Verweise
Datenbezüge (6)
Flächennutzungsplan (FNP) - Bestand (Fläche)
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das städtebauliche Entwicklungsprogramm der Gemeinde gem. §§ 5 bis 7 und 13 BauGB. Im FNP ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Im prinzipiell zweistufigen System der Bauleitplanung ist er die erste Stufe (vorbereitender Bauleitplan), der Bebauungsplan stellt die zweite Stufe dar (verbindlicher Bauleitplan). Soweit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich, entwickelt die Gemeinde aus dem FNP die Bebauungspläne, welche die Darstellungen des FNP in rechtsverbindliche Festsetzungen umsetzen.
Gemeinde, beschränkt auf Eigenentwicklung
Gemeinden, in denen aus besonderen Gründen, insbesondere aus Rücksicht auf Naturgüter, keine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfinden soll, werden in den Regionalplänen ausgewiesen. Der Rahmen der Eigenentwicklung soll es den Gemeinden ermöglichen, ihre gewachsene Struktur zu erhalten und angemessen weiterzuentwickeln. Zur Eigenentwicklung einer Gemeinde gehört die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen für den Bedarf aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und für den inneren Bedarf sowie für die Aufnahme von Spätaussiedlern.
Räumlicher Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Pläne)
Ein Bebauungsplan (B-Plan) wird aus dem für das gesamte Gemeindegebiet gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung gem. §§ 8 bis 10 BauGB bzw. von Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) nach § 12 BauGB. Für den Erlass des Bebauungsplans ist die Gemeinde zuständig. Inhaltlich wird zwischen qualifizierten, einfachen und vorhabensbezogenen B-Plänen unterschieden.