Erfasst werden Abwasserpumpwerke mit abgehender Freispiegelleitung (häufig als Abwasserhebewerke bezeichnet) und Abwasserpumpwerke mit abgehender Druckleitung. Was für eine Art von Pumpwerk vorliegt, ergibt sich aus dem Typ des abgehenden Kanals.
Umfasst die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Kleinkläranlagen (gem. DIN 4261) mit Einleitung in ein Gewässer (Vorfluter, Untergrund) entsprechend dem örtlichen Bedarf und im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie, denn aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission sind Frachtbetrachtungen in Siedlungsgebieten erforderlich. Die zuständige Behörde legt fest, welche Anlagen zu erfassen sind. Es werden auch Ortskanäle (gemeinsame Ableitungen mehrerer Kleinkläranlagen in den Vorfluter) geführt.
Geländeaufnahmen in Form von Gewässer-, Tal- und Deich-/ Dammprofilen mit Bezug zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen sollen landesweit einheitlich erfasst und in der WAABIS-Datenbank geführt werden, um sie zu visualisieren, für Berechnungen zu nutzen, unter den Dienststellen auszutauschen und langzeitig sicher zu archivieren. Die Erfassung soll durch Dritte (Vermessungsingenieure u. ä.) nach landesweit einheitlichen Vorgaben ausgeführt werden um die Daten über eine Standardschnittstelle in die WAABIS-DB übertragen zu können. Die Profillinien werden als Folge von Profilstützpunkten aufgenommen und verarbeitet. Neben den Profilstützpunkten werden bei einer Vermessung zusätzliche Einzelpunkte aufgenommen, die keinen Bezug zu einem Profil besitzen aber für die Darstellung der Situation vor Ort, des Geländes, der baulichen Strukturen oder für das Fließgeschehen von besonderer Bedeutung sind. Diese Geländepunkte werden nach derselben Systematik aufbereitet wie die Profilstützpunkte, werden jedoch in den Sachdaten als Einzelpunkte gekennzeichnet.
Das Luftmessnetz Baden-Württemberg dient der Langzeitüberwachung von Luftschadstoffen. Die langjährigen Messreihen lassen Aussagen über die zeitliche Entwicklung der Luftbelastung zu. Die Anzahl der Messstellen und ihre räumliche Anordnung im Land gewährleisten eine flächendeckende Überwachung der Luftqualität. An den Stationen des Luftmessnetzes werden je nach Lage und lokaler Immissionssituation folgende Luftschadstoffe gemessen: - Stickstoffdioxid (NO2) und Stickstoffoxide (NOx) - Partikel PM10 und PM2,5 - Ozon (O3) - Schwefeldioxid (SO2) - Kohlenmonoxid (CO) - Benzol - Arsen (As) als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion - Benzo(a)pyren (B(a)P) als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion - Blei (Pb) als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion - Kadmium (Cd) als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion - Nickel (Ni) als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion Das Luftmessnetz Baden-Württemberg besteht derzeit aus 8 Verkehrsmessstationen, 24 Messstationen im städtischen Hintergrund und 2 Messstationen im ländlichen Hintergrund (Stand: 2013). Zusätzlich zum Pflicht-Luftmessnetz Baden-Württemberg betreibt die LUBW 2 Messstationen im Auftrag Dritter (Stand: 2014).
Gewässerentwicklungspläne sind ein Instrument, um vorhandene Informationen zu einem Gewässer zu sammeln, zu bündeln sowie die für eine Gesamtbetrachtung fehlenden Informationen zu erarbeiten. Die Gewässerentwicklungsplanung zeigt, unter Berücksichtigung aller das Fließgewässerökosystem prägenden Faktoren, alle notwendigen Maßnahmen auf, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Die Objektart enthält die Bestands-, Bewertungs- und Maßnahmenkarten der Gewässerentwicklungspläne.
Daten zu Unfällen beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen werden auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§ 9). Ein Unfall im Sinne dieser Erhebung liegt dann vor, wenn ein wassergefährdender Stoff (einschließlich Betriebsstoffe) bei der Beförderung oder aus Anlagen und deren Sicherheitseinrichtungen austritt und somit, zumindest in geringem Umfang, Unfallfolgen sowie anschließende Sofortmaßnahmen verursacht. Dabei erfüllt bereits jede mögliche Wassergefährdung eines Stoffes, der unkontrolliert aus dem Bereich einer Anlage oder im Verlauf einer Beförderung in die Umgebung freigesetzt wird, den Tatbestand eines Unfalles.
Mit der Erweiterung auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind seit 1996 neben Unfällen bei der Lagerung nun auch Unfälle beim Herstellen, Behandeln, Verwenden, Abfüllen und Umschlagen (einschließlich innerbetrieblicher Beförderung) wassergefährdender Stoffe Gegenstand der Erhebung. Schadensfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Silo- und Tankfahrzeuge, Schiffe, Eisenbahn und Luftfahrzeuge) sowie Zwischenfälle mit Rohrfernleitungen zählen zu den Unfällen bei der Beförderung solcher Stoffe. Die Ergebnisse sind wegen teilweise veränderter Merkmale nur eingeschränkt mit den vor 1996 durchgeführten Erhebungen vergleichbar.
Umfasst mindestens alle Brunnen, für deren Wassergewinnung Wasserentnahmeentgelt zu entrichten ist und Industriebrunnen für Zaunbetriebe. Ausgewählte weitere Brunnen sind in das Landesmessnetz integriert.
GEK dienen der Darstellung des Ist-Zustands eines Gewässers mit dessen Defiziten und sind das Instrument der Wasserwirtschaftsverwaltung für die Ausarbeitung und Darstellung sämtlicher möglicher Maßnahmen im und am Gewässer zur Verbesserung des ökologischen Zustandes. Auf Basis der erforderlichen Fachdaten werden Darstellungen in Form von thematischen Karten und Bandgrafiken ermöglicht.
Umfasst insbesondere alle Quellen, für deren Wassergewinnung Wasserentnahmeentgelt zu entrichten ist. Ausgewählte Quellen sind in das Landesmessnetz integriert; ihre Daten werden durch die LUBW oder Regierungspräsidium bereitgestellt.