erfassen. Als Risikogebiete werden nach dem ab 01.01.2014 geltenden WG alle ÜSG angesehen, die in Hochwassergefahrenkarten mit einem HQ-100 ausgewiesen sind. Demnach sind alle vom WHG zur Wasserbuch-Eintragung vorgesehenen Risikogebiete in den so bezeichneten ÜSG mithin abgebildet.
Daten zur nichtöffentlichen Abwasserentsorgung werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§8). Ein Teil des Berichtskreises umfasst die Wärmekraftwerke, die Elektrizität für die öffentliche Versorgung erzeugen, indem die Wärmeenergie von Brennstoffen oder anderen Energiequellen zur Erzeugung von elektrischer Energie genutzt wird. Der andere Teil des Berichtskreises sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden einbezogen, die entweder - selbst Wasser gewinnen, oder - Wasser oder Abwasser in ein Gewässer einleiten, oder - bei ausschließlichem Fremdbezug, ein Wasseraufkommen von mindestens 10 000 m³ haben
In die Erhebung gemäß §7 sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden einbezogen, die entweder selbst Wasser gewinnen, Wasser oder Abwasser in ein Gewässer einleiten oder, bei ausschließlichem Fremdbezug, ein Wasseraufkommen von mindestens 10 000 m³ haben.
Alle wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer Baden-Württembergs sind erfasst. Insbesondere sind dies: - ständig fließende Gewässer; - Gewässer mit einer Länge von über 500 m; - Gewässer, die zur Verortung gewässerbezogener Objekten benötigt werden; - Gewässer, die Gegenstand wasserwirtschaftlicher Planung sind.
Die Hierarchie im Gewässernetz wird durch die bundesweit eindeutige Gewässerkennzahl (GKZ) dargestellt. Zur Verortung von Objekten auf der Gewässergeometrie steht die Basisstationierung zur Verfügung. Dies ist eine Längenunterteilung in Kilometerstationen (Passpunkten) und beginnt immer an der Mündung (Ausnahme Rhein). Dazwischen werden Längen als Promille des Passpunktabstandes angegeben. Wenn sich die Geometrie eines Gewässers ändert, werden nur die Passpunkte verschoben, die im veränderten Bereich liegen. Dadurch bleiben alle Stationsangaben außerhalb des veränderten Bereichs unverändert. Aus der Basisstationierung ergibt sich daher nicht die Entfernung auf der Gewässergeometrie zwischen 2 Punkten! Wird diese Entfernung benötigt, kann sie mit üblichen GIS-Werkzeugen ermittelt werden.
Das Gewässernetz wird in 3 Varianten bereitgestellt: - Gewässernetz (AWGN-Fluss10)als measured-shape von der Mündung bis zur Quelle (durchgehende Linie). - Gewässername, mit den lokalen Gewässernamen, soweit bekannt - Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2018) definiert sind.
Die Bildung von Teilnetzen ist möglich (z.B. GeStruk, biozönotischer Gewässertyp). Die Teilnetze Wasserrahmenrichtlinie und Hochwassergefahrenkarte werden u.a. im WASSERBLICK bereitgestellt..
Aktuell sind über 19.600 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von rd. 45.500 km erfasst. Hiervon befinden sich rd. 400 Gewässer (rd. 5.300 km) außerhalb der Landesgrenzen. Diese wurden lediglich orientierend zur Darstellung des räumlichen Zusammenhangs in das AWGN aufgenommen.
Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Geländeaufnahmen in Form von Gewässer-, Tal- und Deich-/ Dammprofilen mit Bezug zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen sollen landesweit einheitlich erfasst und in der WAABIS-Datenbank geführt werden, um sie zu visualisieren, für Berechnungen zu nutzen, unter den Dienststellen auszutauschen und langzeitig sicher zu archivieren. Die Erfassung soll durch Dritte (Vermessungsingenieure u. ä.) nach landesweit einheitlichen Vorgaben ausgeführt werden um die Daten über eine Standardschnittstelle in die WAABIS-DB übertragen zu können. Die Profillinien werden als Folge von Profilstützpunkten aufgenommen und verarbeitet, durch die Zuordnung zu einem Profil und die Nummerierung der Stützpunkte innerhalb des Profils wird aus den Stützpunkten die Profillinie als dreidimensionales Polygon erzeugt.
Für das Land Baden-Württemberg wurden flächendeckende digitale Datensätze zur Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung erstellt. Das Thema beschreibt den Schutz des Grundwassers vor Einträgen von der Erdoberfläche aus. Für die Beurteilung wurde ein modifiziertes Verfahren der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) angewendet (Hölting et al., 1995, LGRB 2020). Die Vorgehensweise zur Ableitung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist im Fachbericht 2020/1 (https://produkte.lgrb-bw.de/docPool/c670_data.pdf, LGRB 2020) ausführlich beschrieben. Die GeoFachdaten BW - Hydrogeologie, Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (HK-BW_SF) sind Teil der "Integrierten Geowissenschaftlichen Landesaufnahme" (GeoLa) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB). Die Erstveröffentlichung erfolgte 2019, eine Überarbeitung fand 2024 statt (in beiden Fällen Eingangsdaten mit Stand 2016).
Unter Sonstige Rechtsverhältnisse werden alle Rechtsverhältnisse zusammengefasst, die nicht in das Wasserbuch eingetragen werden und nicht zu ihm gehören, z.B. Kleineinleitungen oder wasserrechtliche Genehmigungen nach § 76 WG.
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklungen der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien, besondere Landschaftsteile und -formen, Bergbauspuren sowie Quellen. Das Thema zeigt die mehr als 5000 Einträge des Geotopkatasters. Über die Attributabfrage können zusätzliche Informationen (Fotos, Lage, Beschreibung, etc.) abgerufen werden. Die Daten der Geotouristischen Objekte stellen Museen, Lehrpfade und Aussichtspunkte, Naturschutz- und Naturzentren, Besucherbergwerke und Höhlen mit ausgewählten Attributen dar. Weitere Informationen: https://www.lgrb-bw.de/geologischer-dienst/geotourismus