Stofflich/physikalische Bodenuntersuchungen werden von den UVB als unteren Bodenschutzbehörden aufgrund Vollzugstätigkeit bzw. von der LUBW und den RP im Rahmen von Sonderprogrammen durchgeführt, jeweils einheitlich nach der BBodSchV vom 12.07.1999.
Enthält Ergebnisse der Bodendauerbeobachtung gem. §10 LBodSchAG; im wesentlichen Standortbeschreibungen sowie chemische und physikalische Parameter im Feststoff Boden.