Gewässerteileinzugsgebiete sind Teile von EZG10-Basisgebieten. Sie werden für die Gewässerknoten abgegrenzt, die nicht an einer Gewässermündung liegen. Ein Gewässerteileinzugsgebiet umfasst immer die hydrologisch abgegrenzte Teilfläche eines Basiseinzugsgebiets oberhalb vom Knoten. Diese Gebiete dienen der hydrologischen Bilanzierung an den Gewässerknoten, die nicht an einer Mündung liegen. Diese Flächen werden insbesondere für das Projekt "Abfluss-Kennwerte in Baden-Württemberg" benötigt. Beispiele für Gewässerteileinzugsgebiete sind: Einzugsgebiete von Pegeln, von Fließgewässer-Beschaffenheitsmessstellen, Kläranlagen-Einzugsgebeite oder von Hochwasserrückhaltebecken.
Die Teilflächen Stehende Gewässer beschränken sich aktuell auf den Bodensee (Ober- und Untersee). Da hier das Monitoring für See-Teilflächen stattfindet, wurde eine geometrische Abgrenzung für Berechnungszwecke und zur Darstellung nötig.
In der "Übersichtskartierung des morphologischen Zustandes der Fließgewässer in Baden-Württemberg 1992/93" liegen Geodaten zur Naturnähe der Fließgewässer mit abschnittsbezogenen Angaben zurLinienführung vor, weiterhin liegen folgende Daten vor:- Kennziffer des Gewässerkundl. Flächenverzeichnisses (GKFZ)- laufende Abschnittsnummer- administrative Angaben (GKZ, Reg.Bez, Naturraum, etc)- Gewässerbegleitender Gehölzsaum- Gewässerrandstreifen- Talbodennutzung- technische Barrieren im Gewässerprofil (künstliche Wanderungshindernisse))- Bewertung Strukturgüte als gewichtetes Mittel (3 Klassen).Die Erhebung erfolgt einmalig als Grundlage für die Gewässerentwicklung in Baden-Württemberg- Datenmenge: ca. 3000 ARC; zwei Shapefiles : abschnittsweise Bewertung(Linien) und Grenzen der homogenen Abschnitte (Punkte)
Geländepunkte sind Einzelpunkte wie z.B. Brückenbreitenpunkte oder bestimmte Punk-te an komplexen Bauwerken. Diese können Bestandteil eines Verbundprofils sein. In die-sem Fall liegen die Punkte als Teilprofile innerhalb des übergeordneten Profils vor. Dane-ben existieren noch Einzelpunkte, welche nicht in ein Profil integriert sind. Diesen ist eineigener Profilnamen zugeordnet.
Fotostandorte dienen der Georeferenzierung der Bildnachweise, welche zu den Profilen vorliegen. Jeder Fotostandort ist hierbei einem Profil zugeordnet. Fotostandorte weisen andere Sachdatenattribute auf als die anderen Einzelpunkte. Außerdem ist jedem Fotostandort ein Bild-Dokument in der UIS-Dokumentablage zugeordnet.
Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)
Ergebnisse des Projektes "Holzkonservierungs- und Nasslagerkonzeption". Gemeinsame Publikation des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Dezember 2025.
Alle Fließgewässer des AWGNs erhalten genau einen Hauptnamen und ggf. weitere Nebennamen. Jeder Gewässerabschnitt hat genau einen Namen. Der Hauptname wird im Fließgewässer (AWGN) für das gesamte Gewässer verwendet (überregional verwendeter Name zur Bezeichnung des gesamten Gewässers).
Ergebnisse des Projektes "Holzkonservierungs- und Nasslagerkonzeption". Gemeinsame Publikation des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Dezember 2025.