In den Regionalplänen können sonstige regionalbedeutsame Standorte für Infrastrukturvorhaben als Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festgelegt werden. In Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Standorte für Infrastrukturvorhaben nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Standorte für Infrastrukturvorhaben ausgeschlossen.
Zusammenhängende Waldflächen in der Nähe von Siedlungsschwerpunkten können in Siedlungsbereichen und Freiflächen das Klima durch großräumigen Luftaustausch (regionaler Klimaschutzwald) günstig beeinflussen. Derartige regionale Klimaschutzwälder werden aufgrund spezieller Klimagutachten ausgewiesen. Klimaschutzwald schützt ferner besiedelte Bereiche, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden, nachteiligen Windeinwirkungen, und schafft Ausgleich von Temperatur- und Feuchtigkeitsextremen (lokaler Klimaschutzwald).
In der "Übersichtskartierung des morphologischen Zustandes der Fließgewässer in Baden-Württemberg 1992/93" liegen Geodaten zur Naturnähe der Fließgewässer mit abschnittsbezogenen Angaben zurLinienführung vor, weiterhin liegen folgende Daten vor:- Kennziffer des Gewässerkundl. Flächenverzeichnisses (GKFZ)- laufende Abschnittsnummer- administrative Angaben (GKZ, Reg.Bez, Naturraum, etc)- Gewässerbegleitender Gehölzsaum- Gewässerrandstreifen- Talbodennutzung- technische Barrieren im Gewässerprofil (künstliche Wanderungshindernisse))- Bewertung Strukturgüte als gewichtetes Mittel (3 Klassen).Die Erhebung erfolgt einmalig als Grundlage für die Gewässerentwicklung in Baden-Württemberg- Datenmenge: ca. 3000 ARC; zwei Shapefiles : abschnittsweise Bewertung(Linien) und Grenzen der homogenen Abschnitte (Punkte)
Programmstrecken werden innerhalb des WRRL-Teilnetzes definiert. An diesen Teilstrecken wird ein Großteil der WRRL-Maßnahmen verortet, da man hier eine größere Maßnahmeneffizienz erwartet, um den guten Zustand im Wasserkörper zu erreichen. Auch sind im Vorfeld von Planungen, insbesondere im Bereich Gewässerstruktur, die genauen Standorte nicht immer klar.
Daten zur öffentlichen Wasserversorgung werden auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§7). Die Erhebung richtet sich an alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen und/oder Wasserversorgungsnetzen, darunter Gemeinden, Zweckverbände, Unternehmen der Wasserversorgung und Versorgungsgemeinschaften. Die Gewinnungsmengen werden pro Gewinnungsanlage erfragt und beziehen sich daher auf deren Standort. Die Angaben zur Beschaffenheit des gewonnenen Wassers beziehen sich auf den Zeitpunkt der Gewinnung. Die Angaben zur Beschaffenheit des abgegebenen Trinkwassers beruhen ebenfalls auf vorgelegten Analysen. Ergänzend wurden auch Daten aus der Trinkwasserdatenbank Baden-Württemberg verwendet.
Der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Referenzertrag stellt ein gutes Maß für die Beurteilung der Tauglichkeit eines Standortes für den Betrieb von Windenergieanlagen dar. Bis Ende 2011 war ein Jahresertrag für die Windenergieanlage(n) am Standort von mindestens 60% in Bezug auf einen im EEG definierten Referenzstandort Voraussetzung für eine Stromvergütung nach dem EEG. Diese Grenze ist weiterhin ein Richtwert für die minimale Windhöffigkeit, die ein Standort bieten sollte. Je nach Anlagentyp, Turmhöhe und Höhe des Standortes über Meer ist zum Erreichen dieser Mindestertragsschwelle eine für den jeweiligen Standort ermittelte durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3 m/s bis 5,5 m/s in 100 m über Grund erforderlich. In den Referenzkarten werden die Gebiete dargestellt, in denen Windenergieanlagen mindestens 60 % bzw. 80 % des EEG-Referenzertrages erzeugen können.
Die Objektart Gewerbedaten / Kommunales Gewerberegister enthält Daten über einen gewerblich geführten Betrieb. Es handelt sich nicht um das von der Kommunalverwaltung geführte Verzeichnis (Gewerberegister) gemäß der Gewerbeordnung sondern um eine Teilmenge dessen. Es besteht keine Gewährleistung auf die Aktualität beziehungsweise die Richtigkeit der Daten, die über diese Objektart veröffentlicht werden. Ein Gewerbe besteht aus einem Betrieb, der wiederum aus mindestens einem, aber auch mehreren Betriebsstätten - auch in mehreren Gemeinden - bestehen kann. Einer Betriebsstätte können mehrere Branchen zugeordnet werden. Gemäß des primären Nutzens der Objektart ist sie auf Branchenebene beschrieben, was bedeutet, dass für eine Betriebsstätte und Branche ein Punkt existiert. Die Objektart enthält neben Informationen über die Branche, Daten über den Namen des Gewerbes, An- und Abmeldedatum und Daten über den Betriebsinhaber. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 08.02.2011 beschlossen.
Kleindenkmale sind ortsfeste, freistehende, kleine, von Menschenhand geschaffene Gebilde aus Stein, Metall oder Holz, die einem bestimmten Zweck dienen oder an eine Begebenheit bzw. eine Person erinnern. Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 21.09.2010 beschlossen.
Der Bebauungsplan (B-Plan), den die Gemeinde als Satzung beschließt, ist im prinzipiell zweistufigen Verfahren der Bauleitplanung die zweite Stufe, der verbindliche Bauleitplan. Er enthält flächenscharf die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Die Festsetzungen geben den planerischen Willen der Gemeinde wieder. Sie lenkt durch die Festsetzungen rechtsverbindlich die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke des Plangebiets. Nach ihrem Inhalt wird zwischen qualifizierten, einfachen und vorhabensbezogenen B-Plänen unterschieden (§ 30 BauGB bzw. § 12 BauGB). Die Aufstellung des B-Plans erfolgt gemäß §§ 8-11 und 13 BauGB sowie § 12 BauGB. Fachlich: Räumlicher Geltungsbereich und bauliche Festsetzungen (Karte und Text). Hinweis: Die vorliegende Beschreibung wurde vom AK-GIS des Landkreistags (AK-GIS LKT) erarbeitet und am 03.06.2008 beschlossen.
In vier Regionen Baden-Württembergs (Stuttgart, Heidelberg-Mannheim, Freiburg und Oberschwaben) wurden die Feldstärken der einwirkenden hochfrequenten elektromagnetischen Wellen in einem vorgegebenen Gitternetz mit 2 Kilometer Maschenweite erfasst, dokumentiert, ausgewertet und wissenschaftlich beurteilt. Die 598 Messorte wurden unabhängig von Standorten von Funksendeanlagen festgelegt. Die Anzahl der Messpunkte in den Gemeinden ist daher ausschließlich von der Gemeindefläche abhängig. Das Konzept der Rastermessungen ist notwendig, um repräsentative Aussagen für die gesamte Fläche zu erhalten. Die Messungen erfolgten in städtisch und ländlich geprägten Regionen.