Verweise
Datenbezüge (101)
12. BImSchV Betriebsbereich
Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) ist die nationale Umsetzung der europäischen Seveso-III-Richtlinie. Sie regelt die Vermeidung von schweren Unfällen (Störfällen), die durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen in Betriebsbereichen entstehen könnten. Die Objektart enthält Daten, die den Standort des Betriebsbereichs samt bauplanerischer Eigenschaften beschreiben, die die vorhandenen Mengen an gefährlichen Stoffen auflisten und die die Wahrnehmung von Pflichten durch den Betreiber sowie die Überwachungstätigkeit der Behörden dokumentieren.
2. BImSchV Anlage
Anlagen nach 2. BImschV
4. BImSchV Anlage
Umfasst genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV und Anhang (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).
4. BImSchV Windenergieanlage
Daten zu Windenergieanlagen werden von den unteren Verwaltungsbehörden im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens in Baden-Württemberg erfasst. Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.V.m. 4. BImSchV (Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU) Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und" 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen"
Absperrbauwerk
Hier werden Bauwerke linienhaft erfasst, die der Rückhaltung von Gewässerabflüssen dienen (Erzeugung eines Staus). Dabei handelt es sich insbesondere um Staudämme bzw. Staumauern verschiedener Bauart.
Abwasserpumpwerk
Erfasst werden Abwasserpumpwerke mit abgehender Freispiegelleitung (häufig als Abwasserhebewerke bezeichnet) und Abwasserpumpwerke mit abgehender Druckleitung. Was für eine Art von Pumpwerk vorliegt, ergibt sich aus dem Typ des abgehenden Kanals.
Altlasten und schädliche Bodenveränderungen
Ausgerichtet auf die Bestimmungen des BBodSchG und des LBodSchAG sowie ergänzend des WHG und des WG wird eine integrierte Datenführung zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen realisiert.
Anlage zur Herstellung der Durchgängigkeit
Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit (Beispiele: verschiedene Typen von Verbindungsgewässern, Pässen oder Fischtreppen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Biomassefeuerungsanlage (Bestand)
Dargestellt sind genehmigungspflichtige Biomassefeuerungsanlagen der Gewerbeaufsicht mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 1 MW, für die Emissionserklärungen der Betreiber nach der 11. BImSchV bei der LUBW vorliegen.
Biomethaneinspeiseanlage (Bestand)
Es werden die in Baden-Württemberg betriebenen Biomethaneinspeiseanlagen dargestellt.
Biosphärengebiet
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Biosphärengebiet Zone
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
Biotopkartierung
Der Datenbestand umfasst die Ergebnisse der landesweiten Offenland- und Waldbiotopkartierung. Die Offenland-Biotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Offenland) alle nach § 30 BNatSchG oder § 33 NatSchG BW gesetzlich geschützten Biotoptypen. Die gesetzlich geschützten Biotoptypen werden nach den einheitlichen Vorgaben der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg erfasst. Nachdem 2004 der erste Durchgang der Kartierung landesweit abgeschlossen wurde, startete 2010 ein neuer Durchgang. Die Waldbiotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Wald) die seltenen und damit schutzwürdigen Biotope, die zum Großteil nach § 30a LWaldG, oder nach § 30 BNatSchG oder nach § 33 NatSchG gesetzlich geschützt sind. Darüber hinaus werden weitere aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes wichtige Flächen erfasst, z.B. Waldbestände mit schützenswerten Tier- und Pflanzenarten. Diese Flächen unterliegen zwar keinem direkten gesetzlichen Schutz, haben jedoch hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Weiterführende Informationen zur Biotopkartierung in Baden-Württemberg sind auf den Webseiten der LUBW zum Thema Biotopkartierung zu finden. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
Blattschnitt DGK5
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen gemäß den Kartenblättern der Deutschen Grundkarte 1:5.000. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Blattschnitt DIN A4
Einteilung der Landesfläche in DIN A4 Flächen bezogen auf den Maßstab 1:25.000. Diese Einteilung ermöglicht den Ausdruck auf DIN A4 Standard Papier.
Blattschnitt DTK25
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen mit 5km Seitenlänge. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Blattschnitt DTK250
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen mit 80km Seitenlänge. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Blattschnitt TK100
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen gemäß den Kartenblättern der Topographischen Karte 1:100.000. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Blattschnitt TK25 Quadrant
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen gemäß den geviertelten Kartenblättern der Topographischen Karte 1:25.000. D.h. jede Fläche dieses Themas entspricht ¼ eines TK25-Blattes. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Blattschnitt ÜK500
Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen gemäß den Kartenblättern der Übersichtskarte 1:500.000. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.
Bodenaufbringungsfläche
Die katastermäßig erfassten Bodenaufbringungsflächen sind auch bei ordnungsgemäßer und schadloser Verwertung von Bodenmaterialien nach BBodSchV und KrWG bei späteren Eingriffen in den Boden und bei baulichen Änderungen bodenschutzrechtlich und abfallrechtlich von Bedeutung.
Brunnen
Umfasst mindestens alle Brunnen, für deren Wassergewinnung Wasserentnahmeentgelt zu entrichten ist und Industriebrunnen für Zaunbetriebe. Ausgewählte weitere Brunnen sind in das Landesmessnetz integriert.
EPER (Europäisches Schadstoffemissionsregister) - Daten zu Emissionen in Wasser (IVU-Richtlinie)
Daten über Emissionen (und ihrer Quellen) in Wasser (direkte und indirekte Einleitung) aus einzelnen Betriebseinrichtungen, die gemäß Art. 15(3) der IVU-Richtlinie und EPER-Entscheidung der Kommission zu berichten sind. Es werden ausschließlich Emissionen bestimmter Schadstoffe, die über vorgegebenen Schwellenwerten liegen, erfasst. Die Angabe der Emissionen erfolgt in Form von Jahresfrachten. Die Art der Ermittlung der Emissionen (gemessen, berechnet oder geschätzt) wird angegeben. Neben den Emissionsdaten werden Angaben zu Betriebseinrichtung, NACE Kode, IVU-Tätigkeiten bzw. Quellenkategorien gem. Anhang A3 der EPER-Entscheidung und NOSE-P Kode gemacht.
