Thema ist die Durchlässigkeit der obersten grundwasserführenden hydrogeologischen Einheiten. Als weitere Informationsebene enthält die Karte Flächen, in denen hydrogeologische Einheiten vom Typ Grundwasserleiter von jungen (quartären und tertiären) Schichten vom Typ Grundwassergeringleiter überlagert werden. Schließlich sind im Oberrheingraben Bereiche ausgehalten, in denen der quartäre Kiesgrundwasserleiter durch geringer durchlässige Zwischenhorizonte in tonig-schluffig-feinsandigerAusbildung gegliedert ist. Auf der Basis der geologischen Gliederung in der GÜK 350 wurden die 98 geologischen Einheiten zu 54 hydrogeologische Einheiten mit weitgehend einheitlicher Gebirgsdurchlässigkeit zusammengefasst. Anschließend wurde die GÜK 350 in eine hydrogeologische Übersichtskarte (HÜK 350) umgesetzt. Allerdings erlaubt die meist nach stratigraphischen Gesichtspunkten vorgenommene Gliederung der GÜK 350 nicht in jedem Fall eine adäquate hydrogeologische Gliederung.Im nächsten Schritt wurde die Durchlässigkeit der einzelnen hydrogeologischen Einheiten durch Zuordnung von Durchlässigkeitsklassen beschrieben. Basis für die Zuordnung war eine Literatur- und Archivrecherche im Geologischen Landesamt Baden-Württemberg. Weiterhin wurde eine Einteilung in Locker- und Festgesteine vorgenommen.Das zur Beschreibung der Durchlässigkeiten verwendete Klassifikationsschema wurde vom Geologischen Landesamt Nordrhein-Westfalen entwickelt (SCHLIMM 1996) und wird in der Hydrogeologischen Kartieranleitung (AD-HOC-AG HYDROGEOLOGIE (1997): Hydrogeologische Kartieranleitung.-Geol. Jb. G2: 3-157, 15 Abb., 6 Tab., 10 Anl.; Hannover empfohlen. Problematisch bei der Zuordnung war:- die z.T starke Differenzierung der Petrographie der Gesteine innerhalb einer hydrogeologischen Einheit- die inhomogene Verteilung der wasserwegsamen Trennfugen bzw. der wasserführenden Karsthohlräume- die unterschiedlichen Wasserwegsamkeiten in der Auflockerungszone und im unverwitterten Gebirge.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Geothermieobjekte wie zum Beispiel Erdwärmesonden, Erdwärmekörbe und Energiepfähle werden als "Nicht Ausgebaute Bohrung (NAB)" in der Grundwasserdatenbank geführt. Neben allgemeinen Aufschlussattributen können auch spezifische Merkmale wie z. B. Wärmeträgermedium, Zweck (Heizen oder Kühlen) oder die Entzugsleistung erfasst werden. Insbesondere kann über die aktuelle Nutzung der Stand der Antragsabwicklung abgefragt werden. Ausgeführte, beantragte und auch abgelehnte Geothermieobjekte können selektiert und kartografisch dargestellt werden.
Ein Gesteinskörper wird als hydrogeologische Einheit bezeichnet, wenn er aufgrund seiner Eigenschaften (Petrographie, Struktur, Textur) hydrogeologisch als homogen betrachtet werden kann. Die Abgrenzung erfolgt primär nach der Gebirgsdurchlässigkeit, zusätzlich werden die Art der Hohlräume, die Gesteinsbeschaffenheit und die Lagerungsverhältnisse berücksichtigt. Eine hydrogeologische Einheit kann bei Lockergesteinen aus einem oder einem Komplex mehrerer Sedimentationskörper bestehen, bei Festgesteinen aus einer einzelnen Schicht oder einer Abfolge von Schichten ähnlicher Gesteinsausbildung und ähnlichen Durchtrennungsgrades.
Die "Suchraumkarte für Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte" weist Suchräume in Form von Kartiereinheiten der Bodenkundlichen Karte 1 : 50 000 (GeoLa BK50) aus, die Böden ("Archivböden") enthalten, welche die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte nach BBodSchG in überdurchschnittlichem Maße erfüllen. Die Karte wurde auf Basis der Bodenkarte 1 : 50 000, der LUBW-/LGRB-Broschüre "Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte" (LUBW/LGRB, 2008) und mittels Expertenwissen des LGRB aus der bodenkundlichen Kartierung erstellt. Bedingt durch den mittleren Maßstab der BK50 werden als bodenkundliche Kartiereinheiten (KE) Bodengesellschaften ausgewiesen, die i.d.R. verschiedene Bodenformen enthalten. Daher werden in dieser Karte Suchräume ausgewiesen, die mit hoher bzw. erhöhter Wahrscheinlichkeit Archivböden enthalten. Die Karte enthält nur Suchräume für Archivböden, die sich aus der BK50 ableiten lassen. Folglich sind nur Böden enthalten, die vor allem aufgrund ihrer Naturgeschichte (inkl. Moore) und vereinzelt wegen ihrer Kulturgeschichte schützenswert sind. Weitere schützenswerte Archivböden nach BBodSchG wie z. B. Geotope, Standorte von Bodenmessnetzen oder Bodendenkmale sind anderen Quellen zu entnehmen. Die Suchräume wurden nach ihrer Schutzwürdigkeit und nach der Auftrittswahrscheinlichkeit in die drei Wertkategorien A, B und C unterteilt. Die Unterteilung soll dazu dienen, in notwendigen, planerischen Abwägungsprozessen einen gezielten und effektiven Schutz der Archivböden gewährleisten zu können.
