Es handelt sich um Daten aus der landesweit flächendeckenden Modellrechnung zum Windpotenzial auf Basis des Windatlas Baden-Württemberg 2019 in Verbindung mit dem Kriterienkatalog, in dem Ausschlussflächen und Flächen mit bekannten Restriktionen festgelegt wurden. Im Kriterienkatalog werden die Ausschlussflächen als "überwiegend ungeeignet", die Restriktionsflächen als "bedingt geeignet" bezeichnet. Die Daten wurden im Rahmen des Energieatlas Baden-Württemberg erstellt.
Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurde flächendeckend für Baden-Württemberg das "Technische Windenergiepotenzial" ermittelt. Zur Berechnung des Windpotenzials wurden zunächst anhand eines Kriterienkatalogs die Flächen innerhalb Baden-Württembergs ermittelt, die grundsätzlich für die Gewinnung von Windenergie in Frage kommen. Die Verschneidung der geeigneten Flächen mit den windhöffigen Flächen ergab die in vier Eignungsklassen eingeteilten Potenzialflächen, für die - nach Abzug der nötigen Abstandsflächen um bereits bestehende Windkraftanlagen - in einem weiteren Schritt das Windenergiepotenzial berechnet wurde.
Der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Referenzertrag stellt ein gutes Maß für die Beurteilung der Tauglichkeit eines Standortes für den Betrieb von Windenergieanlagen dar. Bis Ende 2011 war ein Jahresertrag für die Windenergieanlage(n) am Standort von mindestens 60% in Bezug auf einen im EEG definierten Referenzstandort Voraussetzung für eine Stromvergütung nach dem EEG. Diese Grenze ist weiterhin ein Richtwert für die minimale Windhöffigkeit, die ein Standort bieten sollte. Je nach Anlagentyp, Turmhöhe und Höhe des Standortes über Meer ist zum Erreichen dieser Mindestertragsschwelle eine für den jeweiligen Standort ermittelte durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3 m/s bis 5,5 m/s in 100 m über Grund erforderlich. In den Referenzkarten werden die Gebiete dargestellt, in denen Windenergieanlagen mindestens 60 % bzw. 80 % des EEG-Referenzertrages erzeugen können.