Umfasst Gesetzlichen Erholungswald nach § 33 LWALDG. Nach Landeswaldgesetz können Wälder durch Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Besonders stark besuchte Wälder in Siedlungs- bzw. Erholungsgebieten können als gesetzlicher Erholungswald ausgewiesen werden.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Raumbezug des Datensatzes | 7.2°/47.4° | 10.7°/50.0° |
Höhe
Minimum | Maximum | Maßeinheit | Vertikaldatum |
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84.0 | 1495.0 | Meter | DE_DHHN92_NH |
Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datengrundlage: FVA, www.fva-bw.de". |
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Kontakt
Ansprechpartner
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Abteilung Biometrie und Informatik, Arbeitsbereich GIS und Geodatenmanagement
Wonnhaldestraße 4
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Raster, Gitter |
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Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
10000 |
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Systemumgebung |
Umweltinformationssystem Baden-Württemberg (UIS) |
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Fachliche Grundlage |
- |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
- |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Bestellinformationen |
Daten können nach Akzeptieren der Nutzungsbedingungen kostenlos im Open Data Bereich (https://www.fva-bw.de/daten-tools/geodaten/open-data) der FVA heruntergeladen werden. |
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