Gewässerteileinzugsgebiete sind Teile von EZG10-Basisgebieten. Sie werden für die Gewässerknoten abgegrenzt, die nicht an einer Gewässermündung liegen. Ein Gewässerteileinzugsgebiet umfasst immer die hydrologisch abgegrenzte Teilfläche eines Basiseinzugsgebiets oberhalb vom Knoten. Diese Gebiete dienen der hydrologischen Bilanzierung an den Gewässerknoten, die nicht an einer Mündung liegen. Diese Flächen werden insbesondere für das Projekt "Abfluss-Kennwerte in Baden-Württemberg" benötigt. Beispiele für Gewässerteileinzugsgebiete sind: Einzugsgebiete von Pegeln, von Fließgewässer-Beschaffenheitsmessstellen, Kläranlagen-Einzugsgebeite oder von Hochwasserrückhaltebecken.
Der Flächenbedarf wird in drei Zwiebelschalen (Gewässerbett, Ufervegetation, Laufentwicklung) dargestellt. Ein erheblicher Teil der potenziell durch die Gewässerentwicklung in Anspruch genommenen Flächen steht mittel- und langfristig nicht mehr für die Gewässerentwicklung zur Verfügung. Dies sind insbesondere die Siedlungs- und Verkehrsflächen. Diese Nutzungen werden als Restriktionsflächen visualisiert. Es wird nur der Flächenbedarf innerhalb der morphologischen Aue betrachtet. Flächen außerhalb der morphologischen Aue werden nur dargestellt.
Das Land Baden-Württemberg betreibt an oberirdischen Gewässern das Pegelmessnetz der Landespegel Hydrologie. Die LUBW verwaltet diese als Trägerin des Gewässerkundlichen Dienstes. Das aktive Pegelmessnetz wird von den Regierungspräsidien betrieben und liefert kontinuierlich quantitative Daten zu Wasserstand und Abfluss. Im Daten- und Kartendienst der LUBW 4.0 werden die Daten der aktiven Landespegel veröffentlicht. Im Landesintranet stehen zudem Daten der aufgehobenen Landespegel zur Verfügung.
Die Teilflächen Stehende Gewässer beschränken sich aktuell auf den Bodensee (Ober- und Untersee). Da hier das Monitoring für See-Teilflächen stattfindet, wurde eine geometrische Abgrenzung für Berechnungszwecke und zur Darstellung nötig.
Unterschieden werden Flusswasserkörper und Seewasserkörper. Flusswasserkörper werden in Baden-Württemberg als bewirtschaftbare Flächen (management units) betrachtet mit dem Ziel, ökologisch funktionsfähige Lebensräume für heimische Arten herzustellen. Alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km² gehören zum Wasserkörper. Flüsse werden im Regelfall mit ihrem Einzugsgebiet zusammen betrachtet, d.h. zum Wasserkörper gehören neben dem Hauptgewässer(abschnitt) mit seinen Nebengewässern auch die abflussliefernden Flächen. Aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung werden Ströme und große Flüsse vom zugehörigen Einzugsgebiet abgetrennt und als eigene Wasserkörper betrachtet. Alle Seen > 50 ha werden als Seewasserkörper betrachtet.
Ein Flusswasserkörper wurde nach fachlichen wasserwirtschaftlichen Kriterien abgegrenzt. Die Größe sollte eine effiziente wasserwirtschaftliche Bewirtschaftung ermöglichen und ca. 300 km ² betragen. Folgende Kriterien wurden u.A. berücksichtigt: - naturräumliche Gliederung - biozönotische Grundausprägung - Anwendbarkeit des Nähstoffbilanzmodells MONERIS-BW - gewässerstrukturelle Besonderheiten - relevante Längszonierungen u. limnologische Aspekte
Regelungsbauwerke (Beispiele: verschiedene Typen von Wehranlagen oder Schützen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung und spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Die Oberflächenabflusskennwerte (OAK) wurden speziell für die Umsetzung des LUBW-Leitfadens "Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg" entwickelt und bilden die hydrologische Datengrundlage für die hydraulische Modellierung von Starkregengefahrenkarten. Die OAK geben für drei verschiedene Starkregenszenarien (selten, außergewöhnlich und extrem) an, welcher Anteil des Niederschlags nicht vom Boden aufgenommen werden kann und somit auf der Fläche zum Abfluss kommt. Zusätzlich wurde für jedes Szenario eine Variante verschlämmt und unverschlämmt berechnet, wobei bei der verschlämmten Variante die Infiltrationsleistung von Ackerflächen aufgrund von Verschlämmung reduziert wurde.