Gemäß 196 BauGB sind auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Die Führung der hier als OA Bodenrichtwerte beschriebenen Daten, erfolgt bei den Gemeinden, den Stadtkreisen oder bei den Landratsämtern für Gemeinden. Zuständig für die Festsetzung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden.
Die Objektart wurde in Anlehnung an die AdV-Konzeption und VBORIS erstellt.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 01.12.2009 beschlossen.
Grundwasserköperkulisse gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) für die Beschreibung und Bewertung der chemischen und mengenmäßigen Belastungen und Auswirkungen und mit Blick auf die evtl. erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper. Die Grundwasserkörper orientieren sich an den oberirdischen Flussgebietseinheiten und Bearbeitungsgebieten und an den Hydrogeologischen Einheiten und Teilräumen.
Die Daten wurden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL BW) erstellt und sind im Rahmen des UIS Baden-Württemberg verfügbar. Die historisierten Orthophotos sind archiviert nach Befliegungsjahren. Die Verfügbarkeit der archivierten Daten ist dem Thema "Blattschnitt DOP Bestand" bzw. dem Thema "Blattschnitt DOP Bestand (bis 2017)" zu entnehmen. Aufgrund der geänderten Projektion von ETRS89 sind die neueren Blattschnitte der DOP Kacheln im Zuschnitt versetzt zur bisherigen DHDN3 Abbildung, dieses hat aber keinen Einfluss auf die Lagegenauigkeit.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Als Festpunkt wird in der Geodäsie ein stabiler Vermessungspunkt bezeichnet, der die beiden folgenden Bedingungen erfüllt: 1. Der Punkt ist aus einer vorangehenden Vermessung koordinatenmäßig bekannt (nach Lage und/oder Höhe) 2. Der Punkt ist in der Natur dauerhaft vermarkt (stabilisiert).
Im UIS werden im Thema Festpunkt die Höhenfestpunkte (HFP) sowie die Schwerefestpunkte (SFP) vorgehalten.
Die ca. 58.000 Höhenfestpunkte repräsentieren die Höhe über dem Meeresspiegel auf einheitlichem Niveau. Für einen Höhenfestpunkt können Höhen unterschiedlicher Bezugssysteme verfügbar sein. Die Höhe wird auf Millimeter genau ausgegeben, als Einzelnachweis oder als Punktliste. Neben der Höhe enthält die Ausgabeform Einzelnachweis auch Informationen über die Vermarkungsart des Festpunktes und eine Lagebeschreibung, ggf. auch eine Lageskizze. Die Vermarkung der Höhenfestpunkte erfolgt fast ausschließlich durch Mauerbolzen, die z. B. in die Außenwände von Gebäuden eingelassen sind.
Die ca. 6.000 Schwerefestpunkte repräsentieren das Schwerefeld in Baden-Württemberg. Sie sind zur Berechnung von Gebrauchshöhen und Höhenbezugsflächen erforderlich. Ausgewählte Schwerefestpunkte bilden die Verknüpfung zum einheitlichen bundesweiten Schwerebezugssystem. Schwerefestpunkte werden i.d.R. nicht separat vermarkt. Es werden vielmehr geeignete HFP ausgewählt, für die mit Hilfe von Gravimetern die Schwerebeschleunigung mit höchster Genauigkeit bestimmt wird.
Seit der Einführung von AAA werden die Trigonometrischen Punkte (TP) nicht mehr bei den Festpunkten geführt.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
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Der Geodatensatz enthält die flächenhafte Verbreitung mächtigerer, überwiegend sandig kiesiger quartärer Lockergesteine (Porengrundwasserleiter, PGWL) . In diesen Ablagerungen ist grundsätzlich mit Grundwasservorkommen zu rechnen. Die ausgewiesenen Porengrundwasserleiter lassen in Verbindung mit der hydrogeologischen Karte ohne Deckschichten einen Kontakt eines Festgesteinsgrundwasserleiters mit einem Porengrundwasserleiter erkennen und können damit Hinweise auf eine mögliche Wechselbeziehung zwischen den Grundwasserkörpern in diesen Einheiten geben (außer im Oberrheingraben und im Alpenvorland).