Die Objektart umfasst große Freiräume, die (noch) nicht durch Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur zerschnitten sind. Das festgelgte Kriterium einer Größe der verkehrsarmen Räume von mehr als 100 km² wurde für Baden-Württemberg vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) übernommen. Die unzerschnittenen Verkehrsarmen Räume > 100 km² (UZVR100) sind für Tierarten mit großen Raumansprüchen sowie für den Erholung suchenden Menschen von besonderer Bedeutung. In Baden-Württemberg wurden diese Freiflächen aufgrund der historischen Siedlungsentwicklung sowie die ungebrochene Zunahme des Flächenverbrauchs durch wachsende Sielungen und den Ausbau von Straßen und Schienenwegen selten. Die UZVR100 können mit Landschaftsfunktionen beschrieben werden, die von der weiträumigen Ungestörtheit der UZVR100 profitieren. Im Vordergrund stehen hier Naturschutzfunktionen sowie Funktionen, die Erholung und Naturerleben fördern.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50.0° |
Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
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Kontakt
Ansprechpartner
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
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Flächen | Fläche |
Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
500000 |
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Fachliche Grundlage |
Die UZVR100 werden geometrisch auf der Grundlage des Digitalen Landschaftsmodells im Amtlich Topographisch Kartographischen Informationssystem (ATKIS Basis-DLM) ermittelt. Als zerschneidende räumliche Objekte werden alle Siedlungsflächen, alle Straßen ab einer Verkehrsstärke von 1.000 Kraftfahrzeugen / 24 Stunden, zweigleisige und elektrifizierte eingleisige Bahnstrecken (nicht stillgelegt) und Flughäfen berücksichtigt. Tunnel ab einer Länge von 1.000 m werden als entscheidend berücksichtigt und der jeweilige Straßen- beziehungsweise Schienenabschnitt aus der Geometrie entfernt. Das Vorgehen richtet sich nach den Vorgaben Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI). |
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