Der geographische Datenbestand zur Bodenbedeckung wurde vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt aufgebaut. Zugrunde lag ein von der EU entwickeltes methodisches Rahmenkonzept, das auf der Auswertung von Satellitenbildern zur Erhebung der Bodenbedeckungsarten basiert. Es geht auf das inzwischen ausgelaufene Programm CORINE (CoORdination of INformation on the Environment) der Europäischen Gemeinschaften zurück. Geodaten zur Bodenbedeckung liegen als Raster- und Vektordaten flächendeckend vor. Die Ersterfassung erfolgte in 44 Landnutzungsklassen, von denen 37 Klassen in Deutschland relevant sind.
Die Bohrprofile der Historischen Moorbodenkarte wurden im Zeitraum von 1967 bis 2015 erfasst. Die ältesten Profile stammen aus den Kartierarbeiten von Karlhans Göttlich, der zwischen 1967 und 1979 die Moorvorkommen im Allgäu, Oberschwaben, im Bodenseeraum und auf der Baar erfasste. Die Kartierung der Oberrheinebene fand zwischen 1989 und 1995 statt, die des Schwarzwaldes von 2001 bis 2015 beide Kartierungen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen den Kartierkampagnen, dem Versuch, einer einheitlichen Kartiersystematik (nicht vergleichbar mit den Vorgaben der derzeitig gültigen bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 6), sowie der fehlenden Erfassung von Moorvorkommen in moorärmeren Regionen Baden-Württembergs (Regierungsbezirk Stuttgart, Schwäbische Alb usw.), ist der Datensatz nicht vollständig und stellt nicht den aktuellen Zustand der Moorböden in Baden-Württemberg dar.
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.
Die Oberflächenabflusskennwerte (OAK) wurden speziell für die Umsetzung des LUBW-Leitfadens "Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg" entwickelt und bilden die hydrologische Datengrundlage für die hydraulische Modellierung von Starkregengefahrenkarten. Die OAK geben für drei verschiedene Starkregenszenarien (selten, außergewöhnlich und extrem) an, welcher Anteil des Niederschlags nicht vom Boden aufgenommen werden kann und somit auf der Fläche zum Abfluss kommt. Zusätzlich wurde für jedes Szenario eine Variante verschlämmt und unverschlämmt berechnet, wobei bei der verschlämmten Variante die Infiltrationsleistung von Ackerflächen aufgrund von Verschlämmung reduziert wurde.
Die Oberflächenabflusskennwerte liegen als GeoTIFFS getrennt nach fünf Szenarien vor. Jedes Szenario besteht aus 12 Zeitschritten-Raster und einem Summen-Raster. Die Einheit der OAK sind [1/10 mm].
Anmerkung: Die OAK wurden ausschließlich für die Entwicklung von Starkregengefahrenkarten nach Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg erstellt, davon abweichende Anwendungen werden nicht empfohlen.
Der Datensatz enthält die Polygone der 1.103 Gemeinden von Baden-Württemberg einschließlich des gemeindefreien Gutsbezirks Münsingen sowie eines gemeindefreien Anteils der französischen Gemeinde Rhinau, der rechtsrheinisch liegt und deswegen von Baden-Württemberg kommissarisch verwaltet wird.
In direkten Vergleichen fällt auf, dass in den Angaben des Statistischen Landesamtes das gemeindefreie Gebiet Rhinau nicht zu Baden-Württemberg gezählt wird. Besagtes Gebiet enthält Teile des Naturschutzgebietes Taubergießen und ist somit für die Umwelt- und Naturschutzverwaltung von erheblicher Bedeutung.
Der Datensatz enthält Informationen über Gemeindekennziffer, Gemeindename, Kreisschlüssel und Kreisname des zugehörigen Land- oder Stadtkreises, Regierungsbezirksschlüssel und -name des zugehörigen Regierungsbezirks.
Die Geometriedaten der Gemeindegrenze 1:2.000 (Daten-Quelle: Vermessung vor Ort) stammen aus dem ALKIS-Thema "Gemeinde" der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg (NORA_BW)" und werden nach einer geometrischen Validierung im UIS mit den Sachattributen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verknüpft. Analog wird mit der Gemeindegrenze 1:10.000 (Daten-Quelle: Erfassung aus dem Digitalen Orthophoto) verfahren. Die hierfür verwendeten Geometriedaten entstammen dem Basis-DLM Thema "Gemeinde" der NORA_BW. Auch dieser Datensatz wird geometrisch validiert und hinsichtlich der Sachdaten angereichert. Darüber hinaus wird im Bereich des Bodensees die Uferlinie der AWGN-Fachobjekte "Bodensee - Obersee" und "Bodensee - Untersee" als Grenzlinie verwendet.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Umfasst Anlagen, die der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - IED/IE-Richtlinie) unterliegen.
Enthält die der Straßenbauverwaltung vorliegenden Daten aus Verkehrsmengenerhebungen in für Umweltzwecke aufbereiteter bzw. aggregierter Form. Datenquelle sind Erhebungen mit vorhandenen Dauerzählstellen sowie Verkehrsmengen aus manuellen Zählungen.
Mehrere Ursprungs- bzw. Vorkommensgebiete (Herkunftsregionen) gebietseigenen Saatguts laut § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) mit ähnlichen Umweltbedingungen wurden zu Produktionsräumen zusammengefasst. Innerhalb der Produktionsräume darf gebietseigenes Saatgut der jeweils zugeordneten Ursprungsgebiete vermehrt werden.