Für die Lockergesteinsbereiche Baden-Württembergs sowie für ausgewählte Festgesteinsbereiche betreibt die LUBW großräumige Grundwassermodelle. Die Ergebnisdaten aus diesen Großraummodellen liefern wichtige Größen zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse und Eingangsdaten für lokale Modelle.
Enthält Angaben zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die der Verordnung des Bundes über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unterliegen. Erfasst werden Anlagen nach § 62 WHG, soweit sie nach § 46 in Verbindung mit Anlagen 5 bis 7 AwSV wiederkehrend prüfpflichtig sind.
Erfasst werden alle Abwasserkanäle, - die zur Verbindung von abgegrenzten Siedlungsflächen mit der Kläranlage benötigt werden. - die zur Verbindung von Kläranlagen mit dem aufnehmenden Gewässer benötigt werden. - in deren Verlauf eine siedlungswasserwirtschaftliche Anlage liegt. - in die ein bedeutender Indirekteinleiter einleitet. - denen die örtlich zuständigen Behörden besondere Bedeutung zumessen.
Enthalten sind Leitungen aller Art, die ein Gewässer oder einen Flussdeich-/damm unter- oder überqueren. Gewässerdüker oder Gewässerüberleitungen werden bei dem betroffenen Gewässer in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk erfasst bzw. als Gewässerkreuzungspunkt bei dem kreuzenden Gewässer bei der "OA Verkehrsweg, Durchlass, Gewässerkreuzung".
Grundwasserköperkulisse gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) für die Beschreibung und Bewertung der chemischen und mengenmäßigen Belastungen und Auswirkungen und mit Blick auf die evtl. erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper. Die Grundwasserkörper orientieren sich an den oberirdischen Flussgebietseinheiten und Bearbeitungsgebieten und an den Hydrogeologischen Einheiten und Teilräumen.
Das Land Baden-Württemberg betreibt an oberirdischen Gewässern das Pegelmessnetz der Landespegel Hydrologie. Die LUBW verwaltet diese als Trägerin des Gewässerkundlichen Dienstes. Das aktive Pegelmessnetz wird von den Regierungspräsidien betrieben und liefert kontinuierlich quantitative Daten zu Wasserstand und Abfluss. Im Daten- und Kartendienst der LUBW 4.0 werden die Daten der aktiven Landespegel veröffentlicht. Im Landesintranet stehen zudem Daten der aufgehobenen Landespegel zur Verfügung.
Die Hochwassermarken dokumentieren Wasserstände von tatsächlich abgelaufenen Hochwasserereignissen und liefern unverzichtbare Informationen, um die hydraulische Modellierung an tatsächlichen Ereignissen zu eichen. Lange Zeit waren sie die einzige Möglichkeit, abgelaufene Hochwasserereignisse und deren Auswirkungen auf besiedelte Flussauen zu dokumentieren und diese Erfahrungen an Nachkommen weiterzugeben.
Die älteste Hochwassermarke am Neckar befindet sich bei Neckarsteinach und geht auf das Jahr 1524 zurück. Diese historischen Informationen werden heute von Hydrologen und Hydraulikern verwendet, um ihre mathematischen Modelle anhand früher abgelaufener Hochwasserereignisse zu eichen. Sie werden auch bei der Ermittlung des Extremhochwassers verwendet.
Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)
Der Datensatz beinhaltet das komplette AWGN-Fließgewässernetz.
Die Grundwasserqualität kann durch Schadstoffeinträge von der Erdoberfläche aus gefährdet sein. Die Grundwasserüberdeckung schützt das Grundwasser gegen solche (Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung). Physikalische, chemische und mikrobielle Prozesse verringern bei der Passage des Sickerwassers durch die ungesättigte Zone die Schadstoffbelastung. Parameter, die das Schutzpotential beeinflussen, sind die nutzbare Feldkapazität der Böden, die Mächtigkeit und Beschaffenheit der Gesteine über dem Grundwasser sowie die Sickerwasserrate.
Ufer- und Sohlbefestigungen sind Bauwerke und Anlagen zum Schutz und Erhaltung der Gewässerufer bzw. der Sohle in der vorgebenen Lage. Die Aufnahme dieser Bauwerke ist für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan) und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.