Die Art der Auflagen zur landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Bewirtschaftung von Flurstücken sowie die Überwachungswerte des Nitratstickstoffgehaltes im Boden im Geltungsbereich der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung vom 20.02.01) hängen ab von der Einteilung der Böden in die Auswaschungsrisikoklasse A bzw. M (auswaschungsgefährdete Böden und Moor- und Anmoorböden) bzw. B (weniger auswaschungsgefährdete Böden). Die Kriterien für die Einteilung sind in § 3 Abs. 6 und 7 der SchALVO beschrieben. Die Auswaschungsrisikoklassen werden für alle Flurstücke ermittelt, die in einem gültigen Wasserschutzgebiet bzw. Teileinzugsgebiet liegen und die Nitratklassen II (Problemgebiet) oder III (Sanierungsgebiet) aufweisen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50.0° |
Höhe
Minimum | Maximum | Maßeinheit | Vertikaldatum |
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84.0 | 1495.0 | Meter | DE_DHHN92_NH |
Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
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Zugriffsbeschränkungen |
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