Umfasst Gesetzlichen Erholungswald nach § 33 LWALDG. Nach Landeswaldgesetz können Wälder durch Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Besonders stark besuchte Wälder in Siedlungs- bzw. Erholungsgebieten können als gesetzlicher Erholungswald ausgewiesen werden.
Lebensstätten (LSA) von FFH-Arten des Anhangs II oder relevanter Arten der Vogelschutzrichtlinie sind Flächen, die von dieser Art sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit genutzt und in Form von Erfassungseinheiten (EE) erhoben werden. Die einzelnen Erfassungseinheiten werden bewertet und Informationen, u.a. zu der darin vorkommenden Population, deren Habitat und den auftretenden Beeinträchtigungen dokumentiert.
Mittlerer Zerschneidungsgrad des Landes, ausgedrückt durch die effektive Maschenweite (meff) in Quadratkilometern (km²) und Anteil der unzerschnittenen Räume über 100 km² bzw. über 50 km² in Prozent der Landesfläche. Die effektive Maschenweite bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der zwei Punkte (z. B. Tiere) nicht durch Hindernisse (z. B. Siedlungen, Straßen) getrennt sind. Je mehr Hindernisse vorhanden sind, umso kleiner wird die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei Tiere begegnen können, umso kleiner wird die effektive Maschenweite.
Zerschneidungsgeometrien: Linien- und flächenhafte Infrastrukturdaten des Amtlich Topographisch Kartographischen Informationssystems (ATKIS DLM25) mit den trennenden Objekten Straßen (Bundesautobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen), Schienen, Flüsse ab einer Breite von 6 m, Seen und Siedlungen. Existenz einer Zeitreihe mit den Datenpunkten 1930, 1966, 1977, 1989, 1998, 2004 und 2013. Berechnung der effektiven Maschenweite und der UZR größer 100 km² bzw. 50 km². Aktualisierungen sind vorgesehen.
Wasserschutzwald sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Die Wasserspeicherkapazität von Waldböden verhindert weitgehend oberflächennahe Abflüsse und Hochwasserspitzen und sorgt für eine stetige Wasserspende in niederschlagsarmen Zeiten. So wird zugleich die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion minimiert. Der Datenbestand umfaßt hauptsächlich (noch) nicht rechtsverbindliche wasserwirtschaftliche Fachplanungen (geplante Schutzgebiete nach Wasserrecht, Grundwasser-Schonbereiche, Vorrangflächen etc.).
Umfasst Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach §31 LWaldG. Wald kann durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.
Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone
In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten.
Entwicklungszone
In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest.
Managementzone
Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.
Für das Land Baden-Württemberg wurden flächendeckende digitale Datensätze zur Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung erstellt. Das Thema beschreibt den Schutz des Grundwassers vor Einträgen von der Erdoberfläche aus. Für die Beurteilung wurde ein modifiziertes Verfahren der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) angewendet (Hölting et al., 1995, LGRB 2020). Die Vorgehensweise zur Ableitung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist im Fachbericht 2020/1 (https://produkte.lgrb-bw.de/docPool/c670_data.pdf, LGRB 2020) ausführlich beschrieben. Die GeoFachdaten BW - Hydrogeologie, Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (HK-BW_SF) sind Teil der "Integrierten Geowissenschaftlichen Landesaufnahme" (GeoLa) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB). Die Erstveröffentlichung erfolgte 2019, eine Überarbeitung fand 2024 statt (in beiden Fällen Eingangsdaten mit Stand 2016).
Die bodenkundlichen Informationen in Form der digitalen BK50-Moor weisen Moorböden, mooranverwandte Böden und weitere kohlenstoffreiche Grund- und Stauwasserböden auf Grundlage von Kartiereinheiten der Bodenkundlichen Karte 1 : 50 000 (GeoLa BK50) aus. Durch die Speicherung großer Mengen an organischem Kohlenstoff kommt sowohl den intakten Moorböden als auch den moorähnlichen kohlenstoffreichen Böden eine wichtige Klimafunktion zu. Moorböden erfüllen die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in besonderem Maße. Als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe übernehmen Moor- und moorähnliche Böden darüber hinaus wichtige Funktionen in den jeweiligen Ökosystemen. Im natürlichen Zustand sind Moorböden zudem Sonderstandorte für naturnahe Vegetation und haben darüber hinaus eine besondere Bedeutung als Archive der Natur- und Kulturgeschichte.
