Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.
Beschreibung
Aktualität der Daten
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kontinuierliche Aktualisierung |
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| Periodizität |
bei Bedarf |
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| Erläuterung zum Zeitbezug |
Jeweils aktueller Bestand Angaben zur Aktualisierung: Anlassbezogen Vorgaben zur Daten-QS: Richtlinie zur Fachdatenführung im Naturschutz Sonstige Hinweise: Die aktuellen Daten zu Nationalparkzonierung werden bei Bedarf durch die LUBW in die Referenzdatenbank übertragen. |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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| Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50.0° |
| Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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| Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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| Anwendungseinschränkungen |
Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden. |
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Kontakt
Ansprechpartner
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
| Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
|---|---|---|
| Flächen | Fläche | 3 |
Erstellungsmaßstab
| Maßstab 1:x |
25000 |
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| Systemumgebung |
Keine Angabe zur Hauptanwendung |
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| Fachliche Grundlage |
- |
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| Herstellungsprozess |
Für das Gebiet des Nationalparks ist spätestens fünf Jahre nach seiner Errichtung ein Nationalparkplan zu beschließen, der neben dem Leitbild des Nationalparks die örtlichen Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung des Nationalparks darstellt; er beinhaltet insbesondere die Maßnahmen, die zur Erfüllung des in § 3 bestimmten Schutzzwecks des Nationalparks notwendig sind. Der Nationalparkplan ersetzt im Nationalpark den pe - riodischen Betriebsplan nach § 50 Absatz 1 des Landeswaldgesetzes (LWaldG). Der Nationalparkplan ist in der Regel alle zehn Jahre, bei Bedarf früher, fortzuschreiben.(Nationalparkgesetz (NLPG); § 6 Nationalparkplan) |
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Zusatzinformationen
| Herstellungszweck |
Der Zweck des Nationalparks, der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, ökologische Zusammenhänge und Naturschutzziele sollen der Allgemeinheit vermittelt werden. Darüber hinaus schafft die Nationalparkverwaltung die Voraussetzungen für Naturerleben und naturverträgliche Erholung. (Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald und zur Änderung weiterer Vorschriften. https://www9.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/4000/15_4406_d.pdf) |
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| Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Datenformat
| Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
|---|---|---|---|
| Shapefiles | |||
| GML |
| Bestellinformationen |
Gebuehren: kostenlos bzw. nach Bereitstellungsaufwand |
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