Jagdsonderflächen sind Flächen die zur Abrundung (§ 2 LJagdG) oder Teilverpachtung (§ 8 LJagdG) von einem Jagdbogen einem anderen Jagdbogen zugeordnet werden. Zu den Jagdsonderflächen gehören auch die Flächen mit örtlichen Verboten. Jagdsonderflächen bedürfen der Genehmigung bzw. Festsetzung durch die unteren Jagdbehörde oder Kraft BJagdG.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen.
Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden für die Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein, Main, Oberrhein und Bodensee/Alpenrhein eine Potenzialanalyse für die Wasserkraft erstellt. Dabei wurde von Herbst 2008 bis 2016 das Potenzial der Wasserkraft an Standorten bis 1 MW systematisch untersucht, ausgenommen der schiffbare Abschnitt zwischen Plochingen und Mannheim im Neckar-Einzugsgebiet, dessen Wasserkraftanlagen durchweg eine Leistung von mehr als 1 MW aufweisen. Zur Ermittlung der Wasserkraftpotenziale wurden an fischökologischen Erfordernissen orientierte standardisierte Festlegungen zu ökologischen Abflüssen getroffen, insbesondere anhand des Wasserkrafterlasses Baden-Württemberg.
Die Stickstoffhintergrunddeposition wird benötigt für a. die Einschätzung der Beeinträchtigung von Ökosystemen in Baden-Württemberg mit Hilfe von Critical Loads und b. für die Berechnung der Stickstoffüberschüsse der Landwirtschaft.
Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen. Erfasst sind hier Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln. Sohlenbauwerke sind nach DIN 4047 Teil 5 bzw. DIN 19661 Teil 2: Sohlenstufen: Absturz, Absturztreppe, Sohlenrampe, Sohlengleite und Schwellen: Stützwehr, Grundschwelle, Sohlenschwelle. Diese Bauwerke sind für die Gewässerbeschreibung (Gefälle, Durchgängigkeit) von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie eine wichtige Rolle. Regelungsbauwerke (Beispiele: verschiedene Typen von Wehranlagen oder Schützen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung und spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.
Jagdbezirke und Jagdbögen setzen sich aus jeweils aus den Jagdnutzungsflächen "Befriedete Fläche", "Feldfläche", "Waldfläche" und "Wasserfläche" zusammen. Diese sind Grundlage für die Ermittlung des Pachtzinses.
Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen.
Die aufgelisteten Speicher sind die aus dem Marktstammdatenregisters (MaStR) der Bundesnetzagentur ermittelten Daten der Gewerbe- und Industriespeicher mit ihrem Standort. Wobei die Gewerbespeicher 30-1000 kWh Kapazität und die Großspeicher eine Kapazität von über 1000kWh haben.
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Die Ammoniakhintergrundkonzentration wird benötigt für a. die Einschätzung der Beeinträchtigung von Ökosystemen in Baden-Württemberg mit Hilfe von Critical Levels und b. für die Bemessung von Ammoniakbelastungsgebieten.