Verweise
Datenbezüge (17)
Bebauungsplan (B-Plan)
Der Bebauungsplan (B-Plan), den die Gemeinde als Satzung beschließt, ist im prinzipiell zweistufigen Verfahren der Bauleitplanung die zweite Stufe, der verbindliche Bauleitplan. Er enthält flächenscharf die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Die Festsetzungen geben den planerischen Willen der Gemeinde wieder. Sie lenkt durch die Festsetzungen rechtsverbindlich die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke des Plangebiets. Nach ihrem Inhalt wird zwischen qualifizierten, einfachen und vorhabensbezogenen B-Plänen unterschieden (§ 30 BauGB bzw. § 12 BauGB). Die Aufstellung des B-Plans erfolgt gemäß §§ 8-11 und 13 BauGB sowie § 12 BauGB. Fachlich: Räumlicher Geltungsbereich und bauliche Festsetzungen (Karte und Text). Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.
Bildung und Erziehung
Die Objektart „Bildung und Erziehung“ beinhaltet thematisch alle Informationen bezüglich Bildung und Erziehung. Dies umfasst mehrere Themenkomplexe, welche in den Sachdaten - Merkmalen BEREICH und OBJEKT weiter ausdifferenziert werden. Fachlich: überwiegend erfolgt die geometrische Abbildung als Punktobjekt, vereinzelt als Flächenobjekt. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) und den darunter angesiedelten Unterarbeitsgruppen (UAGn) erarbeitet und am dd.mm.20yy beschlossen.
Denkmalschutz (Kulturdenkmal, Gesamtanlage, Grabungsschutzgebiet)
Kulturdenkmale sind nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG)[...] Sachen [...] an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT)erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen.
Einwohnerstatistik ab 100 Einwohner
Es handelt sich um eine Statistik auf der Basis von mind. 100 Einwohner. Landesweit sind verschiedene Fachverfahren zur Führung des Einwohnerwesens im Einsatz. MeldIT umfasst einen landesweit einheitlichen Auszug aus den dort vorhandenen Daten, die für Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (§29 des Landes-Meldegesetzes von Baden-Württemberg) zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Durch die Nutzung des Datenbestandes vom Meldeportal MeldIT liegen die Daten landesweit qualitätsgesichert und tagesaktuell vor. Die jeweiligen Inhalte der Attribute werden nur dann angegeben, wenn alle Attribute der Gruppen (Altersgruppe, Einwohner (HW/NW), Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand) mindestens die Zahl drei liefern. Werte kleiner oder gleich drei werden nicht dargestellt. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.
Einwohnerstatistik ab 10 Einwohner
Es handelt sich um eine Statistik auf der Basis mind. 10 Einwohner bis 99 Einwohner. Landesweit sind verschiedene Fachverfahren zur Führung des Einwohnerwesens im Einsatz. MeldIT umfasst einen landesweit einheitlichen Auszug aus den dort vorhandenen Daten, die für Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (§29 des Landes-Meldegesetzes von Baden-Württemberg) zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Durch die Nutzung des Datenbestandes vom Meldeportal MeldIT liegen die Daten landesweit qualitätsgesichert und tagesaktuell vor. Die jeweiligen Inhalte der Attribute werden nur dann angegeben, wenn alle Attribute der Altersgruppe mindestens die Zahl drei liefern. Werte kleiner oder gleich drei werden nicht dargestellt. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.
Einwohnerstatistik unter 10 Einwohner
Es handelt sich um eine Statistik auf der Basis kleiner 10 Einwohner. Als Ergebnis werden die Anzahl der Einwohner angegeben. Landesweit sind verschiedene Fachverfahren zur Führung des Einwohnerwesens im Einsatz. MeldIT umfasst einen landesweit einheitlichen Auszug aus den dort vorhandenen Daten, die für Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (§29 des Landes-Meldegesetzes von Baden-Württemberg) zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Durch die Nutzung des Datenbestandes vom Meldeportal MeldIT liegen die Daten landesweit qualitätsgesichert und tagesaktuell vor. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.
Fütterung / Kirrung
Erfassung der Fütterungsstellen zur Kontrolle der Einhaltung der Fütterungsbestimmungen im Sinne der §§ 2 und 3 der LJadG DVO. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT)erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen.
