Die Fließgewässer werden grundsätzlich auf der Grundlage eines in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bundesweit abgestimmten Verfahrens biozönotisch relevanten Fließgewässertypen zugeordnet (s. https://www.wasserblick.net/servlet/is/18727/) Nach diesem Verfahren wurde 2004 die erste Fließgewässertypenkarte Baden-Württembergs auf der geometrischen Basis des AWGN (Stand 2010) in Form einer ESRI-Shapedatei erstellt. 2012 erfolgte eine erste grundlegende Überarbeitung und die Anpassung an das aktuelle AWGN (Stand 2012). 2019/20 erfolgte eine weitere Überarbeitung, wobei die meisten Änderungen das Oberrhein-Tiefland betreffen. Für diese in typologischer Hinsicht problematische Region wurde, unter Beachtung der LAWA-Grundsätze, ein landesspezifisches Konzept zur Typisierung entwickelt. Außerdem erfolgte für den landesweiten Datensatz eine Anpassung an das AWGN (Stand 2019). Zur Fließgewässertypologie in BW werden zwei Datensätze(shapes)bereitgestellt: im Internet (Umweltdaten-Online) das Shape "Biozönotisch bedeutsamer Fließgewässertyp" mit den 2020 veröffentlichten Ergebnissen, nur für die Behördeninterne Verwendung (BRS) zusätzlich auch das shape "Biozönotisch bedeutsamer Fließgewässertyp 2012". Die Hintergründe der Überarbeitungen werden jeweils in einem Bericht erläutert. Der Bericht für die Aktualisierung 2020 ist seit Juni 2021 in den LUBW-Publikationen (https://pudi.lubw.de/) veröffentlicht. Die Berichte sind zu finden über den Suchbegriff „Typologie“. Der biozönotisch bedeutsame Fließgewässertyp fließt unmittelbar in die Bewertung der biologischen Qualitätskomponente Makrozoobenthos nach EU-Wasserrahmenrichtlinie ein und wird daher in erster Linie für die Gewässer ermittelt, die für die Wasserrahmenrichtlinie relevant sind (Einzugsgebiet größer als 10 km²). Bei den pflanzlichen (Teil-) Komponenten Phytoplankton, Phytobenthos ohne Diatomeen und Diatomeen dient der biozönotisch bedeutsame Fließgewässertyp als Grundlage zur Ableitung der Bewertungstypen. Ferner fließt der biozönotisch bedeutsame Fließgewässertyp auch in die Auswertung der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ein.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt werden. Die Festsetzung der ÜSG erfolgt anhand unterschiedlicher Kriterien (Wassergesetz § 65). Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf: - Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, - Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und - Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Des Weiteren können ÜSG durch Rechtsverordnung festgelegt sein. Die Nutzung in den ÜSG ist durch wasserrechtliche Vorgaben (Wasserhaushaltsgesetz § 78 und § 78 a+c) eingeschränkt. Weitere Informationen erhält man bei den Unteren Wasserbehörden in den Stadt- und Landkreisen.
Mittlere jährliche Sickerwasserrate [mm/a] aus dem 30 jährigen Mittel 1991-2020 Zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Grundwasserreserven muss der gesamte Wasserhaushalt berücksichtigt werden. Dabei spielt die Sickerwasserneubildung eine zentrale Rolle. Bei den Daten handelt es sich um das 30-jährige Mittel (1991 bis 2020).
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Sohlenbauwerke sind nach DIN 4047/ Teil 5 bzw. DIN 19661/Teil2: Sohlenstufen: Absturz, Absturztreppe, Sohlenrampe, Sohlengleite und Schwellen: Stützwehr, Grundschwelle, Sohlenschwelle. Diese Bauwerke sind für die Gewässerbeschreibung (Gefälle, Durchgängigkeit) von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie eine wichtige Rolle.