Erosionsgefährdung Rebflächen
Bodenerosion durch Wasser wird durch die Charakteristik des Niederschlags, die Eigenschaften des Bodens, die Hanglänge und -neigung, die Bedeckung und Bearbeitung des Bodens sowie die Art der Erosionsschutzmaßnahmen beeinflusst. Den Anteil der Gefährdung, der allein auf natürliche Standortfaktoren ohne anthropogene Einflüsse zurückgeht, bezeichnet man als natürliche Erosionsgefährdung. Die Ableitung der flächenhaften, natürlichen Erosionsgefährdung wurde auf Basis der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung -ABAG- durchgeführt. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung lautet: A = R x K x L x S x C x P. Die Ermittlung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708 durch die Verknüpfung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) als Kenngröße der Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, mit der Hangneigung (S-Faktor) und dem Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) als Kenngröße die Erosivität der Niederschläge (Angabe der Erosionsgefährdung in Klassen und t/(ha x a)). Die natürliche Erosionsgefährdung bezieht sich damit auf stabile, zeitlich kaum veränderliche und nutzungsunabhängige Kriterien. Zusätzlich werden Abtragswerte für verschiedene Varianten mit einem je Flurstück berechneten L-Faktor (Hanglängenfaktor) sowie verschiedenen C- (Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor) und P-(Erosionsschutzfaktor) Faktoren angegeben. Der L-Faktor wurde im Gegensatz zu den Acker- und Grünlandflächen direkt berechnet, da in der Regel der gesamte Hang mit Reben bebaut ist. Die einzelnen Bewertungsgrößen und damit auch die Beurteilung der Erosionsgefährdung beziehen sich immer nur auf den mit Rebland genutzten Teil eines Flurstücks. Die Bezugsgröße für die Darstellung ist jedoch immer die gesamte Flurstücksgeometrie aus dem ALK (Stand 2007). Für die Erosionsgefährdung auf Rebflächen wird aufgrund der im Gegensatz zu den ackerbaulich genutzten Flächen geringen Flächenanzahl keine Übersicht bereitgestellt. Die Flurstückinformationen sind direkt abrufbar.
FFH-Gebiet
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete erfolgt durch Sammelverordnungen der Regierungspräsidien. Die verordneten Grenzen der FFH-Gebiete sind im Daten-und Kartendienst in der Kategorie "FFH-Gebiete" abzurufen. Im verwaltungsinternen Auswertesystem sind ergänzend die Abgrenzungen, die von der EU bestätigt wurden, abzurufen (Kategorie "FFH-Gebiete (von EU festgelegt)") Weitere Grundlage für die Sicherung der FFH-Gebiete sind Managementpläne. Im Rahmen dieser behördenverbindlichen Fachpläne werden u.a. die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) erfasst und bewertet und konkrete Ziele und Maßnahmen für ihre Pflege und Entwicklung festgelegt. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
FFH-Mähwiese
In diesem Lebensraumtyp sind artenreiche, wenig gedüngte, extensiv (ein- bis zweimähdig) bewirtschaftete Mähwiesen im Flach- und Hügelland zusammengefasst. Dies schließt sowohl trockene (z.B. Salbei-Glatthaferwiese) als auch frisch-feuchte Mähwiesen ein. Im Gegensatz zum Intensivgrünland sind diese Wiesen blütenreich. Der erste Heuschnitt erfolgt nicht vor der Hauptblütezeit der Gräser. Die Schwerpunktvorkommen dieses Wiesentyps befinden sich bei europaweiter Betrachtung in Südwestdeutschland. Seit 01.03.2022 gehören die FFH-Mähwiesen auch zu den geschützten Biotopen.
Fischgemeinschaft
Bei der ökologischen Bewertung von Fließgewässern auf Grundlage biologischer Qualitätskomponenten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 2016 (https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html) allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten zur Einstufung unterstützend heranzuziehen. Anlage 7 trifft hierbei u.a. Zuordnungen zwischen Fließgewässertypen und Fischgemeinschaften und beschreibt fischökologische Temperaturanforderungen für die Bewirtschaftungsziele in Abhängigkeit von den Fischgemeinschaften. Zur Umsetzung der genannten Vorgaben wurde im Jahr 2020 die baden-württembergische Fließgewässerlandschaft anhand der natürlichen Temperaturansprüche der Fischarten sowie deren Anteile in den Referenz-Fischzönosen hinsichtlich der sie besiedelnden Fischgemeinschaften charakterisiert. Die Einstufung erfolgt durch die Fischereiforschungsstelle in Langenargen (https://lazbw.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Themen/Fischgemeinschaft+nach+OGewV). Eine ausführliche Erläuterung der Einstufung finden Sie im zugehörigen Bericht, der auf der Internetseite verlinkt ist. Das Thema „Fischgemeinschaft“ basiert auf dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) mit Stand Mai 2019. Gegebenenfalls können sich dadurch Abweichungen zum jährlich aktualisierten AWGN ergeben.
Fließgewässer 1:50.000 (Fluss50)
Das Gewässernetz 1:50.000 enthält (nur) die Gewässergeometrien im Maßstab 1:50.000 für die Fließgewässer aus dem Gewässernetz 1:10.000 (Fluss10). Sachdaten werden nur im Gewässernetz 1:10.000 geführt. Eine Fortschreibung erfolgt seit Dezember 2005 nicht mehr.
Funkwellen-Messprojekt 2009
In vier Regionen Baden-Württembergs (Stuttgart, Heidelberg-Mannheim, Freiburg und Oberschwaben) wurden die Feldstärken der einwirkenden hochfrequenten elektromagnetischen Wellen in einem vorgegebenen Gitternetz mit 2 Kilometer Maschenweite erfasst, dokumentiert, ausgewertet und wissenschaftlich beurteilt. Die 598 Messorte wurden unabhängig von Standorten von Funksendeanlagen festgelegt. Die Anzahl der Messpunkte in den Gemeinden ist daher ausschließlich von der Gemeindefläche abhängig. Das Konzept der Rastermessungen ist notwendig, um repräsentative Aussagen für die gesamte Fläche zu erhalten. Die Messungen erfolgten in städtisch und ländlich geprägten Regionen.
Gebiet für Erholung
Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen können in den Regionalplänen Gebiete für Erholung in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgewiesen werden. In Vorranggebieten haben naturbezogene Nutzungen und die Erfüllung ökologischer Funktionen Vorrang vor anderen, vor allem baulichen Nutzungen. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. Den gestiegenen Ansprüchen der Bevölkerung an Freizeit und Erholung ist durch eine bedarfsgerechte Ausweisung und Gestaltung geeigneter Flächen Rechnung zu tragen. Dabei sind die landschaftliche Eigenart und die Tragfähigkeit des Naturhaushalts zu bewahren, das Naturerlebnis zu fördern sowie eine bedarfsgerechte Anbindung und Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel sicherzustellen. Heilbäder, Kurorte und Tourismusorte sind in ihrer Bedeutung für Erholung und Tourismus zu stärken. Ausbau und Weiterentwicklung der Infrastruktur für die spezifischen Bedürfnisse von Erholung und Tourismus sind zu fördern. Freizeiteinrichtungen sind möglichst in bestehende Siedlungen zu integrieren oder in Anlehnung an diese zu errichten. In der Nähe größerer Siedlungen sind für die ortsnahe Freizeitgestaltung und Erholung leicht zugängliche Bereiche freizuhalten und zu gestalten. Einrichtungen für Freizeitaktivitäten und Erholung sollen sich in die Landschaft einfügen, das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen und insbesondere in naturnahen Landschaftsräumen naturverträglich sein. Zur Befriedigung der Nachfrage nach Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten und erholsame Vergnügungen in großflächigen Freizeiteinrichtungen sind geeignete Räume und Standorte zu sichern und raum- und umweltverträglich auszugestalten. Dabei sind die Lage im Raum- und Siedlungsgefüge sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der sparsamen Bodennutzung zu berücksichtigen. Freizeiteinrichtungen mit starkem Besucherverkehr sollen an öffentliche Verkehrsmittel und ortsdurchfahrtsfreie Straßen angeschlossen sein. Wohnsiedlungen und Kurorte sind vor störenden Einwirkungen zu schützen.
Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege
Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen können in den Regionalplänen Gebiete für Naturschutz und Landschaftspflege in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgewiesen werden. In Vorranggebieten haben naturbezogene Nutzungen und die Erfüllung ökologischer Funktionen Vorrang vor anderen, vor allem baulichen Nutzungen. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen.
Gebiet zur Sicherung von Rohstoffen
In den Regionalplänen können regionalbedeutsame Abbaustätten, aktivierbare Reserven und Rohstoffvorkommen als Gebiete zur Sicherung von Rohstoffvorkommen in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen, die einem späteren Rohstoffabbau entgegen stehen, nicht zulässig. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten ist die Sicherung von regionalbedeutsamen Rohstoffvorkommen grundsätzlich ausgeschlossen.
Geländemarke
Geländemarken sind Kilometersteine und -tafeln. Diese finden sich an Gewässern I. Ordnung, Wasser- und Schifffahrtsstraßen des Bundes sowie zum Teil auch an Gewässern II. Ordnung. Die Geländemarken werden vor Ort zur Orientierung am Gewässer genutzt. Des Weiteren werden auch die Vermarkungen der Flussdeiche als Geländemarke aufgenommen.
Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung
Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (Boden und Untergrund) nach Hölting 1995.Grundlage für die Darstellung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist das Konzept zur "Ermittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung" (Hölting et al. 1995). Bei diesem Verfahren wird die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung für den Boden (bis 1m Tiefe) und für den restlichen Teil der ungesättigten Zone getrennt ermittelt. Es erfordert wenige Parameter und stützt sich im wesentlichen auf die unterschiedliche Verweildauer des Sickerwassers in der ungesättigten Zone. Die wichtigsten Eingangsgrößen für die Bewertung sind die Sickerwasserrate, die nutzbare Feldkapazität der Böden sowie Mächtigkeit, Petrographie und Klüftigkeit der Grundwasserüberdeckung unterhalb des Bodens.Die Sickerwasserrate wurde näherungsweise durch die mittlere jährliche klimatische Wasserbilanz (KWB = Niederschlag - potentielle Evapotranspiration) erfasst. Die KWB wurde aus den Daten von DOMMERMUTH & TRAMPF (1990) und SCHIRMER & VENT-SCHMIDT (1979) ermittelt und im Maßstab 1:1 Mio. generalisiert.Bei Böden ist die nutzbare Feldkapazität (nFK) ein Maß für die Speicherfähigkeit an pflanzenverfügbarem Wasser. Sie hat u.a. einen erheblichen Einfluss auf die Verweildauer des Sickerwassers im Boden und damit auf dessen Schutzfunktion. Die nFK-Verteilung wurde der BÜK 200 entnommen.Klimatische Wasserbilanz und nFK wurden gemäß dem oben zitierten Bewertungsschema verknüpft. Die resultierende Schutzfunktion des Bodens ist ein Zwischenergebnis für die Bewertung der Gesamtschutzfunktion.Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung unterhalb des Bodens hängt wesentlich von der Mächtigkeit der ungesättigten Zone und der vertikalen Durchlässigkeit der Gesteine in diesem Bereich ab. Die vertikale Durchlässigkeit ist in Lockergesteinen überwiegend eine Funktion der Kornverteilung, in Festgesteinen der Klüftigkeit.
Geschlossene Grube
Die hier enthaltenen Daten sind ein Baustein zur Erfassung von dezentralen Abwasseranlagen, da dezentrale Abwasseranlagen im ländlichen Raum nicht nur Kleinkläranlagen sondern auch geschlossene Gruben sein können.
Gewässereinzugsgebiet (AWGN)
Die kleinste vorhandene Unterteilung eines Flussgebietes wird als Basiseinzugsgebiet bezeichnet. Diese Gebiete sind für ganz Baden-Württemberg flächendeckend abgegrenzt worden. Es werden 4 Gebietstypen unterschieden: Einzugs-, Quell-, Zwischen- und Mündungsgebiete. Die hydrologisch übergeordneten Gebiete werden aus den Basisgebieten aggregiert. Die Verschlüsselung und die Aggregierungslogik ergibt sich aus der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" (LAWA, 2005). Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn"
Gewässer mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
Enthält die Gewässer mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz als Linien- und Flächeninformationen.
Gewässerordnung gemäß Wassergesetz BW
Die Gewässerordnung eines Gewässers/Gewässerabschnitts regelt die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung. Es werden hauptsächlich nach folgende Ordnungen unterschieden: - Bundeswasserstraßen; - Gewässer I. Ordnung (GIO) gemäß Wassergesetz BW, mit Gewässerstrecken, die entsprechend dem WG (Fassung 2013) definiert sind; - Gewässer II. Ordnung (GIIO) --> Unterscheidung in "von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" und "von untergeordneter wasserwirtschaftlichen Bedeutung" (ohne Gewässerrandstreifen, ohne Gewässerschau)
Gewässerstrukturkartierung nach dem Feinverfahren
Die Gewässerstruktur beschreibt das Gewässer, seine Ufer und das Gewässerumfeld. Abwechslungsreiche Strukturen sind als Grundlage für die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers und somit für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Lebensgemeinschaften wichtig. Sie ist Teil der hydromorphologischen Qualitätskomponenten der Wasserrahmenrichtlinie WRRL. Die Gewässerstrukturkartierung beschreibt anhand der Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil, Querprofil, Sohlenstruktur, Uferstruktur und Gewässerumfeld den Gewässerzustand vor Ort. Es wird betrachtet, ob für alle Lebewesen im und am Gewässer geeignete Lebensräume vorhanden sind. Ebenso wird festgehalten, ob sich im und entlang des Gewässers die natürlich vorkommende Pflanzenwelt befindet. Die Ergebnisse der Feinkartierung sind wichtige Grundlagen für verschiedene Aufgaben, z.B. für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne oder die Erfolgskontrolle von Strukturmaßnahmen. Das von der LAWA entwickelte Feinverfahren zur Gewässerstrukturkartierung wurde für Baden-Württemberg angepasst und ist im Handbuch "Gewässerstrukturkartierung in Baden-Württemberg - Feinverfahren" beschrieben. Als Produkt wird je nach Datenfortschritt in unregelmäßigen Abständen eine Karte als pdf veröffentlicht.
Gewässerstrukturkartierung nach dem Übersichtsverfahren
Die Erhebung der Gewässerstruktur ist für die Erfassung, Überwachung und Entwicklung des morphologischen Zustands der Gewässer erforderlich. Das Verfahren stellt eine leicht handhabbare Methode für die Gewässerentwicklungsplanung dar. In Baden-Württemberg wurde landesweit das LAWA-Übersichtsverfahren und seit 2010 das Feinverfahren Baden-Württemberg angewendet. Als Ergebnis (Produkt) existiert die Gewässerstrukturkarte Baden-Württemberg 2004 nach dem LAWA-Übersichtsverfahren (5-stufig) als pdf.
Gewässerteileinzugsgebiet 1:10.000 (EZG10_Teil)
Gewässerteileinzugsgebiete sind Teile von EZG10-Basisgebieten. Sie werden für die Gewässerknoten abgegrenzt, die nicht an einer Gewässermündung liegen. Ein Gewässerteileinzugsgebiet umfasst immer die hydrologisch abgegrenzte Teilfläche eines Basiseinzugsgebiets oberhalb vom Knoten. Diese Gebiete dienen der hydrologischen Bilanzierung an den Gewässerknoten, die nicht an einer Mündung liegen. Diese Flächen werden insbesondere für das Projekt "Abfluss-Kennwerte in Baden-Württemberg" benötigt. Beispiele für Gewässerteileinzugsgebiete sind: Einzugsgebiete von Pegeln, von Fließgewässer-Beschaffenheitsmessstellen, Kläranlagen-Einzugsgebeite oder von Hochwasserrückhaltebecken.
Globalstrahlung
Die vorliegende Darstellung beinhaltet die mittlere jährliche Solarstrahlung für horizontale Flächen in [kWh/m²]. Die Strahlungswerte wurden durch den Deutschen Wetterdienst berechnet. Zugrunde gelegt wurden dabei Daten des Deutschen Wetterdienstes von 1981 bis 2000 und Daten des Satelliten METEOSAT von 1986 bis 2000. Die dargestellten Strahlungswerte sollen der Abschätzung der zu erwartenden Globalstrahlung an einem Standort dienen und liegen als 1 km x 1 km - Raster für ganz Baden-Württemberg vor.
Hellmann-Exponent 100m bis 160m über Grund
Der Hellmann-Exponent (Windgradient) dient der Ermittlung der Windzunahme mit der Höhe. Er ist abhängig von der Rauigkeit des Untergrunds und ist für bewaldete Gebiete üblicherweise größer als für freies Gelände. Er wurde flächendeckend auf Basis der Windkarten für Höhen zwischen 100 m und 160 m über Grund ermittelt.
Immissionsbelastung 2016
Im Auftrag der LUBW wurden mittels Ausbreitungsrechnungen mit einem chemischen Transportmodell und unter Verwendung des landesweiten Emissionskatasters 2016 der LUBW sowie unter Berücksichtigung von gemessenen Immissionsdaten die durchschnittlichen Belastungen für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaubpartikel PM10, Ozon (O3) und Ammoniak (NH3), die sogenannte Immissionsbelastung, für das gesamte Gebiet von Baden-Württemberg ermittelt. Das Bezugsjahr für die dargestellte Immissionsbelastung ist 2016. Dieses Jahr wurde ausgewählt, da es sowohl bezüglich der Emissions- und Immissionssituation für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaubpartikel PM10, Ozon und Ammoniak (NH3), als auch für die meteorologische Situation als repräsentativ anzusehen ist. Weitere Informationen im Internet, siehe https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/immissionsbelastung
In das Wasserbuch einzutragender Rechtsvorgang
In das elektronisch zu führende Wasserbuch sind aus dem Katalog der § 87 Abs. 2 WHG und § 69 Abs. 2 WG zu erfassen: - Erlaubnisse, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, - Gehobene Erlaubnisse - Bewilligungen, - alte Rechte und alte Befugnisse, die bis zum 01.03.2013 zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet werden (§ 21 Abs. 1 WHG), - Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68 WHG, - Wasserschutzgebiete, - Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete und - Quellenschutzgebiete. Ab 01.01.2014 neu erteilte Erlaubnisse für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern i.S.v. § 28 WG sind in das Wasserbuch einzutragen. Für die gemäß § 87 Abs. 2 Nr. 3 WHG für Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete (ÜSG) geregelte Eintragungspflicht in das Wasserbuch bedarf es keiner Differenzierung. Unter Bezug auf die Bezeichnung von ÜSG nach § 65 WG sind festgesetzte ÜSG und Risikogebiete nicht getrennt im Wasserbuch zu erfassen. Als Risikogebiete werden nach dem ab 01.01.2014 geltenden WG alle ÜSG angesehen, die in Hochwassergefahrenkarten mit einem HQ-100 ausgewiesen sind. Demnach sind alle vom WHG zur Wasserbuch-Eintragung vorgesehenen Risikogebiete in den so bezeichneten ÜSG mithin abgebildet.
INSPIRE Energiequellen im UIS Baden-Württemberg
Das Thema umfasst Daten des Energieatlas Baden-Württemberg zu Wasserkraftanlagen (Bestand und Potenzial) und Windkraft (Bestand). Der folgende Originaldatensatz aus dem UIS Baden-Württemberg ist enthalten: - Wasserkraftanlagen (Bestand) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/2a3258e7-299a-454b-a33c-c13bc1381fa7) - Wasserkraftanlagen (Potenzial) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/18f9aa63-9947-432c-bcef-bbb16721ff61) - Windkraft (Bestand) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/4e14418d-2d74-4349-ba4e-7118060931c8) | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
INSPIRE Gewässernetz im UIS Baden-Württemberg
Das Thema Gewässernetz umfasst die folgenden Daten aus Baden-Württemberg: Fließgewässer, stehende Gewässer und Gewässereinzugsgebiete des Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes (AWGN). Die folgenden Originaldatensätze (und Metadaten) aus dem UIS Baden-Württemberg sind enthalten: - Fließgewässer 1:10.000 (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/7251515f-6aed-4555-8319-ab6314155ab1) - stehende Gewässer 1:10.000 (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/7ef11b78-cd06-4cb8-8c26-9f45d410d09c) - Gewässereinzugsgebiete 1:10.000 (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/34f6f4ff-ca74-4837-b3e7-b85f8d3134d5) | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
Jahresertrag WEA Enercon E-138
Jahresertrag WEA ENERCON E-138 EP3 E2 4,2 MW Der mittlere Jahresertrag wurde durch die Anwendung der luftdichtekorrigierten Leistungskennlinie auf das Windangebot des Rasterpunktes ermittelt. Es handelt sich hierbei um Bruttoerträge, die keine der üblicherweise auftretenden Verluste beinhalten. Zu den Verlusten zählen Abschattungseffekte, Verfügbarkeits- und Netzverluste sowie verschiedene Betriebseinschränkungen. Diese Verluste liegen projektabhängig in einem Bereich zwischen ca. 10 % und 15 %.
Jahresertrag WEA Vestas V-150
Jahresertrag WEA Vestas V-150 4,2 MW Der mittlere Jahresertrag wurde durch die Anwendung der luftdichtekorrigierten Leistungskennlinie auf das Windangebot des Rasterpunktes ermittelt. Es handelt sich hierbei um Bruttoerträge, die keine der üblicherweise auftretenden Verluste beinhalten. Zu den Verlusten zählen Abschattungseffekte, Verfügbarkeits- und Netzverluste sowie verschiedene Betriebseinschränkungen. Diese Verluste liegen projektabhängig in einem Bereich zwischen ca. 10 % und 15 %.
Kataster der Rückstandshalden aus Bergbau und Erzaufbereitung in Baden-Württemberg
Flächen mit Bergbauspuren wie Halden, Stollenmundlöcher, Schächte und Erzaufbereitungsstandorten.Folgende Flächen bzw. Objekte wurden digitalisiert:Mundlöcher:Die in der Veröffentlichung eingezeichneten Mundlöcher wurden als Rechtecke dargestellt und in der zugehörigen Tabelle gekennzeichnet.Schächte:Schächte wurden als Quadrate digitalisiert und in der Tabelle gekennzeichnet.Bergbauflächen:Flächen mit weiteren Bergbauspuren wie Halden, Pingen, Verhaue, usw.; in der Regel handelt es sich hier um von Halden überdeckte Bereiche: z.T. auch vermutete, nicht eindeutig erkennbare Haldenbereiche oder direkt durch Halden beeinflusste Bereiche.Aufbereitung:Aufbereitungsstätten wurden als Kreise digitalisiert und in der Tabelle gekennzeichnet.Beprobungsstellen:Probennahmepunkte, die im Buch hervorgehoben sind, wurden mit aufgenommen. Sie können bei Bedarf aus dem Shapefile gelöscht werden.Gebäudeflächen:Gebäude wurden nach dem Kartengrundriß als Fläche digitalisiert und entsprechend gekennzeichnet.
Kommunale Kläranlage
Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.
Konzeption zur Entwicklung und zum Schutz der südlichen Oberrheinniederung
Die Konzeption zur Entwicklung und zum Schutz der südlichen Oberrheinniederung ist als Materialienband Nr. 10 zum Integrierten Rheinprogramm von der Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein / Hochrhein veröffentlicht worden. Der Kartenband enthält 3 Atlanten, die auch als digitale Geoinformation vorliegen.Kartenatlas I: Wertvolle Vegetation und bedeutsame BiotoptypenKartenatlas IIa: Naturschutzfachliche EntwicklungsvorschlägeKartenatlas IIb: Schutzgebiete und Schutzwürdige Bereiche
Landnutzung nach Landsat 1975
Es liegen Geodaten zur Klassifizierung der Bilddaten der LANDSAT 2-Multispektral-Aufnahmen (Raster 79m x 56m) vom 8./9. August 1975 vor. Die Ergebnisse dieser Klassifizierung liegen im Raster von 50m x 50m (5590 Zeilen und 5200 Spalten) vor. Unterschieden werden bei der Landnutzung 10 Klassen: Laubwald; Nadelwald; Mischwald, Siedlung - lockerbebaut; Siedlung - dicht bebaut; Industrie; Grünland; Ackerland; Wein- und Obstbau; Gewässer.
Landnutzung nach Landsat 2000
Mit der Satellitenbildauswertung sollen aktuelle Landnutzungsdaten für Baden-Württemberg für Umweltzwecke bestimmt werden. Damit wird eine vergleichbare Erhebung des Instituts für Photogrammetrie und Fernerkundung der Universität Karlsruhe von 1993/1994 fortgeführt. Hierzu wird ein Datensatz bereitgestellt, der nach gebietsweit einheitlichen Kriterien und für einen gleichen Erhebungszeitpunkt erstellt wurde. Aus den techn. Gegebenheiten des Satellitensystems heraus ist dieser in einem Maßstabsbereich ab ca. 1:100.000 anwendbar. Die Daten liegen flächendeckend in einer Auflösung von 30 x 30 Meter vor. 16 Landnutzungsklassen werden unterschieden: Dichte Siedlung, Industrie, lockere Siedlung, Ackerbau, Wein/Obstplantage, Streuobst, Brachland, vegetationslos, Intensivgrünland, Extensivgrünland, Nadelwald, Laubwald, Mischwald, Windwurf, Wasserflächen, Feuchtflächen.
Landnutzung nach Landsat 2010
Mit der Satellitenbildauswertung sollen aktuelle Landnutzungsdaten für Baden-Württemberg für Umweltzwecke bestimmt werden. Dafür wurden multispektrale LANDSAT-TM5 Datensätze der Jahre 2009 und 2010 verwendet. Mit Erstellung dieser Landnutzungskarte wird eine vergleichbare, durch die LUBW beauftragte Erhebung aus dem Jahr 2000 fortgeführt. Der bereitgestellte Datensatz ist nach gebietsweit einheitlichen Kriterien erarbeitet worden und aus techn. Gegebenheiten des Satellitensystems heraus in einem Maßstabsbereich ab ca. 1:100.000 anwendbar. Die Daten liegen flächendeckend in einer Auflösung von 30 x 30 Meter vor. 15 Landnutzungsklassen werden unterschieden: Dichte Siedlung, Industrie, lockere Siedlung, Ackerbau, Wein/Obstplantage, Streuobst, vegetationslos, Intensivgrünland, Extensivgrünland, Nadelwald, Laubwald, Mischwald, Windwurf, Wasserflächen, Feuchtflächen. | Prüfung: - | Dateninhalt (Bild): -
Landschaftsökologische Einheit
Landschaftsökologische Einheiten bilden ein in der Realität hoch komplexes Wirkungsgefüge von physiogenen, biotischen und anthropogenen Faktoren räumlich ab. Der Landschaftsökologische Atlas beinhaltet Darstellungen von land- und forstwirtschaftlich relevanten Geodaten im Maßstab 1:200 000. Er basiert auf einer Einteilung in Groß- und Teillandschaften, die als Grundkarte mit der Signatur K00 dargestellt werden kann. Die einzelnen Karten behandeln geomorphologische, hydrologische, klimatische und bodenkundliche Aspekte, die mit Hilfe vorgefertigter Legenden klassifiziert dargestellt werden können. Bei der Standortsanalyse handelt es sich um ein kombiniertes Kartierverfahren, bei dem geomorphologische, klimatologische, bodenkundliche, vegetationskundliche und phänologische Faktoren mittels Feldmethoden, nicht zuletzt durch Bioindikation erhoben werden (u.a. Hangneigung, Wärme, Kaltluftgefährdung, Bodenart, Gründigkeit, Wasser-Luft-Haushalt der Böden, Potentielle Trophie).
Landwirtschaftliche Bodennutzung
Enthält jeweils die Bodennutzungen, die die Landwirte im Zuge ihrer Anträge für EU-Fördermaßnahmen Ende Dezember angeben.
Lärmkartierung: Straßenverkehrslärm Nacht (LNight)
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Leitung
Enthalten sind Leitungen aller Art, die ein Gewässer oder einen Flussdeich-/damm unter- oder überqueren. Gewässerdüker oder Gewässerüberleitungen werden bei dem betroffenen Gewässer in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk erfasst bzw. als Gewässerkreuzungspunkt bei dem kreuzenden Gewässer bei der "OA Verkehrsweg, Durchlass, Gewässerkreuzung".
Mittelbereich
Enthält die Mittelbereiche als Flächeninformation.
Mittlere meteorologische Turbulenzintensität
Die mittlere meteorologische Turbulenzintensität beschreibt kurzzeitige Schwankungen der Windgeschwindigkeit um den 10-Minuten-Mittelwert. Sie nimmt üblicherweise mit der Höhe ab. In der Praxis wirkt auf Anlagen in Windparks zusätzlich die Nachlaufturbulenz ein. Ab Turbulenzen von >= 0,25 ist der Standort nicht mehr für den Bau von Windenergieanlagen geeignet. Bei Turbulenzen zwischen 0,2 und 0,25 ist der Standort nur noch bedingt geeignet.
Moor
Das Moorkataster ist kein amtliches Verzeichnis, auch wenn dieser Eindruck entstehen kann. Kartiergrundlage für die Flächen der Moore, der überdeckten Moore und teilweise von Anmooren ist im ehemals selbstständigen Baden die DGK5 (Deutsche Grundkarte 1:5.000) und im ehemals selbstständigen Württemberg teilweise die Katasterkarte 1:2.500. Für Oberschwaben wurde als Digitalisiergrundlage die Moorkarte im Maßstab 1:50.000 verwendet. Neben den Moorflächen werden die bei der Erkundung erstellten Beschreibungen der gezogenen Bohrprofile in einer Datenbank erfasst. Bohrprofile werden mit Rechts-/Hochwert erfasst und können, wenn erforderlich, in Kartendarstellungen eingebunden werden. Diese erfassen die Schichtenfolge von der Oberfläche bis zum mineralischen Untergrund. Die Schichten werden ausgewiesen nach Lagerungsdichte, Zersetzungsgrad, Mächtigkeit, Vegetationsinhalt, Körnung bei mineralischem Material und Art von Mudden.
Naturdenkmal Einzelgebilde (END)
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Der Datensatz beinhaltet verordnete und sichergestellte Naturdenkmale Einzelgebilde. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
Netzausbauplanung Umspannwerk
Die Daten umfassen die Umspannwerke, an denen im Rahmen der Netzausbauplanung zur Ertüchtigung und dem Neubau von Stromtrassen Baumaßnahmen an bestehenden Umspannwerken oder neue Umspannwerke geplant sind. Die Daten zu den Maßnahmen an Umspannwerken werden durch die Netze BW GmbH zur Verfügung gestellt und dürfen durch die LUBW nicht an Dritte weitergegeben werden.
Oberflächenwasserkörper WRRL
Unterschieden werden Flusswasserkörper und Seewasserkörper. Flusswasserkörper werden in Baden-Württemberg als bewirtschaftbare Flächen (management units) betrachtet mit dem Ziel, ökologisch funktionsfähige Lebensräume für heimische Arten herzustellen. Alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km² gehören zum Wasserkörper. Flüsse werden im Regelfall mit ihrem Einzugsgebiet zusammen betrachtet, d.h. zum Wasserkörper gehören neben dem Hauptgewässer(abschnitt) mit seinen Nebengewässern auch die abflussliefernden Flächen. Aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung werden Ströme und große Flüsse vom zugehörigen Einzugsgebiet abgetrennt und als eigene Wasserkörper betrachtet. Alle Seen > 50 ha werden als Seewasserkörper betrachtet. Ein Flusswasserkörper wurde nach fachlichen wasserwirtschaftlichen Kriterien abgegrenzt. Die Größe sollte eine effiziente wasserwirtschaftliche Bewirtschaftung ermöglichen und ca. 300 km ² betragen. Folgende Kriterien wurden u.A. berücksichtigt: - naturräumliche Gliederung - biozönotische Grundausprägung - Anwendbarkeit des Nähstoffbilanzmodells MONERIS-BW - gewässerstrukturelle Besonderheiten - relevante Längszonierungen u. limnologische Aspekte
PLENUM-Gebietskulisse
PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in 5 Projektgebieten umgesetzt, die 13 % der Landesfläche einnehmen.
PLENUM-Projektgebiet
PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in folgenden 5 Projektgebieten umgesetzt: Westlicher Bodensee, Allgäu-Oberschwaben, Kreis Reutlingen, Heckengäu und Naturgarten Kaiserstuhl. Die Gebiete nehmen 13 % der Landesfläche ein.
PV-Dachfläche, Potenzial
Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurde auf der Grundlage von hochaufgelösten Laserscandaten die Eignung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen ermittelt und das solare Energiepotenzial auf Dachflächen (in kW) für ganz Baden-Württemberg flächendeckend berechnet. Die Potenzialanalyse bezieht sich dabei auf Standortfaktoren wie Neigung, Ausrichtung, Verschattung und solare Einstrahlung. Die Berechnung dieser Faktoren erfolgte über ein digitales Oberflächenmodell.
PV-Freifläche, benachteiligtes Gebiet
Die Daten enthalten benachteiligte Gebiete, nach Maßgabe der FFÖ-VO bzw. des EEG, auf Ebene der Gemarkungen. Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligen landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von bis zu 100 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden.
Raum mit Strukturschwäche
Enthält die Räume mit Strukturschwäche als Flächeninformation.
Referenzgewässerstrecke
Landesweite Auswahl repräsentativer Fließgewässerstrecken. Darstellung des typspezifischen Referenzzustandes als Grundlage für die hydromorphologische Bewertung im Sinne der WRRL sowie als Arbeitsgrundlage bei der Konzeption und Planung typspezifischer Maßnahmen.
Regenwasseranlage
Gesamterfassung und Fortschreibung der Regenwasseranlagen und der nachgeschalteten Anlagen sowie Entlastungen ohne Behandlungsanlage (Regenüberläufe im Mischsystem, Regenauslässe im Trennsystem); sowohl Bestand, als auch geplante Anlagen (je nach Planungsstand anlagenbezogen oder Angabe des geplanten Rückhaltevolumens)
Regionaler Grünzug
Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen können in den Regionalplänen Regionale Grünzüge in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ausgewiesen werden. Sie konkretisieren und ergänzen die überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume im Freiraumverbund. Regionale Grünzüge sind größere zusammenhängende Freiräume für unterschiedliche ökologische Funktionen, für naturschonende, nachhaltige Nutzungen oder für die Erholung. In Vorranggebieten sind sie von Besiedlung und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen.
Schöpfwerk
Schöpfwerke stellen den ständigen oder zeitweisen Abfluss aus fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässern sicher. Die Gewässer können auch Abwasser aus bebauten Gebieten enthalten. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung unterhalb des Bodens
Grundlage für die Darstellung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist das Konzept zur "Ermittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung" (HÖLTING et al. 1995). Bei diesem Verfahren wird die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung für den Boden (bis 1m Tiefe) und für den restlichen Teil der ungesättigten Zone getrennt ermittelt.Siehe auch Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (Boden und Untergrund); die Schutzfunktion beruht auf dem gleichen Prinzip, zeigt aber lediglich die Situation unterhalb des Bodens auf.Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ergibt sich aus der Summe der Schutzfunktion des Bodens, der Schutzfunktion der bindigen Deckschichten und der Schutzfunktion der restlichen Grundwasserüberdeckung. Grundwassergeringleiter wurden nicht bewertet, jedoch im Hinblick auf ihre Klüftigkeit differenziert dargestellt.
Schutzzone des Bodenseeufers (Schutz der Flachwasserzone)
Gemäß dem Bodenseeuferplan 1984 werden innerhalb der Flachwasserzonen Schutzzonen ausgewiesen. Die Schutzzonen sind unterteilt in Schutzzone I und Schutzzone II. Die Einteilung bestimmt sich nach der limnologischen Bedeutung, dem Grad der Schädigung und der künftigen Nutzung - auch der unmittelbar anschließenden Landseite. Die Schutzzone I ist von baulichen oder sonstigen Anlagen freizuhalten; dies gilt insbesondere für Aufschüttungen, Hafenanlagen, Stege und Bojenfelder. Auch andere Eingriffe, welche die Flachwasserzone beeinträchtigen können, sind nicht zuzulassen. In der Schutzzone II sind öffentliche und private bauliche oder sonstige Anlagen und andere Eingriffe nur dann zuzulassen, wenn sie nach Umfang, Gestaltung und Folgewirkung mit dem Schutz der Flachwasserzone zu vereinbaren sind oder wenn das öffentliche Interesse den Schutzzweck überwiegt.
Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen
In den Regionalplänen können Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In Vorranggebieten hat die Siedlungstätigkeit für den Bereich Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen Vorrgang vor anderen Nutzungen und ist dort zu konzentrieren. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgeschlossen. Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen sind in den Regionalplänen dort ausgewiesen, wo aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die besten Ansiedlungsbedingungen gegeben sind. Erweiterungsflächen von bestehenden Standorten, Neuausweisungen im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen sowie Flächen mit Anschluss an das Schienennetz oder an einen Wasserweg werden vorrangig berücksichtigt. Durch die Festlegung geeigneter Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen soll die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete intensiviert werden, auch über die Landesgrenze hinweg. Die Erschließung und die Belegung der Flächen sollen so erfolgen, dass eine hochwertige und intensive Nutzung des Geländes gewährleistet ist und Umnutzungen möglich sind. Der Verband Region Stuttgart ist verpflichtet, im Regionalplan regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen auszuweisen, und zwar gebietsscharf. Diese Verpflichtung besteht in den anderen Regionen nicht, wohl aber die Möglichkeit, insbesondere wenn die gebietsscharfe Festlegung mit regionalen Erfordernissen begründet werden kann.
Standardunsicherheit mittlere Windgeschwindigkeit
Standardunsicherheit bezogen auf die mittlere Windgeschwindigkeit in % Die höhenunabhängige Unsicherheit der mittleren Windgeschwindigkeit resultiert aus Mess- und Modellierungsunsicherheiten in den Bereichen - Windgeschwindigkeitsmessung per Anemometer, - Windgeschwindigkeitsmessung per Fernmessverfahren, - Langzeitbezug und - Geländekomplexität.
Standort für Luftverkehr
In den Regionalplänen können regionalbedeutsame Standorte für den Luftverkehr als Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festgelegt werden. In Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Standorte für den Luftverkehr nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Standorte für den Luftverkehr ausgeschlossen.
Standort für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen
In Regionalplänen können gemäß §11 LplG Standorte für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen in Form von Vorbehaltsgebieten festgelegt werden. In Vorbehaltsgebieten haben bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht.
Standort für sonstige Energieversorgungsanlagen
In den Regionalplänen können regionalbedeutsame Standorte für sonstige Energieversorgungsanlagen als Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festgelegt werden. In Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Standorte für die Energieversorgungsanlagen nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Standorte für Energieversorgungsanlagen ausgeschlossen.
Standort für Straßenverkehr
Derzeit liegen keine Daten zu dieser Objektart vor.
Standortgüte WEA Vestas V-126
Standortgüte nach EEG 2017 Vestas V-126 3,3 MW Aus den Brutto-Jahreserträgen wird die Brutto-Standortgüte bestimmt. Hierzu werden die Brutto-Jahreserträge durch den Referenzertrag des jeweiligen Anlagentyps dividiert.
Standort regionalbedeutsame Windkraftanlagen
In den Regionalplänen des Verbands Region Stuttgart sowie der Regionalverbände Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg, Mittlerer Oberrhein, Nordschwarzwald, Südlicher Oberrhein, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Hochrhein-Bodensee, Neckar-Alb und Bodensee-Oberschwaben werden Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen nur in Form von Vorranggebieten festgelegt. In Vorranggebieten sind Nutzungen, die dem Bau und Betrieb von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen entgegenstehen, nicht zulässig. Die Träger der Bauleitplanung haben in ihren Flächennutzungsplänen die Möglichkeit zur eigenen planerischen Steuerung von Windkraftanlagen. Der Regionalverband Donau-Iller und der Verband Region Rhein-Neckar unterliegen besonderen staatsvertraglichen Regelungen.
Stehendes Gewässer (AWGN)
Es wurden unterschiedliche Datenbestände über Seen zusammengeführt und einheitlich verschlüsselt. Datengrundlage waren z.B. das Handbuch "Stehende Gewässer", das Baggersee-Kataster der damaligen LfU sowie die TK 25 und die DLM-Objektart 5112 (UIS-Thema: Wasserfläche (Fläche)) des LGL. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Straßenplanung (Einzelmaßnahme)
Stellt die Grunddaten der Neubaumaßnahmen und in eingeschränktem Umfang die Ausbaumaßnahmen bereit. Aufgenommen werden alle Neubaumaßnahmen ab dem Planungsstadium "Beginn der Vorplanung". Von den Ausbaumaßnahmen werden nur solche aufgenommen, die wegen Fahrbahnverbreiterung oder wegen Neubau mit einem Landschaftseingriff verbunden sind. Die Sachdaten werden auf die Geometrie des klassifizierten überörtlichen Straßennetzes bezogen.
Tätigkeitsstatistik Gewerbeaufsicht
Die FA TS-GWA dient der Erfassung von Dienstgeschäften und Tätigkeiten im Außen- und Innendienst im Aufgabenbereich Gewerbeaufsicht. Mit der Tätigkeitsstatistik der Gewerbeaufsicht können gesetzliche und international bestehende Berichtspflichten (z.B. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht) erfüllt werden. Ferner dienen die Daten zur Ermittlung von Kennzahlen zur Steuerung und Planung der Tätigkeiten der Gewerbeaufsicht.
Teilraum mit besonderen regionalen Entwicklungsaufgaben
Enthält die 12 Teilräume im Land als Flächeninformation.
Trasse für leitungsgebundene Energieversorgung
Derzeit liegen keine Daten zu dieser Objektart vor.
Trasse für Schienenverkehr, Ausbau
In den Regionalplänen können Trassen für den Ausbau des vorhandenen Schienenverkehrs als Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festgelegt werden In Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen, die einem späteren Bahnbetrieb entgegen stehen könnten oder mit den Bahntrassen nicht vereinbar sind, nicht zulässig. Dagegen sind in Vorbehaltsgebieten andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Trassen für den Schienenverkehr ausgeschlossen.
Überschwemmungsgebiet (ÜSG)
Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt werden. Die Festsetzung der ÜSG erfolgt anhand unterschiedlicher Kriterien (Wassergesetz § 65). Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf: - Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, - Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und - Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Des Weiteren können ÜSG durch Rechtsverordnung festgelegt sein. Die Nutzung in den ÜSG ist durch wasserrechtliche Vorgaben (Wasserhaushaltsgesetz § 78 und § 78 a+c) eingeschränkt. Weitere Informationen erhält man bei den Unteren Wasserbehörden in den Stadt- und Landkreisen.
Untersuchungsstelle am Bodensee
Enthält die Messstellen zur Untersuchung des aktuellen Zustandes des Bodensees.
Unzerschnittener Verkehrsarmer Raum > 100 km²
Die Objektart umfasst große Freiräume, die (noch) nicht durch Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur zerschnitten sind. Das festgelgte Kriterium einer Größe der verkehrsarmen Räume von mehr als 100 km² wurde für Baden-Württemberg vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) übernommen. Die unzerschnittenen Verkehrsarmen Räume > 100 km² (UZVR100) sind für Tierarten mit großen Raumansprüchen sowie für den Erholung suchenden Menschen von besonderer Bedeutung. In Baden-Württemberg wurden diese Freiflächen aufgrund der historischen Siedlungsentwicklung sowie die ungebrochene Zunahme des Flächenverbrauchs durch wachsende Sielungen und den Ausbau von Straßen und Schienenwegen selten. Die UZVR100 können mit Landschaftsfunktionen beschrieben werden, die von der weiträumigen Ungestörtheit der UZVR100 profitieren. Im Vordergrund stehen hier Naturschutzfunktionen sowie Funktionen, die Erholung und Naturerleben fördern.
Verteilnetzgebiet (Gas)
Es werden die Gebiete der Verteilnetzbetreiber des Gasnetzes in Baden-Württemberg dargestellt. Die Daten stammen von der Firma ene"t GmbH und beziehen sich auf die Niederdruckebene.
Verteilnetzgebiet (Strom)
In der Karte der Stromnetze sind die Versorgungsgebiete der Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg dargestellt. Die Daten stammen von der Firma ene"t GmbH und beziehen sich auf die Niederspannungsebene. Die elektrischen Endverbraucher in den Haushalten bestehen in der Regel aus Niederspannungsgeräten und werden aus dem Niederspannungsnetz beliefert.
Wasserkraft (Bestand)
Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen. Erfasst sind hier Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln. Sohlenbauwerke sind nach DIN 4047 Teil 5 bzw. DIN 19661 Teil 2: Sohlenstufen: Absturz, Absturztreppe, Sohlenrampe, Sohlengleite und Schwellen: Stützwehr, Grundschwelle, Sohlenschwelle. Diese Bauwerke sind für die Gewässerbeschreibung (Gefälle, Durchgängigkeit) von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie eine wichtige Rolle. Regelungsbauwerke (Beispiele: verschiedene Typen von Wehranlagen oder Schützen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung und spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Wasserkraftanlage
Erfasst sind Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln.
Wasserversorgungsleitung
Erfasst werden alle Leitungen zur Wasserversorgung, - die eine Verbindung von Wasservorkommen zu Versorgungsgebieten / Verbrauchern (i.d.R. Siedlungsflächen) abhängig von Zoneneinteilung/Druckverhältnissen darstellen, - die eine Verbindung zwischen Siedlungsflächen darstellen, - die relevant zur Darstellung eines funktionsfähigen Netzes benötigt werden. Dazu gehören auch Behälter, Wasserwerke, Leitungspumpwerke oder Pumpwerke in Behältern. Nicht dargestellt werden Ortsverteilnetze.
Windpotenzial Referenzertragskarte
Der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Referenzertrag stellt ein gutes Maß für die Beurteilung der Tauglichkeit eines Standortes für den Betrieb von Windenergieanlagen dar. Bis Ende 2011 war ein Jahresertrag für die Windenergieanlage(n) am Standort von mindestens 60% in Bezug auf einen im EEG definierten Referenzstandort Voraussetzung für eine Stromvergütung nach dem EEG. Diese Grenze ist weiterhin ein Richtwert für die minimale Windhöffigkeit, die ein Standort bieten sollte. Je nach Anlagentyp, Turmhöhe und Höhe des Standortes über Meer ist zum Erreichen dieser Mindestertragsschwelle eine für den jeweiligen Standort ermittelte durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3 m/s bis 5,5 m/s in 100 m über Grund erforderlich. In den Referenzkarten werden die Gebiete dargestellt, in denen Windenergieanlagen mindestens 60 % bzw. 80 % des EEG-Referenzertrages erzeugen können.
WRRL-Teilbearbeitungsgebiete
Die sechs Bearbeitungsgebiete Baden-Württembergs wurden in 30 Teilbearbeitungsgebiete (TBG) gegliedert, auf deren Grundlage Pläne ("Arbeitskarten") zur Bestandsaufnahme im regionalen Maßstab erstellt werden. Durch Zusammenführung der regionalen Pläne und Aggregation der Daten werden Pläne ("Berichtskarten") zur Bestandsaufnahme erarbeitet.
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