Enthält Bauwerke für Verkehrswege und Gewässer, die ein Gewässer oder einen Deich/Damm kreuzen. Es können Brücken, Durchlässe, Furten, Düker und Trogbrücken sein. Bauwerke von kreuzenden Gewässern (Düker, Trogbrücken) werden als Kreuzungspunkt aufgenommen. Der Düker oder die Trogbrücke selbst sind in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk bei dem kreuzenden Gewässer erfasst. Durchlässe sind kurze Verrohrungen bei Verkehrswegen und Deichen, für die nur eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 76 WG erforderlich ist. Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Beschreibung
VDG
Aktualität der Daten
| Status |
kontinuierliche Aktualisierung |
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| Periodizität |
kontinuierlich |
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| Erläuterung zum Zeitbezug |
Bestandserhebung, keine Historie sonstige Hinweise: Bauwerke werden erstmals nach Einführung des Anlagenkatasters (AKDB) als eigene Objektart geführt. Die Übernahme/Zuordnung vorhandener und erfasster Bauwerke erfolgt über den bisherigen Schlüssel der Objektart Kreuzungsbauwerke/Brücken. Zuständig sind die GwD/B Die Datenerfassung erfolgt mit dem Gewässerinformationssystem (WAABIS-Modul 7). Sie werden in der Anlagenkataster-Datenbank (AKDB) (WAABIS-Modul 7/2) abgelegt |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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| Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50.0° |
Höhe
| Minimum | Maximum | Maßeinheit | Vertikaldatum |
|---|---|---|---|
| 84.0 | 1495.0 | Meter | DE_DHHN92_NH |
| Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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| Koordinatensystem |
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Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Zugang zu den Daten ist geschützt Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(f) der INSPIRE-Richtlinie: f) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten |
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| Anwendungseinschränkungen |
Erläuterungen zum Personenbezug: Betreiber, Eigentümer und Träger der Unterhaltungslast |
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Kontakt
Ansprechpartner
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
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LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Erstellungsmaßstab
| Maßstab 1:x |
25000 |
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| Systemumgebung |
Gewässer-Informationssystem (GewIS) |
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| Fachliche Grundlage |
- |
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| Herstellungsprozess |
Die Aufnahme dieser Bauwerke ist für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen (GEK und GEP) und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline (WRRL), sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) eine Rolle Definition: Erfasst werden Bauwerke für Verkehrswege und Gewässer, die ein Gewässer oder einen Deich/Damm kreuzen. Es können Brücken, Durchlässe, Furten, Düker und Trogbrücken sein. Bauwerke von kreuzenden Gewässern (Düker, Trogbrücken) werden als Kreuzungspunkt aufgenommen. Der Düker oder die Trogbrücke selbst werden in der "OA Verdolungen, Gewässerdüker und Trogbrücken" als separates Bauwerk bei dem kreuzenden Gewässer erfasst. Durchlässe sind kurze Verrohrungen bei Verkehrswegen und Deichen, für die nur eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 76 WG erforderlich ist. |
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