Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)
Geländemarken sind Kilometersteine und -tafeln. Diese finden sich an Gewässern I. Ordnung, Wasser- und Schifffahrtsstraßen des Bundes sowie zum Teil auch an Gewässern II. Ordnung. Die Geländemarken sind ein historischer Bestand an Kilometer- und Hektometersteinen an Gewässern und Vermarkung an Deichen. Diese werden vor Ort zur Orientierung genutzt. Die Erfassung der Geländemarken in WIBAS ist keine Pflicht, die Objektart dient der Unterstützung der Wasserwirtschaftsverwaltung bei der Erstellung von Karten.