Gesundheit
Die Objektart „Gesundheit“ beinhaltet thematisch alle Informationen bezüglich Gesundheit und Medizin. Dies umfasst mehrere Themenkomplexe, welche in den Sachdaten - Merkmalen BEREICH und OBJEKT weiter ausdifferenziert werden. Fachlich: die geometrische Abbildung erfolgt als Punktobjekt. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) und den darunter angesiedelten Unterarbeitsgruppen (UAGn) erarbeitet und am dd.mm.20yy beschlossen.
Gewerbedaten / Kommunales Gewerberegister
Die Objektart Gewerbedaten / Kommunales Gewerberegister enthält Daten über einen gewerblich geführten Betrieb. Es handelt sich nicht um das von der Kommunalverwaltung geführte Verzeichnis (Gewerberegister) gemäß der Gewerbeordnung sondern um eine Teilmenge dessen. Es besteht keine Gewährleistung auf die Aktualität beziehungsweise die Richtigkeit der Daten, die über diese Objektart veröffentlicht werden. Ein Gewerbe besteht aus einem Betrieb, der wiederum aus mindestens einem, aber auch mehreren Betriebsstätten - auch in mehreren Gemeinden - bestehen kann. Einer Betriebsstätte können mehrere Branchen zugeordnet werden. Gemäß des primären Nutzens der Objektart ist sie auf Branchenebene beschrieben, was bedeutet, dass für eine Betriebsstätte und Branche ein Punkt existiert. Die Objektart enthält neben Informationen über die Branche, Daten über den Namen des Gewerbes, An- und Abmeldedatum und Daten über den Betriebsinhaber. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 08.02.2011 beschlossen.
Jagdbezirk
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 5 Landesjagdgesetz) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 4 Landesjagdgesetz). Jagdbezirke werden zur Verpachtung in der Regel in Jagdbögen unterteilt (§ 8 Landesjagdgesetz). Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen.
Jagdbogen
Jagdbögen sind zusammenhängende Teilflächen von Jagdbezirken, die Jagdsonderflächen aus angrenzenden Jagdbezirken beinhalten können (§ 2 LJagdG). Sie stellen in der Regel die Grundlage der Verpachtung dar. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen. --- Aktualisierung: auf Grundlage der Besprechung der UAG Wildtierportal (Vertreter des Wildtierportals, der Landkreise/AK GIS sowie Komm.ONE) am 29.4.2021 erfolgte eine fachlich-inhaltliche Überprüfung der Definition der vorliegenden Objektart Jagdbogen. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden: - die Objektart Jagdbogen kann weiterhin bestehen bleiben - von der fachlichen Definition her ist Jagdbogen als Teil/Untermenge eines Jagedbezirkes definiert Folgend eine detaillierte Beschreibung (bereitgestellt vom zuständigen Ministerium MLR BW): "Eine Legaldefinition für den Begriff Jagdbogen findet sich weder im Bundesjagdgesetz noch in dem für Baden-Württemberg geltenden Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG). Von dem Begriff wird weder im JWMG noch im BJagdG Gebrauch gemacht. Im Unterschied dazu sind Jagdbezirke (Gemeinschaftliche Jagdbezirke, Eigenjagdbezirke) gesetzlich bestimmt. Für das Jagdrevier gibt es zwar ebenfalls keine Legaldefinition, allerdings findet der Begriff im JWMG Anwendung. Dennoch ist der Begriff Jagdbogen gebräuchlich. Gemeinhin wird als Jagdbogen die Teilfläche eines Jagdbezirks bezeichnet, die durch Unterteilung eines Jagdbezirks in jagdlich selbstständig zu bewirtschaftende Teile entsteht. In Baden-Württemberg sind hierfür die Bestimmungen des § 17 Abs. 2 Sätze 1 und 2 JWMG maßgeblich. Große Jagdbezirke werden in aller Regel in mehrere Jagdbögen unterteilt und an unterschiedliche jagdausübungsberechtigte Personen verpachtet. Der Begriff des Jagdbogens wird vielfach mit dem Jagdrevier gleichgesetzt. Das Jagdrevier ist die vollständige jagdliche Bewirtschaftungseinheit. Es umfasst alle zusammenhängende Grundflächen, die auf Grundlage eines Jagdbezirks in Zusammenhang gebracht wurden und auf denen das Jagdausübungsrecht von einer natürlichen oder juristischen Person ausgeübt wird. Das Jagdrevier schließt somit die angepachteten Teilflächen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 3 mit ein."