Die BK50-Moor stellt eine wichtige Datengrundlage für die Berücksichtigung von Moorböden sowie mooranverwandten Böden bei Planvorhaben in Baden-Württemberg dar. Des Weiteren können diese Daten bei moorschutzfachlichen und moorrelevanten Fragestellungen aus den Bereichen des Natur- und Klimaschutzes sowie der Landwirtschaft zur Identifikation und Abgrenzung der genannten Böden im mittleren Maßstabsbezug genutzt werden. Die moorbodenkundlichen Daten der BK50-Moor stellen eine überarbeitete Fassung der Historischen Moorkarte Baden-Württemberg der LUBW, mit klarem Fokus auf der bodenkundlichen Klassifizierung der entwickelten Bodentypen, dar. Anders als in der Historischen Moorkarte der LUBW umfasst die BK50-Moor die ganze Bandbreite der humosen Grundwasserböden. Sie veranschaulicht die Bodenwasserverhältnisse um den eigentlichen Moor- bzw. überdeckten Torfkörper. Die Legendeinheiten, die nicht klar Hoch- und/oder Niedermooren zugewiesen werden, decken teils eine weitere Spanne von vergesellschafteten Grund- und Stauwasserböden ab.
Die Geometriedaten werden mit Angaben zum Bodentyp, zum Ausgangsmaterial der Bodenbildung sowie zusätzlich mit einem PDF-Datenblatt beschrieben.
Der Darstellungsdienst der Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte Baden-Württemberg (IGHK50) zeigt den aktuellen Datenbestand des Fachbereichs Ingenieurgeologie. Der Themenbereich gibt eine Übersicht über die geogenen Naturgefahren sowie über Baugrundprobleme und -gefahren in Baden-Württemberg. Die Themen Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag bis Felssturz) sowie Verkarstungsstrukturen (z. B. Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstsenken) und Verkarstungsgefährdung basieren auf dem am LGRB verfügbaren Kartenmaterial, Informationen Dritter, dem digitalen Geländemodell sowie Grundlagendaten von LGRB- und EU-Projekten (ISONG, GeORG). Die Gefahrenhinweisflächen für jahreszeitliche Volumenänderungen, setzungs- und hebungsgefährdeten Baugrund sowie veränderlich feste Gesteine sind direkte Ableitungen aus der Geologischen Grundkarte (GK-BW). Über die Attributabfrage können z. T. zusätzliche Informationen abgerufen werden.
Die IGHK50 ist Teil des Projekts "Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme" (GeoLa), in dem fachübergreifend landesweite, geowissenschaftliche Daten im Maßstabsbereich 1: 50 000 erstellt werden. Das Projekt GeoLa gilt als wichtigste Aufgabe der geowissenschaftlichen Landesaufnahme des LGRB.
Die Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte stellt wichtige Informationen für Ministerien, Fachbehörden, Kreis- und Kommunalverwaltungen sowie Wirtschaftsunternehmen und Bürger zur Verfügung. Die Hinweisflächen dienen einer ersten Einschätzung der unterschiedlichen geogenen Naturgefahren sowie der Baugrundprobleme und -gefahren in Baden-Württemberg mit dem Ziel, Schäden durch vorausschauende Planung zu verhindern bzw. zu minimieren. Die IGHK50 ersetzt keine objektbezogenen geotechnischen Untersuchungen. Bereiche, die unmittelbar an die ausgewiesenen Flächen angrenzen, können ebenfalls betroffen sein. Intensität und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Ereignisses können aus den Daten nicht abgeleitet werden. Lokale Gegebenheiten (z. B. Schutzmaßnahmen, Sanierungen, topografische Besonderheiten) sind nicht berücksichtigt.