Bodenschätzung ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem BodSchätzG, für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). Die Objekte der Objektart 'Bodenschätzung' bilden einen ebenen, ungerichteten Graphen mit den klassifizierten Flächen der Bodenschätzung mit Ausnahme der Musterstücke und der Vergleichsstücke als Maschen, den Begrenzungslinien der o.g. Flächen als Kanten und den Schnittpunkten der Begrenzungslinien als Knoten. Über die 'Bodenschätzung, Bewertung' werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
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Eine wichtige Kompensationsmaßnahme bei Eingriffen in das Schutzgut Boden ist der fachgerechte Auftrag von geeignetem humosem Bodenmaterial in einer Mächtigkeit von rund 20 cm, der als Überschuss bei Baumaßnahmen anfällt. Zur Vorauswahl potenziell geeigneter Auftragsflächen werden zwei Datensätze zur Verfügung gestellt.
1. Suchräume für potenzielle Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial: Der Datensatz wurde insbesondere für die Eigentümer und Bewirtschafter von Flächen, Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros erstellt. Bei der Erstellung des Datensatzes wurden bereits die wichtigsten fachlichen und rechtlichen Ausschlusskriterien berücksichtigt.
2. Bodendaten zur Ermittlung potenzieller Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial: Mit diesem Datensatz werden ausschließlich die bodenkundlichen Grundlagen zur Auswahl von potenziellen Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial beschrieben. Eine Berücksichtigung weiterer Kriterien aus dem Bereich des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft findet hier nicht statt.
Lineare Elemente der bevorzugten Oberflächenwasserbewegung (Abflussbahnen, Tiefenlinien) oberhalb der Vorfluter und außerhalb der Siedlungen, abgeleitet aus dem DGM5
Bodenbewertung ist die Klassifizierung einer Fläche nach dem Bewertungsgesetz (Bewertungsfläche).
Über die 'Bodenschätzung, Bewertung' werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter.
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Umfasst gesetzlichen Bodenschutzwald nach § 30 LWALDG. Wälder auf erosionsgefährdeten Standorten (beispielsweise rutschgefährdete Hänge, felsige oder flachgründige Steilhänge, zur Verkarstung neigende Standorte und Flugsandböden) sind als Bodenschutzwald geschützt und müssen besonders schonend bewirtschaftet werden. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Auskolkungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen und Steinschlägen, Aushagerungen und Humusschwund, Bodenverdichtungen und Vernässungen.
Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Der Lawinenschutzwald soll die Entstehung von Schneebewegungen jeder Art wie Schneekriechen, Schneegleiten, Schneerutschen und Lawinen aus dem Wald verhindern, sowie oberhalb der Waldgrenze abgerissene Lawinen nach Möglichkeit lenken, bremsen und zum Stillstand bringen.
Der auf Grundlage der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG) berechnete zu erwartende langjährige, mittlere Bodenabtrag (t/ha/a) für Ackerland und Rebflächen soll als Informationsgrundlage sowohl für Planungsvorhaben als auch für bodenkundliche und bodenschutzfachliche Fragestellungen auf großer Maßstabsebene dienen. Die Werte werden in einem 10 m Raster dargestellt.
Es ist zu berücksichtigen, dass der langjährige, mittlere Bodenabtrag mittels fruchtfolgenrepräsentativen C-Faktoren für die Jahre 2018 bis 2022 berechnet wurde, ohne Berücksichtigung von Bodenbewirtschaftung, Zwischenfrüchten oder erosionsmindernden Maßnahmen. Sofern Daten zur Bodenbewirtschaftung und/oder erosionsvorbeugenden Maßnahmen schlag- oder flurstücksbezogen vorliegen, sollten diese Informationen bei der Einzelfallbetrachtung von Flächen berücksichtigt und der mittlere Bodenabtrag ggf. unter Berücksichtigung der DIN 19708 (2022) angepasst werden.
Stofflich/physikalische Bodenuntersuchungen werden von den UVB als unteren Bodenschutzbehörden aufgrund Vollzugstätigkeit bzw. von der LUBW und den RP im Rahmen von Sonderprogrammen durchgeführt, jeweils einheitlich nach der BBodSchV vom 12.07.1999.
Muster-und Vergleichsstück ist eine besondere bodengeschätzte Fläche nach dem BodSchätzG, die im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist. Die Objekte der Objektart 'Bodenschätzung' bilden einen ebenen, ungerichteten Graphen mit den klassifizierten Flächen der Bodenschätzung mit Ausnahme der Musterstücke und der Vergleichsstücke als Maschen, den Begrenzungslinien der o.g. Flächen als Kanten und den Schnittpunkten der Begrenzungslinien als Knoten. Über die 'Bodenschätzung, Bewertung' werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter.
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Tagesabschnitt ist ein Ordnungskriterium der Schätzungsarbeiten für die geschätzte Fläche. Tagesabschnitt bezieht sich auf ein Ordnungsmerkmal, dem die Grablöcher eindeutig zugeordnet sind. Über die 'Bodenschätzung, Bewertung' werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter.
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Grabloch der Bodenschätzung ist der Lagepunkt der Profilbeschreibung von Grablöchern. Über die 'Bodenschätzung, Bewertung' werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter.
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