Digitale Orthophotos - kurz DOP - nennt man entzerrte und georeferenzierte Luftbilder, diese dokumentieren eine Momentaufnahme der Erdoberfläche. Die Daten werden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL BW) erstellt und sind im Rahmen des UIS Baden-Württemberg seit November 2002 landesweit verfügbar (Kachelung 1 km x 1 km (1km²)). Das Ursprungsdatenformat TIFF wird für die Datenweitergabe im Land-Kommune-Verbund nach JPEG konvertiert (Datenreduktion). Bis zum Jahr 2008 wurden jährlich ca. 1/4 der Landesfläche neu beflogen, damit war der Stand der DOP bis zu 5 Jahre alt. Auf Grund der großen Nachfrage nach aktuellen Daten hat das LGL BW die Befliegung im Jahr 2009 ausgeweitet, zukünftig wird jährlich 1/3 der Landesfläche neu beflogen. Mit Beginn der Befliegung 2020 stehen TrueDOP Daten zur Verfügung, hierbei werden Verdeckungen und Umklappeffekte weitestgehend reduziert. Die Aktualität der Daten ist dem Thema "Blattschnitt DOP" bzw. dem Datensatz "Blattschnitt DOP Bestand" zu entnehmen. Alt Daten sind bis zum Jahr 2017 unter dem Thema "Blattschnitt DOP (bis 2017)" bzw. dem Datensatz "Blattschnitt DOP Bestand (bis2017)" zu entnehmen. Aufgrund der geänderten Projektion von ETRS89 sind die neuen Blattschnitte der DOP Kacheln nicht deckungsgleich zur bisherigen DHDN3 Abbildung, dieses hat aber keinen Einfluss auf die Lagegenauigkeit. Der mitgelieferte Imagekatalog ermöglicht blattschnittfreies Arbeiten mit schnellerem Navigieren in der Kartenansicht und wesentlich performanterem Bildaufbau. Die Datenkomprimierung ist auch für die Druckausgabe optimiert. Seit dem Befliegungsjahr 2005 stellt das LGL BW die Luftbilder in Farbe zur Verfügung, diese wurden erstmals mit der Auslieferung 2006 den Benutzern zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Auslieferung März 2008 zusätzlich physikalisch bereitgestellt. Seit dem 01.06.2010 liegt die komplette Landesfläche von Baden-Württemberg in Farbe vor. Die Bodenauflösung entsprach zunächst 25cm (5000 x 5000 Pixel/km²) und ab dem Jahr 2012 20cm, 5000 x 5000 Pixel/km², relative Auflösung 1016 dpi. Es handelt sich um 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes Infrarot). Der Gesamtdatenbestand BW zeigt landesweit die neuesten Daten. Seit 2017 verfügt die LUBW zudem über Daten der DOP10 (10 cm Auflösung). Auf Grund des großen Datenvolumens sind hier nur kleine Projektgebiete im UIS verfügbar, diese Daten werden ausschließlich auf Anforderung hinterlegt. Die Aktualität der Daten ist hierbei unterschiedlich, die Lokalisierung der Gebiete ist über den Blattschnitt DOP (Bestand 10 cm) möglich.
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklungen der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie besondere Landschaftsteile. Das Thema zeigt die mehr als 5000 Einträge des Geotop-Kataster mit ausgewählten Attributen.
Die Art der Auflagen zur landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Bewirtschaftung von Flurstücken sowie die Überwachungswerte des Nitratstickstoffgehaltes im Boden im Geltungsbereich der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung vom 20.02.01) hängen ab von der Einteilung der Böden in die Auswaschungsrisikoklasse A bzw. M (auswaschungsgefährdete Böden und Moor- und Anmoorböden) bzw. B (weniger auswaschungsgefährdete Böden). Die Kriterien für die Einteilung sind in § 3 Abs. 6 und 7 der SchALVO beschrieben. Die Auswaschungsrisikoklassen werden für alle Flurstücke ermittelt, die in einem gültigen Wasserschutzgebiet bzw. Teileinzugsgebiet liegen und die Nitratklassen II (Problemgebiet) oder III (Sanierungsgebiet) aufweisen.