Jagdnutzung
Jagdbezirke und Jagdbögen setzen sich aus jeweils aus den Jagdnutzungsflächen "Befriedete Fläche", "Feldfläche", "Waldfläche" und "Wasserfläche" zusammen. Diese sind Grundlage für die Ermittlung des Pachtzinses. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen.
Jagdsonderfläche
Jagdsonderflächen sind Flächen die zur Abrundung (§ 2 LJagdG) oder Teilverpachtung (§ 8 LJagdG) von einem Jagdbogen einem anderen Jagdbogen zugeordnet werden. Zu den Jagdsonderflächen gehören auch die Flächen mit örtlichen Verboten. Jagdsonderflächen bedürfen der Genehmigung bzw. Festsetzung durch die unteren Jagdbehörde oder Kraft BJagdG. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen.
Kleindenkmal
Kleindenkmale sind ortsfeste, freistehende, kleine, von Menschenhand geschaffene Gebilde aus Stein, Metall oder Holz, die einem bestimmten Zweck dienen oder an eine Begebenheit bzw. eine Person erinnern. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen.
Radverkehrsentwicklungsachse
Die Radverkehrsentwicklungsachsen stellen eine der Grundlagen für die Festlegung der Radrouten dar. Sie orientieren sich an den Radverkehrszonen OA 7.2. 8.1, an den Entwicklungsachsen des LEP. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 01.12.2009 beschlossen. Ergänzende inhaltliche und strukturelle Überprüfung sowie Abgleich der Objektart mit der Datenbeschreibung des Datenmodells Radroutenplaner BW erfolgte am 23.10.2013. Die Objektart wurde in diesem Zuge namentlich umbenannt in Radroute. Offen ist die Entscheidung und Anpassung der OA bzgl. Erhalt oder Wegfall der Merkmale Nr. 2 bis 4 (nicht im Datenmodell des Radroutenplaners BW enthalten). Merkmale 5 bis 12 ergänzt.
Radverkehrsstrecke
Einheitliche Darstellung aller Radverkehrsstrecken (Haupt- und Nebenradverkehrsstrecken) unter Angabe von Wegeart und -qualität, Verkehrsbelastung und Unterhaltungspflicht. Dient als Basis für die Unterhaltung und Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes, der Berücksichtigung des Netzes bei Planungen, der Verwaltungsvereinfachung bei der Erhebung neuer Daten für die Herstellung von abgeleiteten Sekundärprodukten und der Unterstützung fachlicher Stellungnahmen. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen. In Anpassung an das Datenmodell Landesweites Radverkehrsnetz Baden-Württemberg, Version 2.5 der LUBW vom 12.3.2012 wurde sie fortgeschrieben und ergänzt (u.a. umbenannt von Radroutennetzabschnitt in Radverkehrsstrecke). Ergänzende inhaltliche und strukturelle Überprüfung sowie Abgleich der Objektart mit der Datenbeschreibung des Datenmodells Radroutenplaner BW erfolgte am 23.10.2013. Offen ist die Entscheidung und Anpassung der OA bzgl. Erhalt oder Wegfall der Merkmale Nr. 23 bis 30 (nicht im Datenmodell des Radroutenplaners BW enthalten).
Radverkehrszone
Radverkehrszonen sind als Gebiete ähnlicher Merkmalsausprägung neben den Radverkehrsentwicklungsachsen eine der Grundlagen für die Planung von Radwegenetzen. Der Einteilung liegt das topographische Relief und die Einwohnerdichte eines Gebietes zugrunde. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 01.12.2009 beschlossen. Ergänzende inhaltliche und strukturelle Überprüfung sowie Abgleich der Objektart mit der Datenbeschreibung des Datenmodells Radroutenplaner BW erfolgte am 23.10.2013. Die Objektart wurde in diesem Zuge namentlich umbenannt in "Radverkehrsnetz". Offen ist die Entscheidung und Anpassung der OA bzgl. Erhalt oder Wegfall der Merkmale Nr. 0 bzw. 2 bis 4 (nicht im Datenmodell des Radroutenplaners BW enthalten). Merkmale 5 bis 12 ergänzt.