Die Oberflächenabflusskennwerte liegen als GeoTIFFS getrennt nach fünf Szenarien vor. Jedes Szenario besteht aus 12 Zeitschritten-Raster und einem Summen-Raster. Die Einheit der OAK sind [1/10 mm].
Anmerkung: Die OAK wurden ausschließlich für die Entwicklung von Starkregengefahrenkarten nach Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg erstellt, davon abweichende Anwendungen werden nicht empfohlen.
Kartenverzeichnis zur Hochwasser-Abflusswahrscheinlichkeit(Anlage F in Nr. 54 der LfU-Reihe "Oberirdische Gewässer/Gewässerökologie")Die Karten werden in 5 Gruppen unterteilt, insgesamt existieren 17 Karten in der Druckgröße DINA3.-Pegel und StauhaltungenKarte 1: Einbezogene PegelKarte 2: Einbezogene Stauhaltungen-GrundlagenkartenKarte 3: Reliefdarstellung aus HöhendatenKarte 4: Landnutzung, klassifiziert aus Satellitendaten (4 Klassen)Karte 5: Mittlere Niederschlagshöhe, hydrologische Jahre 1931-1994Karte 6: Geologisch-landschaftsräumliche Einheiten (21 Klassen)-Regionalisierung des LandschaftsfaktorsKarte 7: Regionalisierter Landschaftsfaktor (räumliche Verteilung)Karte 8: Landschaftsfaktoren an Pegelstellen-Gebietskenngrößen bezogen auf das Gewässerkundliche Flächenverzeichnis (GKFV)Karte 9: Siedlungsanteil (S) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 10: Waldanteil (W) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 11: Fließlänge am Wasserscheide (L) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 12: Schwerpunktfließlänge (Lc) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 13: Gewogenes Gefälle (Ig) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 14: Mittlere Gebietsniederschlagshöhe (hNg), hydrologische Jahre 1931-1994 bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 15: Landschaftsfaktor (LF) bezogen auf Gewässerknoten des GKFV-Hochwasserabfluss-Spenden bezogen auf das Gewässerkundliche FlächenverzeichnisKarte 16: Regionalisierte mittlere Hochwasserabfluss-Spenden (MHq) bezogen auf Gewässerknoten des GKFVKarte 17: Regionalisierte 100-jährliche Hochwasserabfluss-Spenden (Hq100) bezogen auf Gewässerknoten des GKFV
Das Rheingebiet wurde in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, wovon Baden-Württemberg aufgrund seiner geographischen Lage als einziges deutsches Bundesland Anteile an fünf Bearbeitungsgebieten hat: Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main. Ein weiteres Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg ist das Donaueinzugsgebiet.
Eine Verdolung oder nach DIN 4047-5 (5.7) eine Verrohrung ist eine Rohrleitung, in der ein Fließgewässer unter flächenhaften Hindernissen, in der Regel mit freiem Wasserspiegel, durchgeleitet wird. Von einer Verdolung spricht man, wenn es sich um eine längere Gewässerstrecke handelt, für deren Bau ein Planfeststellungsverfahren bzw. eine Ausbaugenehmigung nach §31 WHG erforderlich war.
Ein Gewässerdüker ist lt. DIN 4047-5 (5.4) ein Kreuzungsbauwerk, in dem ein Gewässer unter einem Gewässer, einem Geländeeinschnitt oder einem tiefliegenden Hindernis unter Druck durchgeleitet wird. Mit einer Trogbrücke wird ein anderes Gewässer überquert.
Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.