Enthält die aktuelle Bestandsübersicht der für die Gewässerentwicklung wichtigen Planungen (GEK = Gewässerentwicklungskonzept, GEP = Gewässerentwicklungsplan). Erstellung der GEK war bis 1.1.2005 Aufgabe der Gewässerdirektionen. Die Aufgaben sind danach auf die Regierungspräsidien beziehungsweise Unteren Verwaltungsbehörden übergegangen. Die örtliche Fachplanung wird durch GEP abgedeckt, für welche die Träger der Gewässerunterhaltungslast zuständig sind.
INSPIRE-konformer View Service für die INSPIRE-identifizierten Geodatenthemen des Räumlichen Informations- und Planungssystems (RIPS). Es werden die Geodaten der Objektarten aus dem Energieatlas Baden-Württemberg (EEBW) angezeigt. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
Die BK50-Moor ist ein Auszug der Moor- und humusreichen Grundwasserböden aus der Bodenkarte Baden-Württemberg (BK50) als Teil der Integrierten Geowissenschaftlichen Landesaufnahme des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9). Die Konzeption, Durchführung und Datenaufbereitung der BK50 ist auf den Maßstabsbereich 1:25 000 bis 1:50 000 zugeschnitten. Die BK50-Moor stellt eine überarbeitete Fassung der Moorkarte Baden-Württemberg der LUBW (Moorkarte BW) dar, mit klarem Fokus auf der bodenkundlichen Klassifizierung der entwickelten Bodentypen. Anders als in der Moorkarte der LUBW umfasst die BK50-Moor die ganze Bandbreite der humosen Grundwasserböden. Sie veranschaulicht die Bodenwasserverhältnisse um den eigentlichen Moor- bzw. überdeckten Torfkörper. Die Legendeinheiten, die nicht klar Hoch- und/oder Niedermooren zugewiesen werden, decken teils eine weitere Spanne von vergesellschafteten Grund- und Stauwasserböden ab. Für die BK50-Moor wurden im Rheintal und im Schwarzwald die Daten der Moorkarte der LUBW übernommen. Alle anderen Flächen wurden durch Feldaufnahmen im Rahmen der Erstellung der BK50 und Auswertung der Forstlichen Standortkartierung (FVA), dem Digitalen Geländemodell DGM1 (LGL) und der Bodenschätzung (FA) erstellt und ggf. an die räumlichen Verhältnisse angepasst bzw. korrigiert. Die Geometriedaten werden mit Angaben zum Bodentyp, zum Ausgangsmaterial der Bodenbildung sowie zusätzlich mit einem PDF-Datenblatt beschrieben.
Der Datensatz enthält die Polygone der 4 Regierungsbezirke von Baden-Württemberg. Die Geometriedaten der Regierungsbezirksgrenze 1:2.000 (Daten-Quelle: Vermessung vor Ort) stammen aus dem ALKIS-Thema "Regierungsbezirk" der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg (NORA_BW)" und werden nach einer geometrischen Validierung im UIS mit den Sachattributen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verknüpft. Analog wird mit der Regierungsbezirksgrenze 1:10.000 (Daten-Quelle: Erfassung aus dem Digitalen Orthophoto) verfahren. Die hierfür verwendeten Geometriedaten entstammen dem Basis-DLM Thema "Regierungsbezirk" aus NORA_BW. Auch dieser Datensatz wird geometrisch validiert und hinsichtlich der Sachdaten angereichert. Darüber hinaus wird im Bereich des Bodensees die Uferlinie der AWGN-Fachobjekte "Bodensee - Obersee" und "Bodensee - Untersee" als Grenzlinie verwendet.