Enthält die aktuelle Bestandsübersicht der für die Gewässerentwicklung wichtigen Planungen (GEK = Gewässerentwicklungskonzept, GEP = Gewässerentwicklungsplan). Erstellung der GEK war bis 1.1.2005 Aufgabe der Gewässerdirektionen. Die Aufgaben sind danach auf die Regierungspräsidien beziehungsweise Unteren Verwaltungsbehörden übergegangen. Die örtliche Fachplanung wird durch GEP abgedeckt, für welche die Träger der Gewässerunterhaltungslast zuständig sind.
GEK dienen der Darstellung des Ist-Zustands eines Gewässers mit dessen Defiziten und sind das Instrument der Wasserwirtschaftsverwaltung für die Ausarbeitung und Darstellung sämtlicher möglicher Maßnahmen im und am Gewässer zur Verbesserung des ökologischen Zustandes. Auf Basis der erforderlichen Fachdaten werden Darstellungen in Form von thematischen Karten und Bandgrafiken ermöglicht.