Fundorte (Rechts- und Hochwert) von Tier- und Pflanzenarten, die mit dem Artenlexikon von Baden-Württemberg verknüpft sind. Datenbank mit den Arteneinträgen aus Floren, Biotopkartierung § 32 und Schutzgebietsverfahren.
Bei der Waldfunktionenkartierung werden alle diejenigen Waldflächen mit der Funktion "Erholung" erfasst, die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben. Entsprechend der geschätzten Besucherdichte werden zwei Intensitätsstufen unterschieden.
Bodenerosion durch Wasser wird durch die Charakteristik des Niederschlags, die Eigenschaften des Bodens, die Hanglänge und -neigung, die Bedeckung und Bearbeitung des Bodens sowie die Art der Erosionsschutzmaßnahmen beeinflusst. Den Anteil der Gefährdung, der allein auf natürliche Standortfaktoren ohne anthropogene Einflüsse zurückgeht, bezeichnet man als natürliche Erosionsgefährdung. Die Ableitung der flächenhaften, natürlichen Erosionsgefährdung wurde auf Basis der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung -ABAG- durchgeführt. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung lautet: A = R x K x L x S x C x P. Die Ermittlung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708 durch die Verknüpfung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) als Kenngröße der Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, mit der Hangneigung (S-Faktor) und dem Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) als Kenngröße die Erosivität der Niederschläge (Angabe der Erosionsgefährdung in Klassen und t/(ha x a)). Die natürliche Erosionsgefährdung bezieht sich damit auf stabile, zeitlich kaum veränderliche und nutzungsunabhängige Kriterien. Die einzelnen Bewertungsgrößen und damit auch die Beurteilung der Erosionsgefährdung beziehen sich immer nur auf den landwirtschaftlich genutzten Teil eines Flurstücks (Acker- oder Grünland). Die Bezugsgröße für die Darstellung ist jedoch immer die gesamte Flurstücksgeometrie aus dem ALK (Stand 2007). Zur Verkürzung der Ladezeiten sind in der Übersicht die einzelnen Flurstücke mit identischer Einstufung der Erosionsgefährdung zusammengefasst und die Flurstücksinformationen nicht einzeln abrufbar. Im Vergleich zu den Erosionskarten, die im Rahmen von Cross Compliance erstellt wurden, wurden bei den vorliegenden Karten keine Generalisierung durchgeführt, der R-Faktor berücksichtigt und die Erosionsgefährdungsklassen im Wesentlichen nach DIN 19708 eingeteilt. Für die Einhaltung und Kontrolle der Verpflichtugen nach Cross Comliance gelten ausschließlich die Gefährdungsklassen nach DirektZahlVerpflV und ErosionsSchV.
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen.
Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
Bodenerosion durch Wasser wird durch die Charakteristik des Niederschlags, die Eigenschaften des Bodens, die Hanglänge und -neigung, die Bedeckung und Bearbeitung des Bodens sowie die Art der Erosionsschutzmaßnahmen beeinflusst. Den Anteil der Gefährdung, der allein auf natürliche Standortfaktoren ohne anthropogene Einflüsse zurückgeht, bezeichnet man als natürliche Erosionsgefährdung. Die Ableitung der flächenhaften, natürlichen Erosionsgefährdung wurde auf Basis der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung -ABAG- durchgeführt. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung lautet: A = R x K x L x S x C x P. Die Ermittlung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708 durch die Verknüpfung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) als Kenngröße der Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, mit der Hangneigung (S-Faktor) und dem Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) als Kenngröße die Erosivität der Niederschläge (Angabe der Erosionsgefährdung in Klassen und t/(ha x a)). Die natürliche Erosionsgefährdung bezieht sich damit auf stabile, zeitlich kaum veränderliche und nutzungsunabhängige Kriterien. Zusätzlich werden Abtragswerte für verschiedene Varianten mit unterschiedlichen L- (Hanglängenfaktor), C- (Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor) und P-(Erosionsschutzfaktor) Kombinationen angegeben. Die einzelnen Bewertungsgrößen und damit auch die Beurteilung der Erosionsgefährdung beziehen sich immer nur auf den landwirtschaftlich genutzten Teil eines Flurstücks (Acker- oder Grünland). Die Bezugsgröße für die Darstellung ist jedoch immer die gesamte Flurstücksgeometrie aus dem ALK (Stand 2007). Im Gegensatz zur "Erosionsgefährdung Ackerflächen Übersicht" sind die Flurstücksinformationen einzeln abrufbar. Im Vergleich zu den Erosionskarten, die im Rahmen von Cross Compliance erstellt wurden, wurden bei den vorliegenden Karten keine Generalisierung durchgeführt, der R-Faktor berücksichtigt und die Erosionsgefährdungsklassen im Wesentlichen nach DIN 19708 eingeteilt. Für die Einhaltung und Kontrolle der Verpflichtugen nach Cross Compliance gelten ausschließlich die Gefährdungsklassen nach DirektZahlVerpflV und ErosionsSchV.
