Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Raumbezug des Datensatzes | 7.5°/47.5° | 10.5°/49.0° |
Erläuterung zum Raumbezug |
Baden-Württemberg |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (1)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung" |
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Kontakt
Ansprechpartner
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Metadaten UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Vertrieb
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik RIPS-Datenabgabe UIS-Geodatenmanagement
Postfach 10 01 63
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
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Flächen | Fläche |
Erstellungsmaßstab
Bodenauflösung |
10 m |
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Fachliche Grundlage |
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen den Umgebungslärm zu erfassen und in Form strategischer Lärmkarten darzustellen. In Baden-Württemberg ist die LUBW für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sowie für die Kartierung des Flughafens Stuttgart zuständig. Die Ballungsräume (Städte mit mehr als 100.0000 Einwohnern) kartieren in ihrem Gebiet selbst. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. |
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Herstellungsprozess |
Die flächenhafte Schallberechnung erfolgt im 10 x 10 Meter-Raster. Die berechneten Schallpegel bzw. die Isophonen werden gemäß Vorgaben jeweils zu Isophonenbändern mit Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Information der Öffentlichkeit und der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden (vorrangig Städte und Gemeinden). Basierend auf den Lärmkarten und den dazugehörigen Belastungsstatistiken sind im Zuge der Lärmaktionsplanung lärmmindernde Maßnahmen zu entwickeln und in einem Lärmaktionsplan festzuschreiben. |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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