Windgeschwindigkeit und -richtung. Ähnlich der Fließrichtung der Kaltluft für die Planungshinweiskarte beschreibt dieses Produkt die Windgeschwindigkeit und -richtung der Kaltluft, jedoch für die landesweite Klimaanalysekarte. Mehr dazu: https://pd.lubw.de/10677
Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) ist die nationale Umsetzung der europäischen Seveso-III-Richtlinie. Sie regelt die Vermeidung von schweren Unfällen (Störfällen), die durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen in Betriebsbereichen entstehen könnten. Die Objektart enthält Daten, die den Standort des Betriebsbereichs samt bauplanerischer Eigenschaften beschreiben, die die vorhandenen Mengen an gefährlichen Stoffen auflisten und die die Wahrnehmung von Pflichten durch den Betreiber sowie die Überwachungstätigkeit der Behörden dokumentieren.
Flächenhafter Kaltluftabfluss der landesweiten Planungshinweiskarte. Die Daten zeigen die Kaltluftströme von den Ausgleichsräumen in die Siedlungsgebiete. Flächenhafter Kaltluftabfluss ist häufig von geringerer Mächtigkeit und Reichweite, aber bei einzelnen, kleinen Eingriffen weniger störungsempfindlich als die linearen Kaltluftleitbahnen. Mehr dazu: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-anpassung
Flächen mit Zugehörigkeit zu einem regionalen Kaltluftströmungssystem. Die Kaltluftströmungssysteme machen deutlich, dass auch weit vom Wirkraum entfernte Gebiete für die dortige Temperatur verantwortlich sind. Daher ist die Berücksichtigung der Planungshinweiskarte auch in überregionalen Planungen von Bedeutung. Die zugehörigen Flächen der Kaltluftströmungssysteme werden entsprechend schraffiert dargestellt.
Dargestellt sind genehmigungspflichtige Biomassefeuerungsanlagen der Gewerbeaufsicht mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 1 MW, für die Emissionserklärungen der Betreiber nach der 11. BImSchV bei der LUBW vorliegen.
Wasserschutzwald sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Die Wasserspeicherkapazität von Waldböden verhindert weitgehend oberflächennahe Abflüsse und Hochwasserspitzen und sorgt für eine stetige Wasserspende in niederschlagsarmen Zeiten. So wird zugleich die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion minimiert. Der Datenbestand umfaßt hauptsächlich (noch) nicht rechtsverbindliche wasserwirtschaftliche Fachplanungen (geplante Schutzgebiete nach Wasserrecht, Grundwasser-Schonbereiche, Vorrangflächen etc.).
Datensatz zur kommunalen Hitzebetroffenheit in Baden-Württemberg basierend auf der Planungshinweiskarte Hitze und Flächennutzungen und Bevölkerungsdaten. Für jede Gemeinde wird der Anteil der Hitzebetroffenheit für die Gesamtflächen und Gesamtbevölkerung sowie für bestimmte Flächennutzungen und Bevölkerungsgruppen für verschiedene zeitliche Zustände bestimmt.
Die Stadt- und Landkreise erstellen gemäß Abfallbilanzverordnung auf der Grundlage des §3 Abs. 2 LabfG jährlich Abfallbilanzen für ihr Entsorgungsgebiet (Kreisgebiet), in denen das Aufkommen an Abfällen , soweit es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) angedient wird, in der Gliederung nach Abfallarten und den Verbleib der Abfälle nach Art der Entsorgung dargestellt wird. Das Aufkommen beschreibt die im Gebiet des örE angefallenen und über ihn entsorgten Siedlungsabfälle in Art und Menge. Die von den örE erstellten Abfallbilanzen werden vom Statistischen Landesamt im Auftrag des UM ausgewertet.
Die im Rahmen der Klärschlammverordnung (KSVO) gesammelten Daten dienen der Überwachung des Transports und der Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Lieferscheindaten werden als Wahldaten auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. U. a. sind die Bodenanalysen für die Aufnahme in die Bodendatenbank durch die unteren Bodenschutzbehörden von Interesse.