Bodenbewertung ist die Klassifizierung einer Fläche nach dem Bewertungsgesetz (Bewertungsfläche). Über die "Bodenschätzung, Bewertung" werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt den hierfür zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des § 14 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter. Text zuende
Die Nutzungsbedingungen des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) sind zu beachten, siehe https://www.lgl-bw.de/agb/agb-lgl.html.
Enthält die Lagepunkte aller Sammelkläranlagen mit ihren Kenndaten für kommunales Abwasser (größer 8 m³ Schmutzwasser/d ~ 50 EW, abwasserabgabepflichtig); sowohl den Bestand, als auch geplante und stillgelegte Anlagen. Maßstab: 1:25000
Thema ist die Durchlässigkeit der obersten grundwasserführenden hydrogeologischen Einheiten. Als weitere Informationsebene enthält die Karte Flächen, in denen hydrogeologische Einheiten vom Typ Grundwasserleiter von jungen (quartären und tertiären) Schichten vom Typ Grundwassergeringleiter überlagert werden. Schließlich sind im Oberrheingraben Bereiche ausgehalten, in denen der quartäre Kiesgrundwasserleiter durch geringer durchlässige Zwischenhorizonte in tonig-schluffig-feinsandigerAusbildung gegliedert ist. Auf der Basis der geologischen Gliederung in der GÜK 350 wurden die 98 geologischen Einheiten zu 54 hydrogeologische Einheiten mit weitgehend einheitlicher Gebirgsdurchlässigkeit zusammengefasst. Anschließend wurde die GÜK 350 in eine hydrogeologische Übersichtskarte (HÜK 350) umgesetzt. Allerdings erlaubt die meist nach stratigraphischen Gesichtspunkten vorgenommene Gliederung der GÜK 350 nicht in jedem Fall eine adäquate hydrogeologische Gliederung.Im nächsten Schritt wurde die Durchlässigkeit der einzelnen hydrogeologischen Einheiten durch Zuordnung von Durchlässigkeitsklassen beschrieben. Basis für die Zuordnung war eine Literatur- und Archivrecherche im Geologischen Landesamt Baden-Württemberg. Weiterhin wurde eine Einteilung in Locker- und Festgesteine vorgenommen.Das zur Beschreibung der Durchlässigkeiten verwendete Klassifikationsschema wurde vom Geologischen Landesamt Nordrhein-Westfalen entwickelt (SCHLIMM 1996) und wird in der Hydrogeologischen Kartieranleitung (AD-HOC-AG HYDROGEOLOGIE (1997): Hydrogeologische Kartieranleitung.-Geol. Jb. G2: 3-157, 15 Abb., 6 Tab., 10 Anl.; Hannover empfohlen. Problematisch bei der Zuordnung war:- die z.T starke Differenzierung der Petrographie der Gesteine innerhalb einer hydrogeologischen Einheit- die inhomogene Verteilung der wasserwegsamen Trennfugen bzw. der wasserführenden Karsthohlräume- die unterschiedlichen Wasserwegsamkeiten in der Auflockerungszone und im unverwitterten Gebirge.
Fotostandorte dienen der Georeferenzierung der Bildnachweise, welche zu den Profilen vorliegen. Jeder Fotostandort ist hierbei einem Profil zugeordnet. Maßstab: 1:5000
Vorwärtstrajektorien der regionalen Kaltluftströmungssysteme. Die Daten sind Teil der landesweiten Planungshinweiskarte und zeigen gemeinsam mit den regionalen Kaltluftströmungssystemen die Bedeutung der überregionalen Betrachtung von Kaltluft. Die Trajektorien beschreiben den Pfad bestimmter kühler Luftpakete im Laufe der modellierten Nacht vom Entstehungsort bis hin zum Siedlungsraum.
Die Karte zeigt das 110 kV-Netz der Netze BW GmbH als regionalen Netzbetreiber. Die Daten zeigen Daten zu geplanten Netzausbauvorhaben mit ihrem Trassenverlauf, der Trassenlänge und die Art und den Zweck des Ausbaus. Die Karte zeigt alle Netzausbau-Vorhaben im Übertragungsnetz, die im Bundesbedarfsplan oder im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind.
Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen. Erfasst sind hier Wasserkraftanlagen einschließlich der Kleinwasserkraftanlagen. Dabei kann es sich um Flusskraftwerke (im Flusslauf errichtetes Wasserkraftwerk, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) oder Umleitungskraftwerke (Wasserkraftwerk, bei dem die am Absperrbauwerk vorhandene Fallhöhe durch Umleitung erhöht wird, DIN 4048 Teil 2, DIN 19752) handeln. Sohlenbauwerke sind nach DIN 4047 Teil 5 bzw. DIN 19661 Teil 2: Sohlenstufen: Absturz, Absturztreppe, Sohlenrampe, Sohlengleite und Schwellen: Stützwehr, Grundschwelle, Sohlenschwelle. Diese Bauwerke sind für die Gewässerbeschreibung (Gefälle, Durchgängigkeit) von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie eine wichtige Rolle. Regelungsbauwerke (Beispiele: verschiedene Typen von Wehranlagen oder Schützen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung und spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.