Die Stadt- und Landkreise erstellen gemäß Abfallbilanzverordnung auf der Grundlage des §3 Abs. 2 LabfG jährlich Abfallbilanzen für ihr Entsorgungsgebiet (Kreisgebiet), in denen das Aufkommen an Abfällen , soweit es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) angedient wird, in der Gliederung nach Abfallarten und den Verbleib der Abfälle nach Art der Entsorgung dargestellt wird. Das Aufkommen beschreibt die im Gebiet des örE angefallenen und über ihn entsorgten Siedlungsabfälle in Art und Menge. Die von den örE erstellten Abfallbilanzen werden vom Statistischen Landesamt im Auftrag des UM ausgewertet.
Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Lieferscheindaten werden als Wahldaten auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. U. a. sind die Bodenanalysen für die Aufnahme in die Bodendatenbank durch die unteren Bodenschutzbehörden von Interesse.
Ausgerichtet auf die Bestimmungen des BBodSchG und des LBodSchAG sowie ergänzend des WHG und des WG wird eine integrierte Datenführung zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen realisiert.
Der Datensatz zeigt die installierte Leistung [in MW] bestehender Photovoltaikanlagen auf Dachflächen als Summe einer Gemeinde, eines Kreises oder einer Region in Baden-Württemberg (Stand 2025). Es handelt sich um Daten aus dem Marktstammdatenregister, die auf der Seite https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR öffentlich einsehbar sind sowie eigenen Berechnungen.
Dargestellt sind genehmigungspflichtige Biomassefeuerungsanlagen der Gewerbeaufsicht mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 1 MW, für die Emissionserklärungen der Betreiber nach der 11. BImSchV bei der LUBW vorliegen.
Die katastermäßig erfassten Bodenaufbringungsflächen sind auch bei ordnungsgemäßer und schadloser Verwertung von Bodenmaterialien nach BBodSchV und KrWG bei späteren Eingriffen in den Boden und bei baulichen Änderungen bodenschutzrechtlich und abfallrechtlich von Bedeutung.
Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.
Enthält die aktuelle Bestandsübersicht der für die Gewässerentwicklung wichtigen Planungen (GEK = Gewässerentwicklungskonzept, GEP = Gewässerentwicklungsplan). Erstellung der GEK war bis 1.1.2005 Aufgabe der Gewässerdirektionen. Die Aufgaben sind danach auf die Regierungspräsidien beziehungsweise Unteren Verwaltungsbehörden übergegangen. Die örtliche Fachplanung wird durch GEP abgedeckt, für welche die Träger der Gewässerunterhaltungslast zuständig sind.
Erhebung aller industriellen Direkteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten. Erhebung der Indirekteinleiter mit den entsprechenden Pflichtdaten für alle in den Anhängen der AbwV aufgeführten Branchen bzw. Betriebe, außer den Anhängen 2, 3, 10, 15-17, 20, 24, 26, 49 oder 50. Die Ausnahmen gelten nicht für Indirekteinleitungen, deren Abwasser aus einer Tätigkeit nach Anhang I der IE-RL stammt.