Die Objektart Flurstück enthält die Fläche des Flurstücks bzw. Grundstücks in Form eines Polygons sowie Sachattributen mit Angaben zum Flurstück, z. B. Flurstücksnummer (Stamm- bzw. Unternummer) oder das eindeutige Flurstückskennzeichen.
Das bundeseinheitliche Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem" (ALKIS) gibt Auskunft über die Grundverhältnisse (Flurstücke, Liegenschaftsbuch, Gebäude und Landnutzung) und in eingeschränktem Umfang über die Topographie. Die Zuständigkeit für die Führung von ALKIS teilen sich in Baden-Württemberg zum einen das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) mit den staatlichen Vermessungsämtern und zum anderen 25 städtische Vermessungsämter mit eigener Vermessungshoheit. Der Datentransfer von den Vermessungsämtern zum LGL wird über die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) durchgeführt.
Im Umweltinformationssystem (UIS) Baden-Württemberg werden die ALKIS-Daten in der Struktur der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg" (NORA_BW) eingesetzt. NORA_BW enthält den gesamten ALKIS-Datenumfang aber in einer vereinfacht dargestellten Form.
Das bundeseinheitliche Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem" (ALKIS) gibt Auskunft über die Grundverhältnisse (Flurstücke, Liegenschaftsbuch, Gebäude und Landnutzung) und in eingeschränktem Umfang über die Topographie. Die Zuständigkeit für die Führung von ALKIS teilen sich in Baden-Württemberg zum einen das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) mit den staatlichen Vermessungsämtern und zum anderen 25 städtische Vermessungsämter mit eigener Vermessungshoheit. Der Datentransfer von den Vermessungsämtern zum LGL wird über die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) durchgeführt. Baden-Württemberg führte das Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem ALKIS im Juli 2011 ein. ALKIS vereint die Buchdaten des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und die Grundrissdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und ist künftig nach Objekten strukturiert. Im Umweltinformationssystem (UIS) Baden-Württemberg werden die ALKIS-Daten in der Struktur der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg" (NORA_BW) eingesetzt. NORA_BW enthält den gesamten ALKIS-Datenumfang aber in einer vereinfacht dargestellten Form. für weitere Informationen, siehe Metadaten des LGL: https://www.geoportal-bw.de/geonetwork/srv/ger/catalog.search
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen. Erfasst sind hier Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln. Sohlenbauwerke sind nach DIN 4047 Teil 5 bzw. DIN 19661 Teil 2: Sohlenstufen: Absturz, Absturztreppe, Sohlenrampe, Sohlengleite und Schwellen: Stützwehr, Grundschwelle, Sohlenschwelle. Diese Bauwerke sind für die Gewässerbeschreibung (Gefälle, Durchgängigkeit) von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie eine wichtige Rolle. Regelungsbauwerke (Beispiele: verschiedene Typen von Wehranlagen oder Schützen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung und spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Die Historische Moorbodenkarte Baden-Württemberg ist kein amtliches Verzeichnis, auch wenn dieser Eindruck aufgrund der alten Bezeichnung Moorkataster entstehen kann. Neben den von Mooren eingenommenen Flächen wurde auch die Schichtenfolge der organischen Horizonte von der Oberfläche bis zum mineralischen Untergrund erbohrt und ausführlich dokumentiert. Die Schichten wurden mit den für Moorboden-Horizonte charakteristischen Parametern wie Lagerungsdichte, Zersetzungsgrad, Mächtigkeit, Vegetationsinhalt sowie Körnung bei mineralischem Material und See-Sedimenten mit organischen Anteilen (Mudden) beschrieben. Die Bohrprofile wurden mit Rechts-/Hochwert erfasst und können, wenn erforderlich, in Kartendarstellungen eingebunden werden. Die Beschreibungen der Bohrprofile sind in einer Datenbank hinterlegt und der Landesverwaltung über das UIS-Berichtssystem zugänglich, allerdings nicht der allgemeinen Öffentlichkeit.
Die in der Historischen Moorbodenkarte BW enthaltenen Informationen zu Moorgenese, -historie und Stratigraphie können bei Fachplanungen auf Einzelmoorebene herangezogen werden. Für die letztendliche Planung von Wiedervernässungsmaßnahmen auf Einzelmoorebene sind in der Regel weitere Kartierungen notwendig.
Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Teilbereiche finden Verwendung bei der Umsetzung der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung SchALVO, wenn hydrogeologisch abgegrenzte Teilbereiche eines Wasserschutzgebiets unterschiedliche Nitratklassen aufweisen. Wasserschutzgebiete werden in Abhängigkeit des Nitrat- bzw. Pflanzenschutzmittelgehalts im Grundwasser in „Normalgebiete", „Nitrat-Problemgebiete" und „Nitrat-Sanierungsgebiete" eingestuft. In Wasserschutzgebieten mit mehreren Wasserfassungen kann die untere Wasserbehörde Teileinzugsgebiete festsetzen, wenn innerhalb dieser Teilgebiete unterschiedliche Rohwasserqualitäten vorhanden sind und die hydrogeologischen Verhältnisse eine Teilbereichsabgrenzung ermöglichen. Ein WSG muss aus mindestens zwei Teilbereichen bestehen. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Das Thema beinhaltet die landeseigenen Flurstücke, basierenden auf den ALKIS-Daten und den Daten der Liegenschaftsverwaltung (Vermögen und Bau Baden-Württemberg). Ca. 90% der Flurstücke im Landeseigentum wurden erfasst.
Der alte Bestand aus dem Thema Flurstück wird ausgeschnitten und durch die Flurstücke der Flurneuordnung, wie sie de facto in der Realität bereits bewirtschaftet werden, aufgefüllt. Dadurch entsteht ein flächendeckender Layer der realen Besitzzustände.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Im UIS-Themenbaum im Berichtssystem und den ArcUIS-Tools findet sich neben dem Thema mit der hier beschriebenen Aktualität zusätzlich das jeweils zu Monatsbeginn aktualisierte Thema "Gebäude (ALKIS, monatsaktuell)".
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
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