Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien etwa 30 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Zwischenzeitlich wurden eine Reihe grüner Umweltzonen aufgehoben.
Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien etwa 30 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Vekehrsverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Ergebnisse des Projektes "Holzkonservierungs- und Nasslagerkonzeption". Gemeinsame Publikation des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Dezember 2025.
Ergebnisse des Projektes "Holzkonservierungs- und Nasslagerkonzeption". Gemeinsame Publikation des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Dezember 2025.
- Darstellung der als Fischgewässer ausgewiesenen Fließgewässerabschnitte Baden-Württembergs gemäß EU-RL 78/659/EWG- Darstellung der dazugehörigen Messstellen des chem.-phys. Fließgewässermessnetzes Baden-WürttembergGemäß dem natürlichen Temperaturregime der Gewässer wird zwischen den sogenannten Salmoniden- und Cyprinidengewässer unterschieden.Gesetzliche Grundlage:- Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Qualität von Fischgewässern (Fischgewässerverordnung, Baden-Württemberg)
Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.
PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in 5 Projektgebieten umgesetzt, die 13 % der Landesfläche einnehmen.
PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in folgenden 5 Projektgebieten umgesetzt: Westlicher Bodensee, Allgäu-Oberschwaben, Kreis Reutlingen, Heckengäu und Naturgarten Kaiserstuhl. Die Gebiete nehmen 13 % der Landesfläche ein.
Der geographische Datenbestand zur Bodenbedeckung wurde vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt aufgebaut. Zugrunde lag ein von der EU entwickeltes methodisches Rahmenkonzept, das auf der Auswertung von Satellitenbildern zur Erhebung der Bodenbedeckungsarten basiert. Es geht auf das inzwischen ausgelaufene Programm CORINE (CoORdination of INformation on the Environment) der Europäischen Gemeinschaften zurück. Geodaten zur Bodenbedeckung liegen als Raster- und Vektordaten flächendeckend vor. Die Ersterfassung erfolgte in 44 Landnutzungsklassen, von denen 37 Klassen in Deutschland relevant sind.