Geodatensatz
In den Regionalplänen können Schwerpunkte des Wohnungsbaus in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In den Vorranggebieten hat die Siedlungstätigkeit für den Bereich Wohnen Vorrgang vor anderen Nutzungen und ist dort zu konzentrieren. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs sind insbesondere vorhandene Wohngebiete funktionsfähig zu halten und weiterzuentwickeln sowie innerörtliche Möglichkeiten der Wohnraumschaffung auszuschöpfen. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Schwerpunkte für den Wohnungsbau ausgeschlossen. Der Verband Region Stuttgart ist verpflichtet, im Regionalplan regionalbedeutsame Schwerpunkte für den Wohnungsbau auszuweisen, und zwar gebietsscharf. Diese Verpflichtung besteht in den anderen Regionen nicht, wohl aber die Möglichkeit, insbesondere wenn die gebietsscharfe Festlegung mit regionalen Erfordernissen begründet werden kann.
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