Erfasst und fortgeschrieben werden Entnahmestellen für die Oberflächenwasserentnahmen (Fließgewässer und stehende Gewässer sowie Quellen)(Pflicht). Entnahmestellen für Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung nach der Oberflächenwasserqualitätsverordnung sind gekennzeichnet.
Daten zur Wasserversorgung in der Landwirtschaft werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§8). Erfasst werden Gewinnung und Bezug von Wasser für Zwecke der Bewässerung sowie der Wassereinsatz und die bewässerte Fläche nach Kulturarten. Bei beregneten landwirtschaftlichen Kulturen handelt es sich überwiegend um Kartoffeln, Zuckerrüben, Mais und Tabak. Zu den gärtnerischen Kulturen zählen vorwiegend Gemüse, Zierpflanzen, Gartenbausämereien, Erdbeeren und Spargel. Bei den Dauerkulturen wurden hauptsächlich Obst- und Rebland sowie Baumschulen beregnet.
Die Daten enthalten benachteiligte Gebiete, nach Maßgabe der FFÖ-VO bzw. des EEG, auf Ebene der Gemarkungen. Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungsverordnung FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligen landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von bis zu 100 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden.
In der Karte der Stromnetze sind die Versorgungsgebiete der Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg dargestellt. Die Daten stammen von der Firma ene't GmbH und beziehen sich auf die Niederspannungsebene. Die elektrischen Endverbraucher in den Haushalten bestehen in der Regel aus Niederspannungsgeräten und werden aus dem Niederspannungsnetz beliefert.
Es werden die Gebiete der Verteilnetzbetreiber des Gasnetzes in Baden-Württemberg dargestellt. Die Daten stammen von der Firma ene't GmbH und beziehen sich auf die Niederdruckebene.
Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen".
Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.
Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen.
Enthalten sind Leitungen aller Art, die ein Gewässer oder einen Flussdeich-/damm unter- oder überqueren. Gewässerdüker oder Gewässerüberleitungen werden bei dem betroffenen Gewässer in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk erfasst bzw. als Gewässerkreuzungspunkt bei dem kreuzenden Gewässer bei der "OA Verkehrsweg, Durchlass, Gewässerkreuzung".
Gesamterfassung und Fortschreibung der Regenwasseranlagen und der nachgeschalteten Anlagen sowie Entlastungen ohne Behandlungsanlage (Regenüberläufe im Mischsystem, Regenauslässe im Trennsystem); sowohl Bestand, als auch geplante Anlagen (je nach Planungsstand anlagenbezogen oder Angabe des geplanten Rückhaltevolumens)