Zur Bevölkerung zählen alle Personen, die in dem betreffenden Gebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Personen, die mehrere Wohnungen innehaben, werden der Bevölkerung der Gemeinde zugerechnet, in der sich die Hauptwohnung im Sinne des § 17 Absatz 2 Meldegesetz (Fassung vom 23. Februar 1996) befindet. Nicht zur Bevölkerung zählen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Vor dem 27. April 1983 wurden Personen mit Wohnraum in mehreren Gemeinden der Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen. Soweit sie weder berufstätig waren noch in Ausbildung standen, war die Wohnung oder Unterkunft maßgebend, in der sie sich überwiegend aufhielten. Mit Wirkung vom 27. April 1983 werden bei der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes aufgrund von An- und Abmeldungen diejenigen Personen, die mehrere Wohnungen innehaben, der Bevölkerung der Gemeinde zugerechnet, in der sich ihre Hauptwohnung im Sinne des neuen Landesmeldegesetzes befindet.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50.0° |
Höhe
Minimum | Maximum | Maßeinheit | Vertikaldatum |
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84.0 | 1495.0 | Meter | DE_DHHN92_NH |
Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Die Nutzungsbedingungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg sind zu beachten, siehe https://www.statistik-bw.de/Service/AGB/. |
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Kontakt
Ansprechpartner
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg Vertrieb
70158 Stuttgart
Böblinger Straße 68
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Text, Tabelle |
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Systemumgebung |
Umweltinformationssystem Baden-Württemberg (UIS) |
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Fachliche Grundlage |
- |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Die Bevölkerungszahlen werden auf der Grundlage der jeweils letzten allgemeinen Zählung der Bevölkerung nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten und Sterbefälle) und der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge, Mitteilungen über den Wechsel der Hauptwohnung) fortgeschrieben (letzte Volkszählung vom 25. Mai 1987). Für die Bevölkerungsfortschreibung nach Deutschen und Ausländern werden auch die Änderungen der Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Seit dem 27. April 1983 werden auch Mitteilungen über den Wechsel der Hauptwohnung als Zu- und Abgang in der Bevölkerungsfortschreibung gewertet. Bis zur Volkszählung 1987 wurde die sogenannte Wohnbevölkerung fortgeschrieben. Seither erfolgt die Zuordnung von Personen mit mehreren Wohnungen am Ort der Hauptwohnung nach § 12 (2) MRRG. |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Bestellinformationen |
Gebühren: s. Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg |
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