Daten zur nicht öffentlichen Wasserversorgung werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§8). Ein Teil des Berichtskreises umfasst die Wärmekraftwerke, die Elektrizität für die öffentliche Versorgung erzeugen, indem die Wärmeenergie von Brennstoffen oder anderen Energiequellen zur Erzeugung von elektrischer Energie genutzt wird. Der andere Teil des Berichtskreises sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden einbezogen, die entweder - selbst Wasser gewinnen, oder - Wasser oder Abwasser in ein Gewässer einleiten oder, - bei ausschließlichem Fremdbezug, ein Wasseraufkommen von mindestens 10 000 m³ haben.
Daten zur Wasserversorgung in der Landwirtschaft werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§8). Erfasst werden Gewinnung und Bezug von Wasser für Zwecke der Bewässerung sowie der Wassereinsatz und die bewässerte Fläche nach Kulturarten. Bei beregneten landwirtschaftlichen Kulturen handelt es sich überwiegend um Kartoffeln, Zuckerrüben, Mais und Tabak. Zu den gärtnerischen Kulturen zählen vorwiegend Gemüse, Zierpflanzen, Gartenbausämereien, Erdbeeren und Spargel. Bei den Dauerkulturen wurden hauptsächlich Obst- und Rebland sowie Baumschulen beregnet.
Daten zur nichtöffentlichen Abwasserentsorgung werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§8). Ein Teil des Berichtskreises umfasst die Wärmekraftwerke, die Elektrizität für die öffentliche Versorgung erzeugen, indem die Wärmeenergie von Brennstoffen oder anderen Energiequellen zur Erzeugung von elektrischer Energie genutzt wird. Der andere Teil des Berichtskreises sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden einbezogen, die entweder - selbst Wasser gewinnen, oder - Wasser oder Abwasser in ein Gewässer einleiten, oder - bei ausschließlichem Fremdbezug, ein Wasseraufkommen von mindestens 10 000 m³ haben
In die Erhebung gemäß §7 sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden einbezogen, die entweder selbst Wasser gewinnen, Wasser oder Abwasser in ein Gewässer einleiten oder, bei ausschließlichem Fremdbezug, ein Wasseraufkommen von mindestens 10 000 m³ haben.
Daten zur öffentlichen Wasserversorgung werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§7). Die Erhebung richtet sich an alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen und/oder Wasserversorgungsnetzen, darunter Gemeinden, Zweckverbände, Unternehmen der Wasserversorgung und Versorgungsgemeinschaften. Die Gewinnungsmengen werden pro Gewinnungsanlage erfragt und beziehen sich daher auf deren Standort.
Die Angaben zur Beschaffenheit des gewonnenen Wassers beziehen sich auf den Zeitpunkt der Gewinnung. Die Angaben zur Beschaffenheit des abgegebenen Trinkwassers beruhen ebenfalls auf vorgelegten Analysen. Ergänzend wurden auch Daten aus der Trinkwasserdatenbank Baden-Württemberg verwendet.