Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Lieferscheindaten werden als Wahldaten auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. U. a. sind die Bodenanalysen für die Aufnahme in die Bodendatenbank durch die unteren Bodenschutzbehörden von Interesse.
Erfasst werden alle Abwasserkanäle, - die zur Verbindung von abgegrenzten Siedlungsflächen mit der Kläranlage benötigt werden. - die zur Verbindung von Kläranlagen mit dem aufnehmenden Gewässer benötigt werden. - in deren Verlauf eine siedlungswasserwirtschaftliche Anlage liegt. - in die ein bedeutender Indirekteinleiter einleitet. - denen die örtlich zuständigen Behörden besondere Bedeutung zumessen.
INSPIRE-konformer View Service für die INSPIRE-identifizierten Geodatenthemen des Räumlichen Informations- und Planungssystems (RIPS). Es werden die Geodaten des Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes (AWGN) angezeigt: Fließgewässer, stehende Gewässer und Gewässereinzugsgebiete, jeweils 1:10.000. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen.
Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
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Geländemarken sind Kilometersteine und -tafeln. Diese finden sich an Gewässern I. Ordnung, Wasser- und Schifffahrtsstraßen des Bundes sowie zum Teil auch an Gewässern II. Ordnung. Die Geländemarken sind ein historischer Bestand an Kilometer- und Hektometersteinen an Gewässern und Vermarkung an Deichen. Diese werden vor Ort zur Orientierung genutzt. Die Erfassung der Geländemarken in WIBAS ist keine Pflicht, die Objektart dient der Unterstützung der Wasserwirtschaftsverwaltung bei der Erstellung von Karten.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Die Forstliche Standortskartierung ist wesentliche Grundlage für die naturnahe Waldbewirtschaftung. Sie erfasst und beschreibt die waldökologisch bedeutsamen Standortsfaktoren und stellt ihre Ergebnisse auf Karten im Maßstab 1:10 000 dar. Das südwestdeutsche standortskundliche Verfahren kombiniert geographische, geologische, petrographische, bodenkundliche, klimatologische, vegetationskundliche, pollenanalytische und historische Fakten und Untersuchungsmethoden.
Die Daten enthalten benachteiligte Gebiete, nach Maßgabe der FFÖ-VO bzw. des EEG, auf Ebene der Gemarkungen. Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungsverordnung FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligen landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von bis zu 100 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden.