In den Regionalplänen können Siedlungsbereiche in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In Vorranggebieten hat die verstärkte Siedlungstätigkeit Vorrang von anderen Nutzungen. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten ist eine verstärkte Siedlungstätigkeit ausgeschlossen. Siedlungsbereiche sind Gemeinden oder Gemeindeteile, in denen eine verstärkte, über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfinden soll. In den Regionalplänen wird festgelegt, welche Gemeinden die dafür notwendigen Wanderungsgewinne aufnehmen sollen oder für größere Gewerbeansiedlungen in Betracht kommen. Wo es aus regionaler Sicht keiner Vorgaben für die Siedlungstätigkeit bedarf, obliegt deren Steuerung ausschließlich der örtlichen Bauleitplanung. Siedlungsbereiche kennzeichnen auch bevorzugte Standorte für Bauflächen, wo in besonderen Fällen die Eigenentwicklung einer Gemeinde, die aus mehreren Teilorten besteht, konzentriert werden soll. Es ist eine flächensparende Erschließung und Bebauung anzustreben, um der Zersiedlung mit hohem Landschaftsverbrauch entgegenzuwirken. Die Siedlungsflächen sind landschaftsverträglich und unter Bewahrung der Kulturlandschaft auszuweisen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50.0° |
Höhe
Minimum | Maximum | Maßeinheit | Vertikaldatum |
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84.0 | 1495.0 | Meter | DE_DHHN92_NH |
Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
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Zugriffsbeschränkungen |
Zugang zu den Daten ist geschützt |
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