Die Waldbiotopkartierung erfasst für den Waldbereich die besonders geschützten Biotope nach § 24 a NatSchG, den Biotopschutzwald nach § 30a LwaldG und weitere naturschutzfachlich wertvolle Biotope (z. B. Vorkommen bedrohter Arten, Strukturreichtum). Es gelten die Vorgaben der VwV Biotopschutzgesetz und Waldbiotopkartierung sowie das Kartierhandbuch Waldbiotopkartierung. Die Projektleitung liegt bei der Abteilung Waldökologie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA).
Werden Geländeaufnahmen mit Bezug zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen durchgeführt soll zu jedem aufgenommenen Profil mindestens ein aussagekräftiges Foto der aktuellen Situation vor Ort aufgenommen und abgegeben werden. Die Verortung des Fotos erfolgt über den Standpunkt des Fotografen, den Fotostandort im GPRO-Format (siehe 1.1.1.5.1 Profillinie). Für viele Fragestellungen ist das Foto eine zumindest gleichwertige Information zur Vermessung. Darüber hinaus eignen sich die Fotos sehr gut um sich einen ersten Eindruck des Gewässers zu verschaffen. Deshalb werden die Fotos der Gewässervermessung neben der GPRO-Datenbank zusammen mit den Fotos der Gewässerstrukturkarte in Themenbaum, BRS und UDO unter dem Eintrag Fotos an Gewässern mit Fotostandort und Blickrichtung präsentiert.
Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen.
Die katastermäßig erfassten Bodenaufbringungsflächen sind auch bei ordnungsgemäßer und schadloser Verwertung von Bodenmaterialien nach BBodSchV und KrWG bei späteren Eingriffen in den Boden und bei baulichen Änderungen bodenschutzrechtlich und abfallrechtlich von Bedeutung.
Ausgerichtet auf die Bestimmungen des BBodSchG und des LBodSchAG sowie ergänzend des WHG und des WG wird eine integrierte Datenführung zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen realisiert.
Gesamterfassung und Fortschreibung der Regenwasseranlagen und der nachgeschalteten Anlagen sowie Entlastungen ohne Behandlungsanlage (Regenüberläufe im Mischsystem, Regenauslässe im Trennsystem); sowohl Bestand, als auch geplante Anlagen (je nach Planungsstand anlagenbezogen oder Angabe des geplanten Rückhaltevolumens)
Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien etwa 30 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Zwischenzeitlich wurden eine Reihe grüner Umweltzonen aufgehoben.
Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).
Teilbereiche finden Verwendung bei der Umsetzung der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung SchALVO, wenn hydrogeologisch abgegrenzte Teilbereiche eines Wasserschutzgebiets unterschiedliche Nitratklassen aufweisen. Wasserschutzgebiete werden in Abhängigkeit des Nitrat- bzw. Pflanzenschutzmittelgehalts im Grundwasser in Normalgebiete", Nitrat-Problemgebiete" und Nitrat-Sanierungsgebiete" eingestuft. In Wasserschutzgebieten mit mehreren Wasserfassungen kann die untere Wasserbehörde Teileinzugsgebiete festsetzen, wenn innerhalb dieser Teilgebiete unterschiedliche Rohwasserqualitäten vorhanden sind und die hydrogeologischen Verhältnisse eine Teilbereichsabgrenzung ermöglichen. Ein WSG muss aus mindestens zwei Teilbereichen bestehen. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.