Enthält die aktuelle Bestandsübersicht der für die Gewässerentwicklung wichtigen Planungen (GEK = Gewässerentwicklungskonzept, GEP = Gewässerentwicklungsplan). Erstellung der GEK war bis 1.1.2005 Aufgabe der Gewässerdirektionen. Die Aufgaben sind danach auf die Regierungspräsidien beziehungsweise Unteren Verwaltungsbehörden übergegangen. Die örtliche Fachplanung wird durch GEP abgedeckt, für welche die Träger der Gewässerunterhaltungslast zuständig sind.
Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.
Erfasst und geführt werden die für den Vollzug nach AbwAG erforderlichen Daten. Die Abwasserabgabe ist u. a. von Kläranlagenbetreibern (meistens Kommunen) an das Land abzuführen und richtet sich in ihrer Höhe z.B. nach Menge und Verschmutzung des in die Gewässer eingeleiteten Abwassers.
Erhebung aller industriellen Direkteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten. Erhebung der Indirekteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten für alle in den Anhängen der AbwV aufgeführten Branchen bzw. Betriebe, außer den Anhängen 2, 3, 10, 15-17, 20, 24, 26, 49 oder 50. Die Ausnahmen gelten nicht für Indirekteinleitungen, deren Abwasser aus einer Tätigkeit nach Anhang I der IE-RL stammt.
Umfasst Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach §31 LWaldG. Wald kann durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.
Umfasst die wasserwirtschaftlich bedeutsamen Kleinkläranlagen (gem. DIN 4261) mit Einleitung in ein Gewässer (Vorfluter, Untergrund) entsprechend dem örtlichen Bedarf und im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie, denn aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission sind Frachtbetrachtungen in Siedlungsgebieten erforderlich. Die zuständige Behörde legt fest, welche Anlagen zu erfassen sind. Es werden auch Ortskanäle (gemeinsame Ableitungen mehrerer Kleinkläranlagen in den Vorfluter) geführt.
Die hier enthaltenen Daten sind ein Baustein zur Erfassung von dezentralen Abwasseranlagen, da dezentrale Abwasseranlagen im ländlichen Raum nicht nur Kleinkläranlagen sondern auch geschlossene Gruben sein können.
Erfasst werden die jährlichen Wasserentnahmemengen zur Berechnung und Festsetzung des Wasserentnahmeentgeltes, der Wirtschaftszweig der Entnahmestelle sowie die von der Entgeltpflicht befreiten Wasserentnahmemengen zum Zweck der Beregnung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen.
Erfasst werden Abwasserpumpwerke mit abgehender Freispiegelleitung (häufig als Abwasserhebewerke bezeichnet) und Abwasserpumpwerke mit abgehender Druckleitung. Was für eine Art von Pumpwerk vorliegt, ergibt sich aus dem Typ des abgehenden Kanals.