Bodenerosion durch Wasser wird durch die Charakteristik des Niederschlags, die Eigenschaften des Bodens, die Hanglänge und -neigung, die Bedeckung und Bearbeitung des Bodens sowie die Art der Erosionsschutzmaßnahmen beeinflusst. Den Anteil der Gefährdung, der allein auf natürliche Standortfaktoren ohne anthropogene Einflüsse zurückgeht, bezeichnet man als natürliche Erosionsgefährdung. Die Ableitung der flächenhaften, natürlichen Erosionsgefährdung wurde auf Basis der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung -ABAG- durchgeführt. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung lautet: A = R x K x L x S x C x P. Die Ermittlung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708 durch die Verknüpfung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) als Kenngröße der Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, mit der Hangneigung (S-Faktor) und dem Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) als Kenngröße die Erosivität der Niederschläge (Angabe der Erosionsgefährdung in Klassen und t/(ha x a)). Die natürliche Erosionsgefährdung bezieht sich damit auf stabile, zeitlich kaum veränderliche und nutzungsunabhängige Kriterien. Zusätzlich werden Abtragswerte für verschiedene Varianten mit einem je Flurstück berechneten L-Faktor (Hanglängenfaktor) sowie verschiedenen C- (Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor) und P-(Erosionsschutzfaktor) Faktoren angegeben. Der L-Faktor wurde im Gegensatz zu den Acker- und Grünlandflächen direkt berechnet, da in der Regel der gesamte Hang mit Reben bebaut ist. Die einzelnen Bewertungsgrößen und damit auch die Beurteilung der Erosionsgefährdung beziehen sich immer nur auf den mit Rebland genutzten Teil eines Flurstücks. Die Bezugsgröße für die Darstellung ist jedoch immer die gesamte Flurstücksgeometrie aus dem ALK (Stand 2007). Für die Erosionsgefährdung auf Rebflächen wird aufgrund der im Gegensatz zu den ackerbaulich genutzten Flächen geringen Flächenanzahl keine Übersicht bereitgestellt. Die Flurstückinformationen sind direkt abrufbar.
Landesweite Kulisse des FFH-Lebensraumtyps (LRT) 4030 - Trockene Heiden zur Anerkennung als landwirtschaftliche Bruttofläche. Der LRT 4030 befindet sich in Baden-Württemberg in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Zur Erhaltung dieses wertvollen Lebensraumtyps ist eine Nutzung oder Pflege notwendig, welche i.d.R. in Form einer Beweidung durchgeführt wird. Um die Nutzung auf diesen extensiven Flächen attraktiver zu gestalten werden die Vorkommen des LRT 4030 als landwirtschaftliche Bruttofläche anerkannt. Dadurch kann ihre Nutzung über die Gelder der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarumweltpolitik (GAP) gefördert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die regelmäßige Erstellung einer landesweit lebensraumtypscharf abgegrenzten Kulisse der Trockenen Heiden alle 3 Jahre, diese wurde im Jahr 2018 erstmals erstellt. Aufgrund der zahlreichen und kleinflächigen Bestände des LRTs und der Vorgabe einer regelmäßigen Wiederholungskartierung hat bei der Zusammenstellung der zu kartierenden Bestände eine Selektion stattgefunden. Die Kulisse umfasst somit die wesentlichen aber nicht alle Bestände des LRTs in Baden-Württemberg. Die erstellte Kulisse wurde dem Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) zur Verfügung gestellt und wird in die landwirtschaftliche Bruttofläche als Dauergrünland unter etablierten lokalen Praktiken eingespeist, sodass für diese Flächen die Beantragung von Fördergeldern über die 1. Säule der GAP möglich ist. Weiterhin werden innerhalb der FFH-Gebiete alle Bestände des LRT 4030 lebensraumtypscharf über die Managementplan-Kartierungen erfasst. Außerdem findet landesweit eine vollständige Erfassung der Bestände als Flächenschätzung der LRTs innerhalb der Biotope im Rahmen der Biotopkartierung statt. Dabei erfolgt jedoch keine lebensraumtypscharfe Abgrenzung des LRTs. Die dazugehörigen Daten sind unter den entsprechenden Objektartklassen 4.1.3. Managementpläne Natura 2000 und 4.1.1 Biotopkartierungen abfragbar.
Umfasst gesetzlichen Bodenschutzwald nach § 30 LWALDG. Wälder auf erosionsgefährdeten Standorten (beispielsweise rutschgefährdete Hänge, felsige oder flachgründige Steilhänge, zur Verkarstung neigende Standorte und Flugsandböden) sind als Bodenschutzwald geschützt und müssen besonders schonend bewirtschaftet werden. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Auskolkungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen und Steinschlägen, Aushagerungen und Humusschwund, Bodenverdichtungen und Vernässungen.
Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Der Lawinenschutzwald soll die Entstehung von Schneebewegungen jeder Art wie Schneekriechen, Schneegleiten, Schneerutschen und Lawinen aus dem Wald verhindern, sowie oberhalb der Waldgrenze abgerissene Lawinen nach Möglichkeit lenken, bremsen und zum Stillstand bringen.
Kartographisch nicht abgrenzbare Flächenanteile von Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I), die innerhalb einer Erfassungseinheit eines anderen Lebensraumtyps liegen.
Aufgrund der großen Oberfläche ihrer Blattorgane können Bäume große Mengen an Schadstoffen und (Fein-)Stäuben aus der Luft herausfiltern. Immissionsschutzwald soll Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nachteiligen Wirkungen durch Gase, Stäube, Aerosole und Strahlen schützen oder diese vermindern.
Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Er hat hier die Aufgabe, angrenzende Siedlungen, Erholungsgebiete, Krankenhäuser usw. vor Luftverschmutzung sowie Geruchs- und Lärmbelästigungen zu schützen.
Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch schadstoffverringernde Wirkung im Hinblick auf großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.