Pflanzen, die in einem Gebiet nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen, sind als gebietsfremd anzusehen. So gelten Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets als gebietsfremd. Aber auch Populationen einer eigentlich heimischen Art, also innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, können in einem Gebiet gebietsfremd sein, wenn sie ihren genetischen Ursprung in einem anderen Gebiet haben. Sie dem 02. März 2020 dürfen nach § 40 BNatSchG in der freien Natur außerhalb der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung nur noch gebietsheimische Pflanzen oder Saatgut ausgebracht werden. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Deshalb wurden von der LUBW Erntebestände identifiziert, von denen herkunftssicheres Vermehrungsgut gewonnen werden kann. Diese Erntebestände sind im vorliegenden Geodatensatz abgebildet. Für jeden Erntebestand ist eine Liste von Gehölzarten verlinkt. Nur Individuen dieser Arten sind sichere Herkünfte und damit als gebietsheimisch anzusehen. Das Vermehrungsgut eines Erntebestandes darf nur zur Ausbringung im jeweiligen Vorkommensgebiet genutzt werden. Allen Erntebeständen ist eine Erntebestandsnummer zur Dokumentation und Nachverfolgbarkeit zugeordnet. Im Auftrag der LUBW wurden in ganz Baden-Württemberg in den Jahren 2019/2021 Erntebestände für gebietseigene Gehölzarten kartiert.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50.0° |
Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (1)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
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Kontakt
Ansprechpartner
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Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
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Flächen flächendeckend | Fläche | 19 |
Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
2000 |
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Fachliche Grundlage |
- |
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