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Regierungspräsidium Freiburg, Referat 85, Geschäftsbereich FGeo

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Landesforstverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Freiburg, Referat 85, Geschäftsbereich FGeo

-
79083 Freiburg

abteilung8@rpf.bwl.de
https://www.landesforstverwaltung-bw.de/

Be­schrei­bung

Regierungspräsidium Freiburg, Referat 85, Geschäftsbereich FGeo

Verweise

Daten­bezüge (1)

Waldschutzgebiet
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Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.

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