Für die Lockergesteinsbereiche Baden-Württembergs sowie für ausgewählte Festgesteinsbereiche betreibt die LUBW großräumige Grundwassermodelle. Die Ergebnisdaten aus diesen Großraummodellen liefern wichtige Größen zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse und Eingangsdaten für lokale Modelle.
Für die Lockergesteinsbereiche Baden-Württembergs sowie für ausgewählte Festgesteinsbereiche betreibt die LUBW seit 1972 großräumige Grundwassermodelle. Die Ergebnisdaten aus diesen Großraummodellen liefern wichtige Größen zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse und Eingangsdaten für lokale Modelle. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse in der Reihe der Hydrogeologischen Kartierung (HGK). Es handelt sich hierbei besonders um Grundwassergleichenpläne und die Darstellung von Isoflächen der Konzentrationen chemisch-physikalischer Parameter. Die Ergebniskarten liegen georeferenziert vor und können damit in GIS-Systeme eingebunden werden.
Zusätzlicher Hinweis: Verschiedene Mehrfachkartendarstellungen in einer Vorlage können als Gesamtbild nicht lagerichtig dargestellt werden, diese Kartenübersichten sind dennoch Teil des Angebotes. Die dazugehörigen Detailkarten sind georeferenziert eingebunden.
Für das Land Baden-Württemberg wurden flächendeckende digitale Datensätze zur Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung erstellt. Das Thema beschreibt den Schutz des Grundwassers vor Einträgen von der Erdoberfläche aus. Für die Beurteilung wurde ein modifiziertes Verfahren der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) angewendet (Hölting et al., 1995, LGRB 2020). Die Vorgehensweise zur Ableitung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist im Fachbericht 2020/1 (https://produkte.lgrb-bw.de/docPool/c670_data.pdf, LGRB 2020) ausführlich beschrieben. Die GeoFachdaten BW - Hydrogeologie, Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (HK-BW_SF) sind Teil der "Integrierten Geowissenschaftlichen Landesaufnahme" (GeoLa) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB). Die Erstveröffentlichung erfolgte 2019, eine Überarbeitung fand 2024 statt (in beiden Fällen Eingangsdaten mit Stand 2016).
Thema ist die Durchlässigkeit der obersten grundwasserführenden hydrogeologischen Einheiten. Als weitere Informationsebene enthält die Karte Flächen, in denen hydrogeologische Einheiten vom Typ Grundwasserleiter von jungen (quartären und tertiären) Schichten vom Typ Grundwassergeringleiter überlagert werden. Schließlich sind im Oberrheingraben Bereiche ausgehalten, in denen der quartäre Kiesgrundwasserleiter durch geringer durchlässige Zwischenhorizonte in tonig-schluffig-feinsandigerAusbildung gegliedert ist. Auf der Basis der geologischen Gliederung in der GÜK 350 wurden die 98 geologischen Einheiten zu 54 hydrogeologische Einheiten mit weitgehend einheitlicher Gebirgsdurchlässigkeit zusammengefasst. Anschließend wurde die GÜK 350 in eine hydrogeologische Übersichtskarte (HÜK 350) umgesetzt. Allerdings erlaubt die meist nach stratigraphischen Gesichtspunkten vorgenommene Gliederung der GÜK 350 nicht in jedem Fall eine adäquate hydrogeologische Gliederung.Im nächsten Schritt wurde die Durchlässigkeit der einzelnen hydrogeologischen Einheiten durch Zuordnung von Durchlässigkeitsklassen beschrieben. Basis für die Zuordnung war eine Literatur- und Archivrecherche im Geologischen Landesamt Baden-Württemberg. Weiterhin wurde eine Einteilung in Locker- und Festgesteine vorgenommen.Das zur Beschreibung der Durchlässigkeiten verwendete Klassifikationsschema wurde vom Geologischen Landesamt Nordrhein-Westfalen entwickelt (SCHLIMM 1996) und wird in der Hydrogeologischen Kartieranleitung (AD-HOC-AG HYDROGEOLOGIE (1997): Hydrogeologische Kartieranleitung.-Geol. Jb. G2: 3-157, 15 Abb., 6 Tab., 10 Anl.; Hannover empfohlen. Problematisch bei der Zuordnung war:- die z.T starke Differenzierung der Petrographie der Gesteine innerhalb einer hydrogeologischen Einheit- die inhomogene Verteilung der wasserwegsamen Trennfugen bzw. der wasserführenden Karsthohlräume- die unterschiedlichen Wasserwegsamkeiten in der Auflockerungszone und im unverwitterten Gebirge.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Nutzungsbedingungen
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